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e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010

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9mar5e68se:
e.on Hanse  Hamburg beendet mit einem Schreiben vom 12.04.10 einseitig meinen bisherigen Vertrag KlassikGas zum 30.06.2010.
Ich gehöre  seit 2006 zu den  Kunden von e-on Hamburg, die den Preisherhöhungen widersprechen.
Mir wird einen neuer Vertrag IdealGas angeboten mit einem einmaligen Bonus von 80 Euro,
diesen neuen Vertrag muß ich ausdrücklich  annehmen
Alternativ wird mir die Grundversorgung /StandardGas) angedroht zu höheren Preisen.

Hat dieses Manöver von E-on Hanse Auswirkungen auf meine Widersprüche gegen die Preishöhungen von e-on Hanse??

Wer kann mir dazu etwas mitteilen?

DieAdmin:
@9mar5e68se,

ich hab mal Ihren Thread in den Bereich von E.ON Hanse verschoben.

bolli:

--- Zitat ---Original von 9mar5e68se
Hat dieses Manöver von E-on Hanse Auswirkungen auf meine Widersprüche gegen die Preishöhungen von e-on Hanse??

Wer kann mir dazu etwas mitteilen?
--- Ende Zitat ---
Für die Vergangenheit hat dieses Manöver keine direkten Auswirkungen auf Ihre Widersprüche bzw. die früheren Preiserhöhungen von E.ON-Hanse.

Sie können nur überprüfen, ob die Kündigung ggf. rechtlich in Ordnung ist, also z.B. den Formerfordernissen (richtige Unterschrift(en) ) und fristgerecht (falls Sie einen schriftlichen vertrag haben und dort eine Kündigungsfrist vereinbart ist) erfolgt. Ansonsten sollten Sie sich zum 01.07. einen neuen Versorger suchen.

Weiteres können Sie auch hier nachlesen.

RR-E-ft:
Wer erklärt eigentlich die Kündigung der bestehenden Sonderverträge?
Der tatsächliche Vertragspartner?
E.On Hanse AG oder E.On Hanse Vertrieb GmbH?

Bisher lachte man sich wohl über die Kunden, die brav bezahlt hatten, scheckig. Nicht minder über die Kunden, die sich mit den Neuverträgen einverstanden erklärt hatten, ohne 80 € Fangprämie.

Hella:
auch ich habe heute im Briefkasten die Erklärung zur Beendigung meines Sondervertrages zum 30. Juni 2010 von E.ON Hanse Vertrieb GmbH erhalten;
diese Frist finde ich überaus lustig, denn in meinem Sondervertrag ist eine Kündigungsfrist direkt nicht erkennbar und für mich als Sondervertragskunde gilt weder die AVBGASV noch die Nachfolgeregelung GASGVV.

Wo kann ich etwas über die rechtlichen Fristen finden? Im BGB? Oder in welcher gesetzlichen Regelung sonst?

Ich bin der Auffassung, dass - wenn denn überhaupt - erst zum Ende eines Jahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden kann (vielleicht); und das ist auch noch fraglich. Meine ich jedenfalls.

Wenn irgendjemend etwas besseres weiß: bitte unbedingt her damit.
Danke schön.

Kann es sein, dass § 314 BGb greift? Aber es gibt doch eigentlich keinen Kündigungsgrund, denn die historischen Berechnungsgrundlagen wurden von allen Gerichten bisher als rechtsmäßig anerkannt. Durch die Kündigung will E.On Hanse letztendlich die Preiserhöhung doch durchsetzen; ich meine, dass dürfte aber rechtswidrig sein. Oder?

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