Energiepreis-Protest > Stadtwerke Karlsruhe
Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
kamaraba:
Leider keine öffentliche Urteilsverkündung :(
Weder von Kläger noch von der Beklagtenseite war jemand da.
Das Urteil wird den Beteiligten zugestellt.
RR-E-ft:
Oh, da wurde wohl der Grundsatz der Öffentlichkeit verletzt und das Urteil kann möglicherweise allein deshalb keinen Bestand haben. Ebenso wie mündliche Verhandlungen öffentlich sind, sind die Verkündungstermine öffentlich. Es genügt dabei jedoch, wenn der Tenor der Entscheidung öffentlich bekannt gegeben wird. Ohne eine öffentliche Verkündung geht es jedoch nicht. Jedenfalls muss in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben werden, dass überhaupt eine Entscheidung ergangen ist und welche Entscheidung ergangen ist. Femegerichte sind verfassungsrechtlich unzulässig.
kamaraba:
Die Richterin war barsch erstaunt, dass überhaupt jemand erschienen war. Uns gegenüber wollte Sie das Ergebnis des Urteils nicht bekanntgeben, da wir keine Prozessbeteiligten sind/waren.
Der \"Sitzungssaal 401\" war ein kleines Kämmerlein im 4.OG unter dem Dach des Amtsgerichts in Karlsruhe (Büro der Richterin).
Vor der Türe hingen öffentlich die Verkündungstermine!
superhaase:
--- Zitat ---Die Richterin war barsch erstaunt, dass überhaupt jemand erschienen war. Uns gegenüber wollte Sie das Ergebnis des Urteils nicht bekanntgeben, da wir keine Prozessbeteiligten sind/waren.
--- Ende Zitat ---
Da hat die Frau Richterin wohl in der Ausbildung irgendwas nicht richtig mitbekommen?
Sachen gibts - tststs ... 8o
bolli:
;)Dann sollte man den Amtsvorsteher informieren und der Richterin vielleicht mal Nachhilfe geben, damit sowas nicht wieder vorkommt. Und natürlich sofort den öffentlich zu machenden Tenor der Entscheidung einfordern. :D
Vielleicht auch mal damit \"winken\", dass man der Presse ne Mitteilung über die \"Kompetenz\" der Richterin zukommen lässt. ;)
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