Energiepreis-Protest > Stadtwerke Karlsruhe
Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
kamaraba:
Vor dem Amtsgericht Karlsruhe, Lammstraße 1-5, 76133 Karlsruhe
wird gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden. Am 30.3.2010 um 12.00 Uhr, Sitzungssaal 401 im Gerichtsgebäude Lammstr. 1-5, 76133 Karlsruhe.
Ein Karlsruher Gaspreirebell, der seit 2005 die Gaspreise kürzt, wurde von den Stadtwerke Karlsruhe verklagt.
bolli:
Und warum lässt man sich auf eine Entscheidung gem. § 495a ZPO ein und fordert nicht eine mündliche Verhandlung ?
Wenn das nicht mal wieder in \"die Hose geht\". Ich sehe dann schon die Pressemittelung der Stadtwerke: Gericht erklärt die Preise für angemessen und gibt der Klage statt! X(
kamaraba:
@bolli
Die Frage müssen Sie mir nicht stellen.
Das wird \"in die Hose gehen\", da muss man kein Prophet sein. Die PM der Stadtwerke wird schon geschrieben sein, meine aber auch.
Bin am Dienstag bei der Urteilsverkündung dabei und werde berichten.
RR-E-ft:
Nicht ersichtlich, worum der Streit geht und wie man sich in der Verteidigung aufgebaut hatte.
Fraglich indes, warum nicht die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und ggf. die Zulassung der Berufung beantragt wurde....
kamaraba:
@RR-E-ft
Bin morgen bei der Urteilsverkündung anwesend. Mir liegt derzeit nur der Schriftsatz der Gegenseite vor. Hier wird überwiegend auf das Wibera Gutachten verwiesen und diverse BGH Urteile werden dort zitiert. Wie die Verteidigung aufgebaut ist (war) werde ich noch in Erfahrung bringen.
Aktenzeichen 5 C 43/10
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