Energiepreis-Protest > Stadtwerke Karlsruhe
Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
RR-E-ft:
Es handelt sich um eine klassische Ermessensentscheidung.
kamaraba:
DANKE!
kamaraba:
Der Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme wurde anberaumt auf den 4.10.2010, 11.00 Uhr vor dem Amtsgericht Karlsruhe.
In nichtöffentlicher Sitzung vor dem Amtsgericht Düsseldorf am 9. Juli 2010 wurde gemäß Beweisbeschluss vom 30.3.2010 der Zeuge der WIBERA vernommen.
kamaraba:
Ein Karlsruher Gaspreisrebell wurde von den Stadtwerke Karlsruhe auf Zahlung verklagt. Das Amtsgericht unter Richterin Bacher folgte der einzigen Argumentation der Klägerseite (Wibera Gutachten) und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 512,02 Euro nebst Zinsen sowie 1,50 Euro vorgerichtliche Kosten.
Das Urteil nebst Schriftverkehr wurde dem Bund der Energieverbraucher zur Verfügung gestellt und kann dort runtergeladen werden.
DieAdmin:
Das Urteil ist in der Entscheidungssammlung:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2754/
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