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Autor Thema: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010  (Gelesen 12240 mal)

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Offline kamaraba

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Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
« am: 27. März 2010, 19:12:12 »
Vor dem Amtsgericht Karlsruhe, Lammstraße 1-5, 76133 Karlsruhe
wird gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden. Am 30.3.2010 um 12.00 Uhr, Sitzungssaal 401 im Gerichtsgebäude Lammstr. 1-5, 76133 Karlsruhe.
Ein Karlsruher Gaspreirebell, der seit 2005 die Gaspreise kürzt, wurde von den Stadtwerke Karlsruhe verklagt.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline bolli

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Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
« Antwort #1 am: 28. März 2010, 00:44:41 »
Und warum lässt man sich auf eine Entscheidung gem. § 495a ZPO ein und fordert nicht eine mündliche Verhandlung ?
Wenn das nicht mal wieder in \"die Hose geht\". Ich sehe dann schon die Pressemittelung der Stadtwerke: Gericht erklärt die Preise für angemessen und gibt der Klage statt!  X(

Offline kamaraba

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Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
« Antwort #2 am: 28. März 2010, 10:46:54 »
@bolli
Die Frage müssen Sie mir nicht stellen.
Das wird \"in die Hose gehen\", da muss man kein Prophet sein. Die PM der Stadtwerke wird schon geschrieben sein, meine aber auch.
Bin am Dienstag bei der Urteilsverkündung dabei und werde berichten.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline RR-E-ft

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Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
« Antwort #3 am: 29. März 2010, 15:27:00 »
Nicht ersichtlich, worum der Streit geht und wie man sich in der Verteidigung aufgebaut hatte.

Fraglich indes, warum nicht die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und ggf. die Zulassung der Berufung beantragt wurde....

Offline kamaraba

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Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
« Antwort #4 am: 29. März 2010, 22:36:33 »
@RR-E-ft

Bin morgen bei der Urteilsverkündung anwesend. Mir liegt derzeit nur der Schriftsatz der Gegenseite vor. Hier wird überwiegend auf das Wibera Gutachten verwiesen und diverse BGH Urteile werden dort zitiert. Wie die Verteidigung aufgebaut ist (war) werde ich noch in Erfahrung bringen.
Aktenzeichen 5 C 43/10
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Offline kamaraba

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Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
« Antwort #5 am: 30. März 2010, 15:31:50 »
Leider keine öffentliche Urteilsverkündung  :(
Weder von Kläger noch von der Beklagtenseite war jemand da.
Das Urteil wird den Beteiligten zugestellt.
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Offline RR-E-ft

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Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
« Antwort #6 am: 30. März 2010, 15:45:45 »
Oh, da wurde wohl der Grundsatz der Öffentlichkeit verletzt und das Urteil kann möglicherweise allein deshalb keinen Bestand haben. Ebenso wie mündliche Verhandlungen öffentlich sind, sind die Verkündungstermine öffentlich. Es genügt dabei jedoch, wenn der Tenor der Entscheidung öffentlich bekannt gegeben wird. Ohne eine öffentliche Verkündung geht es jedoch nicht. Jedenfalls muss in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben werden, dass überhaupt eine Entscheidung ergangen ist und welche Entscheidung ergangen ist. Femegerichte sind verfassungsrechtlich unzulässig.

Offline kamaraba

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Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
« Antwort #7 am: 30. März 2010, 15:53:43 »
Die Richterin war barsch erstaunt, dass überhaupt jemand erschienen war. Uns gegenüber wollte Sie das Ergebnis des Urteils nicht bekanntgeben, da wir keine Prozessbeteiligten sind/waren.
Der \"Sitzungssaal 401\" war ein kleines Kämmerlein im 4.OG unter dem Dach des Amtsgerichts in Karlsruhe (Büro der Richterin).
Vor der Türe hingen öffentlich die Verkündungstermine!
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Offline superhaase

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Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
« Antwort #8 am: 30. März 2010, 16:16:30 »
Zitat
Die Richterin war barsch erstaunt, dass überhaupt jemand erschienen war. Uns gegenüber wollte Sie das Ergebnis des Urteils nicht bekanntgeben, da wir keine Prozessbeteiligten sind/waren.
Da hat die Frau Richterin wohl in der Ausbildung irgendwas nicht richtig mitbekommen?
Sachen gibts - tststs ... 8o
8) solar power rules

Offline bolli

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Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
« Antwort #9 am: 31. März 2010, 09:01:22 »
;)Dann sollte man den Amtsvorsteher informieren und der Richterin vielleicht mal Nachhilfe geben, damit sowas nicht wieder vorkommt. Und natürlich sofort den öffentlich zu machenden Tenor der Entscheidung einfordern. :D

Vielleicht auch mal damit \"winken\", dass man der Presse ne Mitteilung über die \"Kompetenz\" der Richterin zukommen lässt.  ;)

Offline kamaraba

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Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
« Antwort #10 am: 11. April 2010, 23:11:15 »
Es wird immer undurchsichtiger:
inzwischen liegt ein Beweis-Beschluss des AG Karlsruhe vom 30.03. vor. Danach sollen vernommen werden

    * Klaus G., Wibera Düsseldorf
    * Jürgen Sch., HAL Rechnungswesen (Stadtwerke Karlsruhe)
    * Roland Sch., HAL Vertrieb (Stadtwerke Karlsruhe)

Zunächst soll die Rechtshilfevernehmung durch das AG Düsseldorf erfolgen. Der Termin zur Mündlichen Verhandlung und zur Vernehmung der weiter benannten Zeugen wird nach Rückkunft der Akten bestimmt.
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Offline bolli

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Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
« Antwort #11 am: 12. April 2010, 07:57:28 »
Na, da will man aus \"Parteigutachten\" sicher mal schnell Beweise machen. Dafür sind halt Zeugenaussagen notwendig, auch wenn sie nur für eine Partei sprechen (werden).  X(

Offline kamaraba

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Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
« Antwort #12 am: 26. April 2010, 21:21:47 »
Ihr im Betreff genanntes Schreiben liegt mir vor. Über die Angelegenheit habe ich mich anhand der Verfahrensakten informiert.
Es ist zwar zutreffend, dass das Gerichtsverfassungsgesetz in § 173 GVG regelt, dass die Verkündung des Urteils öffentlich erfolgt. Jedoch bestimmt die hier maßgebende Zivilprozessordnung, wie die Verkündung eines Urteils geschieht (§ 311 II ZPO). Von der in § 311 II 1 ZPO festgelegten Vorlesung der Urteilsformel kann abgesehen werden, wenn bei der Verkündung niemand von den Parteien erschienen ist (war auch niemand da). Dann kann die Verlesung durch eine Bezugnahme auf den entscheidenden Teil ersetzt werden (§ 311 II 2 ZPO).

Den Akten ist zu entnehmen, dass von den Parteien niemand erschienen ist. Vor die-sem Hintergrund und in Einklang mit der zitierten gesetzlichen Regelung in § 311 II 2 ZPO wäre die Verkündung im Falle eines Urteils durch eine Bezugnahme auf den entscheidenden Teil ausreichend gewesen. Im Übrigen ist in dem Termin noch keine das Verfahren abschließende Entscheidung ergangen. Die eingangs zitierte GVG Bestimmung bezieht sich nur auf Urteile sowie auf die in Beschlussform zu erlassenden Entscheidungen, wenn sie das Verfahren abschließen.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

gez. XXXXXX
Vizepräsidentin des Amtsgerichts
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Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
« Antwort #13 am: 26. April 2010, 21:29:27 »
Die Aussage des AG Karlsruhe ist zutreffend.

Offline kamaraba

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Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
« Antwort #14 am: 26. April 2010, 21:36:22 »
Zitat
Dann kann die Verlesung durch eine Bezugnahme auf den entscheidenden Teil ersetzt werden (§ 311 II 2 ZPO).
d.h. kann, muss aber nicht?
Zitat
wäre die Verkündung im Falle eines Urteils durch eine Bezugnahme auf den entscheidenden Teil ausreichend gewesen
Wäre, muss aber nicht?
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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