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Autor Thema: Stadtwerke Karlsruhe versenden Zahlungsaufforderungen  (Gelesen 4934 mal)

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Offline kamaraba

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Stadtwerke Karlsruhe versenden Zahlungsaufforderungen
« am: 12. Dezember 2010, 12:35:21 »
Die Stadtwerke Karlsruhe machen Ernst und haben an diesem Wochenende an einen Teil der Karlsruher Rebellen Zahlungsaufforderungen per Einwurfeinschreiben versandt. Wer bis zum 22.12.2010 nicht bezahlt hat, muss mit einem Mahnbescheid rechnen.
Es wird in diesem Schreiben Bezug auf das Urteil des AG Karlsruhe, Aktenzeichen  5 C 43/10 vom 5.10.2010 in dem die Billigkeit der Gaspreise gegenüber einem Tarifkunden bewiesen sei.
Das Mahnschreiben kann hier heruntergeladen werden
Dem Wibera Gutachten steht der Beschluss der 10. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes vom 1. Dezember 2008 entgegen. Da musste man schon zum 1.1.2009 die Gaspreise senken, weil man zuvor überhöhte Preise verlangt hatte.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline bolli

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Stadtwerke Karlsruhe versenden Zahlungsaufforderungen
« Antwort #1 am: 13. Dezember 2010, 07:49:11 »
Da sich, wie immer im Dezember, das Jahresende naht und somit weitere Verjährungen drohen (wenn man sie überhaupt zurück bekäme  ;) ) versucht man noch mal schnell, einige Verbraucher zu verunsichern und noch ein paar Euro für die Weihnachtskasse des Versorgers zu sichern.
Mit einem Mahnbescheid musste man bisher meist auch schon rechnen, da die Forderungen ja meist alle schon länger gestellt sind.  Gekommen ist da meist wenig, spätestens nach dem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid wurde ein großer Anteil verfallen gelassen, weil dann die Drohbegärden zu Ende sind und man \"Butter bei die Fische\" tun muss und da fällt den meisten Versorgern nur hinlänglich bekanntes, aber dadurch nicht richtigeres, ein.  :D

Es gilt übrigens immer noch, dass
a) bei Sondervertragskunden zunächst einmal die Möglichkeit der Preisanpassung wirksam vereinbart sein muss und
b) das Urteile Einzelfallentscheidungen sind, die sich auf die vorgetragenen Verfahrensinhalte beziehen.
Insofern ist so ein Urteil für den Versorger vielleicht mehr als ein Blatt Papier, aber taugen tut es meist nicht zu mehr. Schon garnicht von einem untersten Instanzgericht.  :D

Also nur die Ruhe und das Weihnachtsfest genießen.

 

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