Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)

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nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Wenn ein Lieferant keine Kunden mehr hat, ..........
--- Ende Zitat ---
@Black, das würde ich mir gerne zu Ende denken. Nicht nur in Bezug auf die Konzessionsabgabe :D; auch wie sich die EEG-PV-Blase beim baldigen Direktverbrauch zum Platzen aufbläht. Mehr Fantasie braucht man aber, wenn man nachvollziehen will, wie die Politik das alles toll geregelt hat. Da kommt man dann schon an Grenzen  ;) .

Der steuerlichen Realität kommt man mit Fantasie kaum bei. Wenn keine Lieferung mehr erfolgt, bleibt da ja mindestens in den nächsten zwanzig Jahren immer noch der sog. kaufmännisch-bilanzielle Einspeiseverbrauch. Der muss ja noch vergütungstechnisch und steuerlich abgerechnet werden. Wer das dann aber alles bezahlt wird spannend. Wer da heute schon mit Milliarden belastet wird kann nachvollzogen werden, die Verbraucher und die Steuerzahler!  

Da wünscht man sich doch nicht nur der Umwelt und dem Klima zuliebe schnell die fiktive Welt der flächendeckenden kaufmänisch-bilanziellen Einspeisung.  Weltmeister sind wir ja schon lange, besonders in Bayern.  =)

Aus dem BMF-Schreiben:

--- Zitat ---Umsatzsteuerrechtlich wird die gesamte vom Anlagenbetreiber aus solarer Strahlungsenergie erzeugte Elektrizität an den Netzbetreiber geliefert. Dies gilt - entsprechend der Regelung zur sog. kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung in Abschn. 42n Abs. 1 Satz 3 UStR - unabhängig davon, wo die Elektrizität tatsächlich verbraucht wird und ob sich der Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers nach § 33 Abs. 1 EEG oder nach § 33 Abs. 2 EEG richtet. Der Anlagenbetreiber ist mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG unternehmerisch tätig: Ist die Photovoltaikanlage - unmittelbar oder mittelbar - mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden, kann davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen des Abschn. 18 Abs. 5 Satz 1 und 2 UStR erfüllt sind.\"
--- Ende Zitat ---
Meine Anerkennung! Da kassiert man dann wohl noch die fiktive Vorsteuer. Die Lobby der Solargemeinde leistet an allen Fronten gute Arbeit. Als Gegenteil von Monopolstrukturen  habe ich immer Konkurrenz oder Wettbewerb angesehen. Jetzt bekommt man als Verbraucher statt der Monopolisten die \"kaufmännisch-bilanziellen\" Solareinspeiser mit staatlicher Gewalt  vorgesetzt und nun wird die Insolvenz der EVUs diskutiert. Ein wettbewerbsfähiger Energieversorger fürchtet keine Marktwirtschaft.  Der Verbraucher und Steuerzahler wird vom Regen in die Traufe geschickt.  Wer schützt die wirklich leistungsfähigen Energieversorger vor staatlicher Willkür und wer vertritt die Verbraucher?[/list]

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von nomos

--- Zitat ---Original von Black
Wenn ein Lieferant keine Kunden mehr hat, ..........
--- Ende Zitat ---

@Black, das würde ich mir gerne zu Ende denken. ...Da kommt man dann schon an Grenzen  ;)
--- Ende Zitat ---

@nomos

Hat die Frau Mutter noch mehr so schlauer Söhne, könnte man rhetorisch fragen.
Gewiss kommt mancher schon weit  vorher beim \"zu-Ende-denken\" an seine Grenzen.  ;)
Sie sind leider vollkommen off topic.
 
Wenn der bisherige Grundversorger keine Kunden in dem Netzgebiet mehr mit Energie beliefert, bedeutet das ja wohl ganz offensichtlich nicht, dass keine Energielieferungen an Letzverbraucher in dem Netzgebiet mehr erfolgen. Dies wird bereits an der Regelung des § 36 Abs. 2 EnWG deutlich, wonach die Grundversorgungspflicht auch schon dann auf ein anderes Unternehmen übergeht, wenn dieses zum maßgeblichen Zeitpunkt die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet beliefert.

Möglicherweise können Sie andernorts \"Ihre Themen\" vortrefflich diskutieren.

Es wäre jedenfalls vortrefflich und sehr zu begrüßen, wenn Sie \"Ihre Themen\" möglichst verständig dort diskutieren, wo sie hingehören.

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wenn der bisherige Grundversorger keine Kunden in dem Netzgebiet mehr mit Energie beliefert, bedeutet das ja wohl ganz offensichtlich nicht, dass keine Energielieferungen an Letzverbraucher in dem Netzgebiet mehr erfolgen.
.......
Es wäre jedenfalls vortrefflich und sehr zu begrüßen, wenn Sie \"Ihre Themen\" möglichst verständig dort diskutieren, wo sie hingehören.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, wenn sich in dem sicher zur Zeit theoretischen Modell  ;) alle Letztverbraucher in einem Netzgebiet selbst versorgen, dann erfolgen auch keine Energielieferungen mehr vom Grundversorger oder einem anderen EVU.

Es sollen ja jetzt leistungsfähige Batterien entwickelt werden um den Sonnenstrom zu speichern, das soll sich bei der neuen EEG-Regelung jetzt rechnen.  Dann wird die Selbstversorgung ja so richtig lukrativ. Wer die Förderung auf Dauer bezahlt ist dann noch die offene Frage.

Möglichst verständig zu diskutieren ist immer gut, alle wird man nicht erreichen, manches Thema ist halt komplex, Juristen ist das ja nicht fremd.

RR-E-ft:
Eigenversorgung, womöglich aus einer galvanisch vom Netz getrennten Battterie hat wohl nichts mehr mit leitungsgebundener Versorgung aus einem Netz zu tun, über die wir hier reden.

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Eigenversorgung, womöglich aus einer galvanisch vom Netz getrennten Battterie hat wohl nichts mehr mit leitungsgebundener Versorgung aus einem Netz zu tun, über die wir hier reden.
--- Ende Zitat ---
Wer geförderten Eigenverbrauch von Solarstrom beabsichtigt, muss seine Solarstromanlage lediglich so konzipieren, dass der erzeugte Solarstrom in das Hausnetz eingespeist und in das öffentliche Netz geleitet werden kann.

Er muss nur die Technik vorhalten, er muss keinen Strom einspeisen, er kann den Strom auch vollständig selbst verbrauchen. Die Stromspeicherung über Batterien ist nicht verboten!?

Für Anlagen, die 2010 in Betrieb genommen werden, soll sich die Eigenstromnutzung bereits bei einem Strombezugspreis von 16,38 Ct/kWh netto (Rechnung: 39,14 Ct/kWh*) - 22,76 Ct/kWh = 16,38 Ct/kWh) lohnen.

Jetzt ist immer noch die Frage, wer diese Vergütung 22,76Ct/kWh auf Dauer zahlt!

*) Vergütung für netzeingespeisten Strom
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