Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
RR-E-ft:
Aktueller Stand zur Billigkeitskontrolle Strom/ Gas
courage:
Herzlichen Dank !
wulfus:
Prima Zusammenfassung! Vielen Dank Herr Fricke!
Didakt:
Guten Tag Herr Fricke,
Ehre, wem Ehre gebührt. Ihre rechtskundlich aufklärenden, hilfreichen Beiträge in der Forumsdiskussion verdienen - auch eingedenk der dafür geopferten Zeit - viel Lob und Anerkennung.
Ihre Ausführungen zur Billigkeitskontrolle habe ich mir mehrmals zu Gemüte geführt. Was bedeuten sie aber für den konkreten Fall?
Gegen mich ist eine Klage meines Gasversorgers anhängig. Ich sehe wegen einer offensichtlich vertraglich unwirksamen Preisanpassungsklausel gute Chancen zu obsiegen. Nur was kommt danach?
Das bisherige Vertragsverhältnis wird so oder so obsolet sein mit der Folge, dass ich mich - wenn ich Sondervertragskunde bleiben will - vertraglich neu binden muß, wahrscheinlich bei einem anderen Anbieter. Nun schauen Sie sich beispielhaft hier an \"http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/ContentFiles/Internet/Downloads/ ErdgasComfort%20NDS%20Web.pdf?ch=0\", was mich da an vertraglichen Regelungen erwartet und aufgezwungen wird. Die Crux ist doch, dass ich gar keine Möglichkeit habe, als gleichberechtigter Vertragspartner auf Augenhöhe mit dem Versorger einen individuellen Vertrag auszuhandeln.
Nach Ihren Ausführungen könnte ich bei einem solchen Vertrag nach der ersten einseitig vorgenommenen Preisanhebung die Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB in Anspruch nehmen oder - was näher liegt - aus dem Vertrag aussteigen. Und dann? Da die Verträge der Versorger vermutlich absprachegemäß gleichlautend sein werden, wäre das der Beginn eines unerfreulichen und mit viel Ärger verbundenen Anbieterhoppings in der Zukunft. Ich suche zwar, sehe aber im Moment keine brauchbare Lösung, allenfalls den Gang in die Grundversorgung, weil dabei mit dem § 315 BGB zunächst hilfreich angegriffen werden könnte, ob erfolgreich, bleibt dahingestellt. Mit einer erneuten Flut solcher Maßnahmen werden sich die Gerichte dann aber schwer tun.
Augenscheinlich haben wir Preisprotestler selbstverständlich viel erreicht und bewegt, allerdings auch mit enormen Aufwand verbunden. Hoffentlich erweisen sich diese Erfolge letztendlich nicht als Pyrrhussiege.
Außer jeder Frage steht natürlich, dass dieser Widerstand fortgeführt werden muss.
Fazit ist allerdings, dass es trotz kleiner Anfänge noch längst keinen wirksamen Wettbewerb auf dem Gasmarkt gibt. Die Dämme sind nur durch eine Zerschlagung der Oligopole zu brechen. Bewirken kann das aber nur die Politik, deren Vertreter mit der Angelegenheit aber zu sehr verquickt sind und allem Anschein nach wenig Interesse für ein stringentes Vorgehen in diese Richtung zeigen! Und die Kartellbehörde zeigt sich ebenfalls wenig.
Auch wir Verbraucher hätten die Macht, Großes zu bewegen, nur klappt es leider nicht, diese Macht kraftvoll zu bündeln.
Ich stelle mir gerade vor, was wohl wäre, wenn alle Kunden meines gegenwärtigen Versorgers im Rahmen eines organisierten Boykotts schlagartig den Anbieter wechselten. Wunschdenken!
Freundliche Grüße
RR-E-ft:
@Didakt
Wenn der bisherige Sondervertrag keine wirksame Preisänderungsklausel enthält, ist auch kein Platz für eine Billigkeitskontrolle. Im Falle der Kündigung eines solchen (für den Kunden im Ergebnis wohl vorteilhaften) Vertrages wird man etwa unter http://www.verivox.de gewiss auf dem Markt günstigere Angebote finden als die Grundversorgung des bisherigen Versorgers. Wenn man schon davon träumt, dass alle Kunden den Anbieter wechseln, stellt sich die Frage, weshalb man diesen Schritt dann nicht im Falle der Kündigung des Vertrages selbst gehen und sich statt dessen in die teurere Grundversorgung begeben wollte. Das wäre didaktisch nicht nachvollziehbar. Fraglich auch, wo denn der Wettbewerb auch herkommen soll, wenn die Sondervertragkunden an ihren ungeliebten Anbietern wie die Kletten klammern, insbesondere, wenn man ihnen die bisherigen Sonderverträge kündigt.
Jeder sollte sich von Zeit zu Zeit gedanklich selbst neu verorten.
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