Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)

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Didakt:
Soviel sollte zu guter Letzt noch zum Deutschkurs gesagt werden:

Original von RR-E-ft:

\"Auch Genitiv und Dativ pflegen ein besonderes Verhältnis.\"

Und an anderer Stelle:

\"...wo Zahlungsklagen gegen Tarifkunden wegen fehlendem Billigkeitsnachweis abgewiesen wurden, ebenso wie es Urteile gibt,...\"

Mein Vorschlag: \"...wegen fehlenden Billigkeitsnachweises...\"

Der Dativ ist halt dem Genitiv sein Feind!

RR-E-ft:
Ja es gibt Fälle, wo Zahlungsklagen gegen Tarifkunden wegen fehlender Billigkeitsnachweise abgewiesen wurden.
Das ist nun einmal (logischerweise) das mögliche Ergebnis einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle.
Solche Entscheidungen finden sich auch in der Urteilssammlung.
Bedurfte dieser Umstand in diesem Thread nun noch besonderer Erwähnung?

bolli:
@Didakt

Den \"Nebenkriegsschauplatz\" hatten wir doch beenden wollen (zumindest einige hier). Wäre schön, wenn auch SIE das akzeptieren könnten und beim Thema bleiben. Wir akzeptieren bei richtigen inhaltlichen Aussagen sowohl Dativ wie auch Genitiv.
Die Richter sind da auch nicht so pingelig und entscheiden unsere Klagen trotzdem.  :D

Didakt:
@ bolli,

selbstverständlich d\'accord. Sowohl \"als\" auch. Nur, wer Wind sät, wird Sturm ernten. Das haben auch die Energieversorger heute vom BGH bescheinigt bekommen. Wobei wir nun doch wieder beim Forum konformen Thema sind.
Jetzt aber endgültig auf gut deutsch: off topic.

Mit unstreitigem Gruß

J. D.

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