Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Rechtsanwalt gesucht!
bolli:
--- Zitat ---Original von -Stern-
Bestünde eigentlich die Möglichkeit den Anwalt (während eines Prozesses) zu wechseln oder gar denjenigen für seine wissentliche Schlamperei gerade stehen zu lassen?
--- Ende Zitat ---
@RR-ft-E
Wie sieht es denn im beschriebenen Fall damit aus ?
Vermutlich kann man dem guten Herrn (RA) ja keinen Vorsatz nachweisen (wissentlich), weshalb tatsächlich interessant wäre, wie da eine Haftungsfrage aussehen könnte, insbesondere wenn man ihn, wie beschrieben, mit zusätzlichen Argumenten gefüttert hat, die er aber nicht vorträgt.
Es dürfte dem Verbraucher ja schwerfallen nachzuweisen, dass der Prozess gewonnen worden wäre, falls alle bekannten Fakten vorgetragen worden wären. Schließlich ist jeder Richter in der Würdigung der Argumente und seiner Entscheidung frei (natürlich dem Gesetz folgend) und im Nachhinein zu sagen \"was gewesen wäre wenn\" dürfte deswegen kaum beweisbar sein.
RR-E-ft:
Es ist doch allgemein bekannt, dass man seinen Anwalt wechseln kann. Ein neuer Anwalt wird den Fall in der Regel erst übernehmen, wenn das Mandat mit dem bisherigen Anwalt gekündigt wurde.
Die Haftung des Anwalts ist auch klar geregelt. Während bei einer anwaltlichen Vertretung ggf. der Anwalt haften kann, hat derjenige, der ohne Anwalt prozessiert, eine solche Rückgriffsmöglichkeit jedenfalls nicht.
bolli:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Es ist doch allgemein bekannt, dass man seinen Anwalt wechseln kann. Ein neuer Anwalt wird den Fall in der Regel erst übernehmen, wenn das Mandat mit dem bisherigen Anwalt gekündigt wurde.
Die Haftung des Anwalts ist auch klar geregelt. Während bei einer anwaltlichen Vertretung ggf. der Anwalt haften kann, hat derjenige, der ohne Anwalt prozessiert, eine solche Rückgriffsmöglichkeit jedenfalls nicht.
--- Ende Zitat ---
Nun, wenn man vom Anwalt die Klagererwiederung als Durchschrift erhält und sieht, dass die selbst genannten Argumente nicht berücksichtigt wurden, ist es nicht ganz einfach, den Mumm aufzubringen, noch die Pferde zu wechseln, zumal man nicht genau weiss, ob der Neue noch mal neu aufsetzen darf (also neue Begründung nachschieben).
Zu der Fage, inwieweit der Anwalt bei der Vertretung seiner Mandantschaft deren Verteidigungsstrategie folgen MUSS oder sich ggf. später, wenn er eine eigene Linie fährt, dafür haftbar gemacht werden KANN, schweigen Sie leider.
Black:
Das Verhältnis zum eigenen Anwalt sollte ein Vertrauensverhältnis sein.
Kaum ein Anwalt übernimmt gerne schon vorbereitete Schriftsätze seines Mandanten. Ein guter Anwalt sollte aber zumindest erklären können, welche Stategie er verfolgt und warum er ggf bestimmte Dinge nicht vorträgt.
Die Frage ist ja, welche Argumente der Anwalt angeblich \"nicht genutzt\" haben soll und ob diese streitentscheident waren.
Ich kenne auch Anwälte, die offen zugegeben haben, künftig keine \"Protestkunden\" mehr vertreten zu wollen, weil die Mandanten zu \"schwierig\" seien.
RR-E-ft:
Verspätet sein kann nur Tatsachenvortrag.
Tatsachenfrage ist zB., ob der Kunde vor Vertragsabschluss die Bedingungen der AVBV/ GVV kannte und sich bei oder nach Vertragsabschluss mit der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt hatte.
Tatsachenfrage ist auch, ob und wie Widersprüche erhoben wurden.
Rechtliche Argumente können bis zum Schluss vorgetragen werden. Eine Rechtsfrage ist zum Beispiel die Frage, ob die Belieferung als Tarif- oder Sondervertragskunde erfolgte (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.09).
Natürlich soll das Mandatsverhältnis von Vertrauen geprägt sein und deshalb sollte man auch nachfragen, wenn man etwas nicht verstanden hat oder etwas ggf. anders bzw. mehr oder üßberhaupt gewürdigt sehen wollte.
In gravierenden Fällen der Fristversäumnis kann man sich in Absprache mit seinem Anwalt zudem in die Säumnis flüchten, sprich ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lassen und gegen dieses dann Einspruch einlegen. In der Einpruchsbegründung lässt sich dabei Tatsachenvortrag ohne Verspätung nachholen, freilich um den Preis, dass zunächst ein ohne Sicherheitsleistung vollstreckbares Versäumnisurteil ergeht und man die Kosten der Säumnis trägt, jedoch regelmäßig insgesamt besser, als den gesamten Prozess wegen einer Fristversäumung zu verlieren. Strategie und Taktik sollte man dazu mit seinem Anwalt vertrauensvoll besprechen.
Wer wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Versäumnisse Anwaltshoppping betreibt, weil er meint, er wüsste sowieso alles besser, wird sich womöglich nach einem Anwaltswechsel auch beim nächsten Kollegen nicht besser aufgehoben fühlen. Zudem könnte der Anwaltswechsel teurer kommen als eine ggf. mögliche Flucht in die Säumnis. Der Mandant sollte selbst darauf bedacht sein, seinen Schaden so gering wie möglich zu halten und dazu kann eine Flucht in die Säumnis ggf. beitragen.
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