Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Rechtsanwalt gesucht!
tangocharly:
NIemand sollte aus seinem Herzen eine Mörder-Grube machen. Das gilt doch auch für @black. Denn hier im forum gilt Meinungsfreiheit und -vielfalt.
Den erlauchten Kreisen der Versorgungswirtschaft stünde selbiges vielleicht auch gut zu Gesicht. Aber die können hier ja mitlesen. Und dabei von der Meinungsvielfalt im Forum profitieren.
Apropos: kann @black das, was er da von sich gibt, denn auch beurteilen ?
Die Zeit für Büttenreden war doch vorgestern ....
Stern:
Zitat von RR-E-ft aus LG Ulm, Urt. v. 27.01.10 Az. 1 S 107/09 Gastarif EV Filstal - Verspätetes Bestreiten in der Berufung vom 26.02.2010:
\"Deshalb sollten sich betroffene Kunden auch nicht zunächst selbst verteidigen in der Hoffnung, ein Anwalt könne es später noch richten.\"
Das ist ein guter Rat, aber m.M. nicht immer empfehlenswert.
Mir ist ein Fall bekannt, indem der Anwalt zwar viel vorträgt, aber auf die wichtigen fallbezogenen Einzelheiten dann nicht mehr eingeht, weil er mit seinen Energieprozessen überlastet ist und evtl. sogar den Überblick verloren hat. Bemerkenswert dabei ist, dass der Anwalt sogar von den zu Vertretenden komplette Schriftsatzentwürfe erhält, die er eigentlich nur noch lesen, evtl. kürzen u. ggf. Paragrafen hinzufügen, und schlussendlich nur noch versenden müsste.
Bestünde eigentlich die Möglichkeit den Anwalt (während eines Prozesses) zu wechseln oder gar denjenigen für seine wissentliche Schlamperei gerade stehen zu lassen?
Cremer:
@-Stern-
es obliegt doch dem Mandanten selber, nach Absprache, während der verhandlung diese Fakten vorzutragen
RuRo:
--- Zitat ---Original von Cremer
es obliegt doch dem Mandanten selber, nach Absprache, während der verhandlung diese Fakten vorzutragen
--- Ende Zitat ---
Vorausgesetzt, der/die Mandant(en) hatte(n) so rechtzeitig vom Verhandlungstermin Kenntnis, dass er/sie sich beizeiten, unter Berücksichtigung sonstiger Obliegenheiten, darauf einrichten konnte(n).
Vorgriff auf mögliche Antworten
Nein, das ist keine Selbstverständlichkeit.
Nein, das darf man von seinem Rechtsbeistand nicht unbedingt erwarten.
RR-E-ft:
Wenn es sich nicht gerade um einen frühen ersten Termin handelt, ein schriftliches Vorverfahren stattgefunden hatte, dann kommt es auf Erklärungen in der Verhandlung auch nicht mehr entscheidend an, weil die Verhandlungstermine durch vorbereitende Schriftsätze vorzubereiten sind und die in diesen enthaltenen Erklärungen als verspätet zurückgewiesen werden können, wenn sie nicht bei Verfahren an den Landgerichten eine Woche vor dem Termin, bei Amtsgerichten drei Tage vor dem Termin bei Gericht eingegangen sind. Die vorzutragende Fakten müssen also regelmäßig bereits vor der mündlichen Verhandlung auf den Richtertisch. Das steht aber auch in jeder Belehrung, dass Vorbringen des Beklagten nach Ablauf der Klageerwiderungsfrist als verspätet zurückgewiesen weerden kann und der Prozess allein deshalb verloren gehen kann.
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