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Abschlagsforderungen bei Sondertarif

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RR-E-ft:
Wurde die Geltung der AGB des Versorgers für das konkrete Vertragsverhältnis bei oder nach Vertragsabschluss überhaupt vertraglich vereinbart, § 305 Abs.2 BGB?

Es kommt nicht darauf an, was in den AGB steht, sondern was vertraglich vereinbart wurde.
Letzteres kann sich auch aus den AGB ergeben, wenn deren Geltung vertraglich vereinbart wurde.

Ready XL:
@RR-E-ft,

...gute Frage. Habe sämtliche Stromunterlagen rausgesucht, wie gut dass bei mir Ordnung herrscht, und in dem am 25.1.1982 abgeschlossenen Versorgungsvertrag nachgelesen.

Da habe ich mit meiner Unterschrift den, Zitat Anfang   \"Vertragsabschluss, die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und den Erhalt der allg. Tarife und Bedingungen\" (AVBEltV, Stand Juni 1979) in der derzeit geltenden Fassung sowie einer Durchshrift des Vertrages\" Zitat Ende bestätigt.

Stellt sich nun die Frage, ob der \"Erhalt\" der AGB gleichzusetzen ist mit einer \"vertraglichen Vereinbarung\" von AGB\'S. Eine extra Vereinbarung habe ich nicht getroffen.

Mannomann, wenn ich wieder auf die Welt komme werde ich Rechtsanwalt.

Gruß
Ready XL

RR-E-ft:
Selbst wenn die Bedingungen der AVBEltV als AGB wirksam  in den Vertrag einbezogen worden wären, so waren  diese jedoch im November 2006 außer Kraft getreten.

Black:
Wenn die AVB in einen Sondervertrag als private vertragliche Regelung vereinbart wurde, dann fällt diese Regelung nicht plötzlich weg, nur weil die AVB ihren gesetzlichen Anwendungsbereich verloren hat.

RR-E-ft:
Da wäre ich mir nicht sicher, wenn es zB. ausdrücklich hieß \"in der jeweils geltenden Fassung\".
Auslegungsfrage. Der BGH wird sich wohl alsbald damit beschäftigen.

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