Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Abschlagsforderungen bei Sondertarif

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Ready XL:
Hallo,

...habe mal eine grundsätzliche Frage zu o.g. Thema.

Der RA meines Versorgers Entega, bin Sondertarifkunde, behauptet wörtlich: \" Hinsichtlich der Abschlagsforderungen und Ihren Ausführungen hierzu sei angemerkt, dass meine Mandantin als Versorger zur einseitigen Leistungsbestimmung berechtigt ist und der Kunde damit -wie auch immer- Vorsorge treffen muss, dass die Abschlagszahlungen zu den festgesetzten Abschlagsterminen fristgerecht bei dem Versorger eingehen.

Anzumerken ist, dass meine monatlichen a-conto Zahlungen seit Jahren von mir per Dauerauftrag am 10. des jeweiligen Monats erfolgen. Dies wurde Entega mitgeteilt und bislang immer akzeptiert.

Entega will mir jetzt aber vorschreiben, das Geld am 7. eines Monats zu überweisen. Mir geht es nicht um die drei Tage, mir geht\'s ums Grundsätzliche.

Was ist denn von einer derartigen Behauptung, Entega hätte diesbezüglich ein EINSEITIGES LEISTUNGSBESTIMMUNGRECHT,zu halten?

Wie gesagt, es geht hier ums Grundsätzliche.

LG
Ready XL

Cremer:
bzgl. Leistung der Abschlagszahlungen kommt es drauf an, was in den AGB\'s steht.

zum 1. eines Monats
zum 15. eines Monasts
oder wann?

userD0010:
@Cremer
@Ready XL
Da heißt es in den Bedingungen eines der großen Vier, dass Rechnungen und Abschläge zu dem vom Versorger angegebenen Zeitpunkt, jedoch frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig werden.

Das würde m.E. bedeuten, dass auch ohne Zahlungsaufforderung ein Abschlag frühestens zehn Tage nach Fälligkeit (Monatsende und damit Verbrauchsabschlag des abgelaufenen Monats) zahlbar wäre.
Dabei allerdings gebe ich zu bedenken, dass die Abschlagzahlung dann entweder elektronisch am 10. erfolgt, oder vorher unter Berücksichtigung der Überweisungs-Laufzeit (ca. 3 Tage) am 07. des Folgemonats zu erfolgen hat, damit am 10. des Folgemonats die Abschlagzahlung das Konto des Versorgers erreicht hat.

Auch Abschlagzahlungen unterliegen der Kontrolle durch den Abnehmer.
Dieser wird vermutlich am letzten Tag des Monats zu einer definierten Zeit seine Zählerstände notieren, mit dem Vorjahresverbrauch vergleichen und dann den tatsächlichen Verbrauch mit dem vereinbarten Preis kalkulieren, um sicherzugehen, dass er nicht zu wenig, aber auch nicht zu viel zahlt.
Und dafür muss ihm auch ein entsprechender Zeitraum zugestanden sein.

Wir alle sind doch nicht das Kreditinstitut des Versorgers und ihm verpflichtet, eine Abschlagzahlung nach Gutdünken zu überweisen und ggf. am Jahresende Überzahlungen zurück zu fordern bzw. ggf. das Risiko einzugehen, dass aus dem Unbilligkeitseinwand Verrechnungen erfolgen, gegen die man dann mühsam Schriftverkehr führen muss.

Jedenfalls sollte m.E. jeder Verbraucher auf der Basis des billigen Gaspreises und der Vorausschau seines vermuteten Jahresverbrauchs auch seine Abschlagzahlungen kalkulieren, planen und seinem Versorger mitteilen.

Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von h.terbeck
Das würde m.E. bedeuten, dass auch ohne Zahlungsaufforderung ein Abschlag frühestens zehn Tage nach Fälligkeit (Monatsende und damit Verbrauchsabschlag des abgelaufenen Monats) zahlbar wäre.

--- Ende Zitat ---
Zuerst einmal müsste geprüft werden, ob in den AGB überhaupt Abschlagzahlungen vereinbart sind. In der GVV ist dies unter § 13.1 geregelt. Wurden die GVV nicht wirksam in den Sondervertrag einbezogen oder sind die Abschlagzahlungen nicht gesondert in den AGB vereinbart, hat der Versorger keinen Anspruch auf monatliche Zahlungen.

Ready XL:
@ cremer, h.terbeck, Christian Guhl

....zunächst mal ein Dankeschön für die Postings. Aber nun der Reihe nach.

In den AGB der Entega steht unter § 3.3 \"wörtlich \"  Rechnungen und Abschläge werden zu dem von Entega angegebenen Zeitpunkt , frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagszahlungen.....usw.\" Also genau das, was h.Terbeck schrieb. Mehr steht da nicht.

In der letzten Rechnung vom 11.08.2009 wird dann der künftige Abschlagsbetrag genannt, und darunter steht dann 7.9.09, 7.10.09 9.11.09, 7.12.09, 7.1.10, 8.2.10.....usw. Mann kann nur erahnen, dass hiermit ein Datum gemeint ist.

Ich habe in den letzten 2 Jahren Entega immer dahingehend informiert, dass die Abschläge jeweils am 10. d.M. überwiesen, Entega hat es immer akzeptiert. Jetzt auf einmal nicht mehr.

@Cremer,

....in der mir, Stand 1.12.2008, vorliegenden StromGVV, werden unter
§ 13(1) die allseits bekannten Regeln formuliert. (möchte hier keine Romane schreiben).

LG
Ready XL

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