Energiepreis-Protest > EWE
BGH verhandelt EWE Gaspreise
bolli:
--- Zitat ---Original von samasaphan
Hallo,
ich habe in 2004/2005 wohl mal schon den Protest gg EWE Brandenburg mitgemacht und zwischenzeitlich alles irgendwie vergessen...
Ob ich das Schreiben http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Musterschreiben-an-Versorger__1703/
an die EWE faxe mit dem Hinweis, dass ich mich dem Urteil vom 14.07.2010 beuge/anschließe?
Oder sind \"alle Messen gesungen\"?
:rolleyes:
--- Ende Zitat ---
Na, na, nicht so destruktiv. Noch haben wir einige Stimmen nicht gehört in dem Chor. ;) Da hat der BGH als Chorleiter sicher noch einiges zu dirigieren.
Aber letztlich ist das Urteil eine Entscheidung im Einzelfall, die zwar grundsätzliche Bedeutung hat/haben kann, jedoch müssen Sie möglicherweise Ihre Ansprüche noch extra geltend machen, so Sie denn noch welche haben. Sprich: Wenn der BGH entscheiden sollte, dass ALLE Preissteigerungen unwirksam waren (auch die Unwiedersprochennen), dürften die meisten ja eher Nachforderungen haben, da sie überwiegend die Widerspruchspreise gezahlt haben. Für Überzahlungen wird es nicht ausreichen, sich auf das Urteil zu berufen, da wird EWE ggf. kaum freiwillig zahlen. Also muss man wohl weiter kämpfen.
jroettges:
Presseerklärung zum Urteil vom 14.7.10
Für die \"Altverträge\" sind wir nun wieder am Anfang der Geschichte, es geht wieder um die Billigkeit der Preiserhöhungen der EWE vor dem 1.4.2007.
In dem Parteigutachten der EWE, erstellt von Ernst&Young, gibt es etliche Angriffspunkte, u.a. die Bindung an die HEL-Notierungen. In den anstehenden weiteren Verfahren wird man sich also darum streiten müssen.
Für die ab 1.4.2007 geltenden Vertragsbedingungen hat die EWE sich eine volle Klatsche geholt. Mal gespannt, wie sie sich nun den Kunden gegenüber verhält.
uwes:
--- Zitat ---Original von jroettges
Für die ab 1.4.2010 geltenden Vertragsbedingungen hat die EWE sich eine volle Klatsche geholt.
--- Ende Zitat ---
Es geht um die ab dem 1. April 2007 verwendete Preisänderungsbestimmung. Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Es ist damit zu rechnen, dass die EWE Sonderverträge, die ab dem oder mit Wirkung ab 1.4.2007 abgeschlossen oder verändert wurden, nunmehr kündigt.
Damit sind alle Preiserhöhungen, die auf dieser Grundlage basieren nicht durchsetzbar.
jroettges:
Natürlich 1.4.2007. War ein reiner Schreibfehler.
Heizer:
Ich hoffe, ich interpretiere das einigermaßen richtig ...?
- der BGH hat festgestellt, daß EWE-Sondervertragskunden keine Tarifkunden sind.
- der BGH hat festgestellt, daß die AGB´s ab 4/2007 von EWE kein einseitiges Preisänderungsrecht beinhalten.
Falls das zutrifft, dürfte sich EWE in eine interessante Verhandlungsposition gegenüber den ganzen verklagten Gaskunden befinden.
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