Energiepreis-Protest > EWE

BGH verhandelt EWE Gaspreise

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nomos:

--- Zitat ---Original von tangocharly
@nomos
... die zitierte RiLi *54* ist nicht die Gasrichtlinie, sondern die Stromrichtlinie (aber macht ja nix  --  mit der Umsetzung ist die Bundesregierung alle Mal im Verzug).
--- Ende Zitat ---
Sorry, da habe ich mich um eine Ziffer vertan - Gas=RiLi *55*!
Aber die Vorgaben sind identisch:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2003L0055:20030804:DE:PDFArtikel 33
Umsetzung
(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriftenin Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens am 1. Juli 2004 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.

(2) Die Mitgliedstaaten können die Umsetzung von Artikel 13 Absatz 1 bis zum 1. Juli 2007 zurückstellen. Die Anforderungen des Artikels 13 Absatz 2 bleibenhiervon unberührt.

(3) Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.[/list]

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von tangocharly

--- Zitat ---Zitat @_hp_
Die richtlinienkonforme Auslegungsfrage, der sich ggf. auch der VIII. Zivilsenat jetzt stellen muss, betrifft insbesondere Art. 3 der Richtlinie, die bis zum 1. Juli 2004 in nationales Recht umzusetzen war:
--- Ende Zitat ---
Das waren doch die Anmerkungen vom Wassermann (und nicht vom Gasmann, sprich: die Meinung des VIII. Senats) ?
--- Ende Zitat ---
Ja, Herr Wassermann hat sich als einziger zu der EU-Richtlinie geäußert.
Ich achte darauf, in den Terminsberichten stets den jeweiligen Redner und eventuelle Einwürfe von Herrn Ball zu kennzeichnen.

Im übrigen benehmen sich alle Beteiligten stets artig. Es redet nur, wem das Wort erteilt wurde. Einwürfe und Nachfragen erfolgen ausschliesslich durch den Vorsitzenden Ball.


--- Zitat ---Zitat __hp__
Ich denke, Herr Wassermann ist da tatsächlich einem kleinen (unbedeutenden) Irrtum aufgesessen: ....
--- Ende Zitat ---
Die Prozessbeteiligten nehmen auf den \"Protokollanten\" natürlich keinerlei Rücksicht. Daher ziehen Sie bitte stets in Betracht, dass ich etwas nur halb mitbekommen oder falsch verstanden habe; der Irrtum also auf meiner Seite liegen kann und Herr Wassermann falsch zitiert wurde.

Gruss,
ESG-Rebell.

RR-E-ft:
Verkündungstermin: 16. Juni 2010 = verlegt auf 14. Juli 2010
Verhandlungstermin: 17. März 2010

Anscheinend gibt es im Senat doch größeren Beratungsbedarf. Als zuletzt Entscheidungen deshalb auf die lange Bank geschoben wurden, erwies es sich als für die Verbraucher vorteilhaft.

bolli:
Na, dann wollen wir mal hoffen, dass das auch im vorliegenden Verfahren so weitergeführt wird.  :D

samasaphan:
Hallo,

ich habe in 2004/2005 wohl mal schon den Protest gg EWE Brandenburg mitgemacht und zwischenzeitlich alles irgendwie vergessen...

Ob ich das Schreiben http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Musterschreiben-an-Versorger__1703/
an die EWE faxe mit dem Hinweis, dass ich mich dem Urteil vom  14.07.2010 beuge/anschließe?

Oder sind \"alle Messen gesungen\"?

 :rolleyes:

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