Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

EU- Richtlinie zu Preistransparenz und daraus folgende Konsequenzen

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RR-E-ft:
Interessant und lesenswert:

Beitrag von RAin Schreiner vom EWeRK Berlin zum Thema

Grundlegender:

Prof. Schwintowski, Das Kleingedruckte - Fluch oder Segen?

Tendenziöser:

Kölner Gespräche zum Energierecht: \"Sackgasse Preisanspassungsklauseln.\"

Mit Bezug auf CleanState- Veröffentlichungen.

RR-E-ft:
Auch ein Gedanke.

RR-E-ft:
Der VIII.Zivilsenat des BGH, der EuGH oder doch der Große Senat für Zivilsachen des BGH

Lothar Gutsche:
Im Zusammenhang mit den bevorstehenden BGH-Entscheidungen VIII ZR 327/07 und BGH VIII ZR 6/08 fragt am 21.5.2010 der User „Opa Ete“ in dem EWE-Thread mit dem Titel „Der VIII. Zivilsenat, der EuGH oder doch der Große Senat für Zivilsachen des BGH“ unter http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=71552#post71552:


--- Zitat ---Hab ich das richtig verstanden?  

Legt der VIII. Zivilsenat die angesprochenen Rechtsfragen weder dem EUGH noch dem Großen Senat vor, obwohl dieses nicht nur möglich („kann“-Vorschrift) sondern sogar zwingend erforderlich ist („hat vorzulegen“), und entscheidet den Rechtsstreit in Sachen EWE für EWE, dann bleibt nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht?
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft antwortet ihm am 21.5.2010 unter http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=71556#post71556 kurz und knapp:


--- Zitat ---Wohl eher nicht.
--- Ende Zitat ---

Diese Antwort von RR-E-ft verstehe ich nicht. Denn das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist ein grundrechtsgleiches Recht, dessen Verletzung nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG bzw. § 90 Abs. 1 BVerfGG sehr wohl eine Verfassungsbeschwerde stützen kann. Der User „__hp__“ stellt in seinem sehr umfangreichen und gut begründeten Beitrag vom 21.5.2010 im genannten EWE-Thread unter http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=71545#post71545 fest, dass die Vorlage an den EuGH/Großen Senat für Zivilsachen nicht im freien Ermessen des BGH als Revisionsgericht liegt und dass der VIII. Zivilsenat durchaus das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt, wenn er sich in den beiden Verfahren \"BGH VIII ZR 327/07\" und \"BGH VIII ZR 6/08\" zum EWE Sondertarif eine Entscheidung anmaßt, ohne den Großen Senat des BGH oder den EuGH anzurufen.  


Inzwischen ist die Taktik des VIII. Zivilsenats am BGH unter dem Vorsitz von Richter Ball nicht mehr zu verbergen, ungefragt „Obiter dicta“ zu erzeugen, diese sogar in amtliche Leitsätze zu kleiden, in Folgeentscheidungen selbst zu zitieren und in eine gefestigte Rechtsprechung zu verwandeln. Denn genau dieses Vorgehen hat der VIII. Zivilsenat bereits bei der gesetzwidrigen Preissockel-Theorie praktiziert, siehe meine beiden Artikel unter http://www.cleanstate.de/Preissockel_Energiepreise.html und http://www.cleanstate.de/Kartellrecht_Energiepreise.html. Genauso gehört zu dieser rechtsbeugenden Taktik des VIII. Zivilsenats, sich auf einen angeblichen gesetzgeberischen Willen zu berufen und diesen Willen wo nötig in sein Gegenteil zu verkehren.

Das Instrumentarium der Formal-Juristerei wird vom VIII. Zivilsenat im Stile eines Winkeladvokaten eingesetzt, um den wahren Machthabern in unserem angeblich gewaltengeteilten Staat ihre Pfründe zu sichern. Mit Bindung an Recht und Gesetz hat diese Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats nichts mehr zu tun. Der bemerkenswerten Beitrag des Users „__hp__“ vom 21.5.2010 im genannten EWE-Thread unter http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=71545#post71545 endet mit:


--- Zitat ---Legt der VIII. Zivilsenat die angesprochenen Rechtsfragen weder dem EUGH noch dem Großen Senat vor, obwohl dieses nicht nur möglich („kann“-Vorschrift) sondern sogar zwingend erforderlich ist („hat vorzulegen“), und entscheidet den Rechtsstreit in Sachen EWE in eigener „Machtvollkommenheit“ im Sinne seiner Übernahmerechtsprechung, so wäre damit den am Verfahren beteiligten Parteien wegen der Nichtzuständigkeit des VIII. Zivilsenats der gesetzliche Richter entzogen.

Ein solches Vorgehen reihte sich ein in eine Kette von Merkwürdigkeiten, die der VIII. Zivilsenat oder sein bedeutendster Protagonist (Senatsvorsitzender Ball) bisher schon abgeliefert hat, … und wäre geeignet, ernste Zweifel an der Unbefangenheit des VIII. Zivilsenats zu bekräftigen und so das Ansehen des Bundesgerichtshofs als unabhängiges Organ der Rechtsprechung insgesamt nachhaltig zu beschädigen. Aber so weit ist es ja noch nicht! Wir werden sehen ...
--- Ende Zitat ---
Hier irrt der User „__hp__“ in seinem ansonsten hervorragenden Beitrag. Denn das Ansehen des BGH ist mit seiner sogenannten Rechtsprechung zur Preissockel-Theorie bereits schwer beschädigt. Das, was Richter Ball vom VIII. Senat meiner Meinung nach verdient hätte, drückt Heinrich von Kleist in dem Lustspiel „Der zerbrochne Krug“ 1806 durch den Gerichtsrat Walter in Richtung des Dorfrichters Adam wie folgt aus, vgl. Seite 45 unter http://www.digbib.org/Heinrich_von_Kleist_1777/Der_zerbrochne_Krug_.pdf:


--- Zitat ---Nichtswürd\'ger! Wert, vor allem Volk ihn schmachvoll Vom Tribunal zu jagen! Was Euch schützt, Ist einzig nur die Ehre des Gerichts. Schließt Eure Session!
--- Ende Zitat ---
In Richtung des VIII. Zivilsenats möchte man wie die vom Dorfrichter Adam heimgesuchte Witwentochter Eve rufen, vgl. Seite 47 unter http://www.digbib.org/Heinrich_von_Kleist_1777/Der_zerbrochne_Krug_.pdf:


--- Zitat ---Geh, schmeiß ihn von dem Tribunal herunter.
--- Ende Zitat ---
Mit Berufung auf das Widerstandsrecht aus Art. 20 Abs. 4 GG und das grundlegende Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG ist die Aufforderung auch rechtlich zu legitimieren.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Gutsche

Stubafü:
@Lothar Gutsche


--- Zitat ---\"Mit Berufung auf das Widerstandsrecht aus Art 20 Abs 4 GG und das grundlegende
Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG ist die Aufforderung auch zu legitimieren.\"

--- Ende Zitat ---

Wie so oft von Forumsstreiter Lothar Gutsche brilliant erkannt; nur:
Rechtsbeugung -will man Egon Schneider (OLG-Richter a.D.),
Frank Fahsel (LG-Richter a.D.) und ....... folgen- scheint mittlerweile
die Regel und nicht die Ausnahme an der Mehrzahl der deutschen
Gerichte zu sein.

Daran werden aber weder Herr Starbatty, noch Herr Schachtschneider noch
Herr Gauweiler (Ehre ihm, eine Abgeordneter mit Gewissen, soll es ja auch noch
geben), noch die hiesigen Diskussionsteilnehmer oder meine Wenigkeit
etwas aendern koennen.

Warum? Weil die Mehrzahl der Deutschen in einer Art sozialistischen Matrix lebt.
Der durchschnittsdumme Deutsche kann sich doch unter Widerstandsrecht aus Art.
20 Abs. 4 GG und das grundlegende Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG gar
nichts vorstellen.

Wenn man den mit solchen Dingen konfrontiert, dann denkt er, er muss sterben,weil
er sein ganzes Leben dem sozialistischen Megastaat verdankt.

Der Strom kommt eben aus der Steckdose und kostet Steuern. Der Sprit kommt aus
der Tankstelle und kostet Steuern. Strassen bekommt man auch nur mit Steuern.

Und ohne Steuern gaebe es keine Lehrer, keine Polizisten, keine Supermaerkte,
keine Milch, kein DSDS, keine Tagesschau, keine Bundesliga, keine Stammkneipe
und rein gar nichts, was irgendwie den Hauch von Lebenswert bei Otto Ratrace
Member geniesst.

Man sieht es doch nun auch wieder. Mutti Merkel rettet die EU und den Euro.
Und ohne EU und Euro gibts eben auch kein gar nichts mehr.

Alles alternativlos. Ausserdem geht auch ohne Migranten gar nichts mehr.
Ohne Tuerken waere der Michel voellig hilflos. Und ohne Oeko Aufkleber
an Milch und Eiern wuerde man sofort Krebs kriegen.

Die Deutschen haben sich ihr kommendes Siechtum selbst erwaehlt und waehlen
es nach wie vor.

Bestenfalls wird als Alternative zu den neuen Blockfloeten die Passivitaet gewaehlt -
naemlich gar nicht.

Und über all dieses wacht mit Argusaugen die deutsche Justiz.

Wünsche allen noch eine gute Nacht

Stubafü

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