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Autor Thema: Aktuelle Entscheidung beim OLG in Dresden über Erdgas Südsachsen?  (Gelesen 20089 mal)

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Offline Clubauto

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OLG Dresden entscheidet:
Gaspreiserhöhungen Erdgas Südsachsen unwirksam

Im Streit um insgesamt drei Gaspreiserhöhungen der Erdgas Südsachsen GmbH seit 2005 haben die im Berufungsverfahren noch am Rechtsstreit beteiligten 21 (der ursprünglich über 400) Kläger heute Recht bekommen: Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat entschieden, dass die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge zu den ab 01. Oktober 2004 geltenden Preisen unverändert fortbestehen, mithin die seither vorgenommenen Preiserhöhungen – mit Ausnahme der Mehrwertsteuererhöhung – unwirksam sind.

Der Senat hat festgestellt, dass die Kläger nicht Tarifkunden im Sinne des § 1 Abs. 2 der AVBGasV sind, so dass das genannte Regelwerk einschließlich der Ermächtigung zur Preiserhöhung in § 4 nicht unmittelbar auf die Verträge anwendbar ist. Die Bestimmungen der AVBGasV seien auch nicht wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen worden. Hierzu wäre erforderlich gewesen, die Sondervertragskunden nicht nur auf deren Geltung hinzuweisen, sondern ihnen in zumutbarer Weise eine Kenntnisnahmemöglichkeit von ihrem Inhalt zu verschaffen, etwa durch Übersendung in Textform. An letzterem fehlte es hier.

Eine sonstige allgemeine Rechtsnorm, die der Beklagten eine einseitige Preiserhöhung gestatte, existiere nicht. Auch eine ergänzende Vertragsauslegung komme nicht in Betracht. Da die Beklagte die Verträge jederzeit kündigen könne, belaste sie der Wegfall der Preisanpassungsmöglichkeit nicht unangemessen.

Der Senat hat wegen der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Az.: 14 U 983/08

Offline RR-E-ft

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Aktuelle Entscheidung beim OLG in Dresden über Erdgas Südsachsen?
« Antwort #1 am: 26. Januar 2010, 17:08:56 »
Gibt es eine Quelle zu dieser Information?

BILD meldet

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Offline Clubauto

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Aktuelle Entscheidung beim OLG in Dresden über Erdgas Südsachsen?
« Antwort #2 am: 26. Januar 2010, 17:18:15 »
habe diese aktuelle Presseinformation von der Pressesprecherin  am OLG Dresden bekommen.

Offline RR-E-ft

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Aktuelle Entscheidung beim OLG in Dresden über Erdgas Südsachsen?
« Antwort #3 am: 26. Januar 2010, 17:26:36 »
Zitat
Original von Clubauto
habe diese aktuelle Presseinformation von der Pressesprecherin  am OLG Dresden bekommen.

Auf den Seiten des OLG Dresden ist eine solche Presseinformation bisher nicht zu finden.

(Auf den Seiten der Erdgas Südsachsen oder PATT Rechtsanwälte Chemnitz findet sich bisher auch keine entsprechende Jubelmeldung ;)).

Offline Clubauto

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Aktuelle Entscheidung beim OLG in Dresden über Erdgas Südsachsen?
« Antwort #4 am: 26. Januar 2010, 17:35:15 »
Oberlandesgericht Dresden * Ständehaus
Schloßplatz 1 * 01067 Dresden

Internet-Adresse:
http://www.justiz.sachsen.de/olg/
   Der Präsident
Dresden, den  26.01.2010

Tel.:       (0351) 446-1360
E-Mail:  katrin.haller@olg.justiz.sachsen.de
Bearb.:  Richterin am Oberlandesgericht Haller
   

P R E S S E M I T T E I L U N G
Nr. 4/2010


OLG Dresden entscheidet:
Gaspreiserhöhungen Erdgas Südsachsen unwirksam

Dies wurde mir per email zugesant

Offline DieAdmin

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Aktuelle Entscheidung beim OLG in Dresden über Erdgas Südsachsen?
« Antwort #5 am: 26. Januar 2010, 17:42:09 »
@Clubauto,

das nächste mal bitte gleich die Kennzeichnung, dass es sich um eine PM handelt, mitveröffentlichen.

Das erspart dem Forenteam das Nachfragen oder im Zweifel ein schnelles Kürzen des Artikels.

@all,

Vielleicht dauert ja noch einwenig die Veröffentlichung der PM auf der Website.

Und da das nun geklärt ist, können die Jubelschreie ertönen :D

Offline RR-E-ft

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Aktuelle Entscheidung beim OLG in Dresden über Erdgas Südsachsen?
« Antwort #6 am: 26. Januar 2010, 17:54:32 »
Der Glückwunsch geht an die Berufungskläger und deren Prozessbevollmächtigten, Herrn Kollegen Grundmann in Leipzig.

Offline Kampfzwerg

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Aktuelle Entscheidung beim OLG in Dresden über Erdgas Südsachsen?
« Antwort #7 am: 26. Januar 2010, 17:58:26 »
GLÜCKWUNSCH an die 21 Standhaften!

Na, ich wär`vielleicht sauer, wenn ich zu den 379 Anderen gehören würde.
379 Umfaller?
- in diesem Falle \"Dumm gelaufen\".
Oder auch \"Dummheit muss bestraft werden\".

Offline RR-E-ft

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Aktuelle Entscheidung beim OLG in Dresden über Erdgas Südsachsen?
« Antwort #8 am: 26. Januar 2010, 18:01:43 »
@Kampfzwerg

Sollte auf eine etwaige Revision der Bundesgerichtshof die Frage Sondervertragskunde/ Tarifkunde anders entscheiden als das OLG Dresden, werden Sie möglicherweise Ihren vorstehenden Beitrag umschreiben.
Interessant wird für uns wie für die Gegenseite sein, die schrtiftliche Urteilsbegründung zu lesen.

Offline Kampfzwerg

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Aktuelle Entscheidung beim OLG in Dresden über Erdgas Südsachsen?
« Antwort #9 am: 26. Januar 2010, 18:08:18 »
@RR-E-ft
Möglicherweise? ich glaube nicht.
Wir werden sehen. Falls ich umschreiben \"wollen würde\" müsste ich dann wohl gänzlich neu formulieren. Bis zu diesem Termin wäre dieser Beitrag sicher nicht mehr zu ändern.;)

P.S. Mich würde trotzdem interessieren, wieso von 400 letztendlich nur 21 übrig blieben?

Offline RR-E-ft

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Aktuelle Entscheidung beim OLG in Dresden über Erdgas Südsachsen?
« Antwort #10 am: 27. Januar 2010, 15:47:51 »
OLG Dresden nun offiziell.

Die Entscheidung könnte für Erdgas Südsachsen GmbH und deren Prozessbevollmächtigte PATT Rechtsanwälte Chemnitz/ Dr. Freuring wohl etwas überraschend ausgefallen sein, so dass man dort sein Glück noch gar nicht richtig fassen kann.

Offline jofri46

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Aktuelle Entscheidung beim OLG in Dresden über Erdgas Südsachsen?
« Antwort #11 am: 30. Januar 2010, 18:12:40 »
Mit der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer, die die Testate erstellen, auf die an anderer Stelle hingewiesen wird (s. \"Gerichtsurteile...\"), ist das so eine Sache, wenn die Wirtschaftsprüfer zugleich mit der Erstellung der Jahresabschlüsse beauftragt sind.

Offline Zasche

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Aktuelle Entscheidung beim OLG in Dresden über Erdgas Südsachsen?
« Antwort #12 am: 01. Februar 2010, 10:04:49 »
Urteil OLG Dresden – Ein Erfolg des RA Herr Grundmann ! :)



Kampfzwerg :

GLÜCKWUNSCH an die 21 Standhaften!

Na, ich wär`vielleicht sauer, wenn ich zu den 379 Anderen gehören würde.
379 Umfaller?
- in diesem Falle \"Dumm gelaufen\".
Oder auch \"Dummheit muss bestraft werden\".

Diese Anmerkung möchte ich als Kläger doch nicht unkommentiert stehen lassen.
Erinnert sei daran, dass die Verbraucherzentrale Sachsen diese Klage auf Anregung von  RA Herrn Grundmann initiiert  und auch die Kosten übernommen hat.
Der Euphorie folgte die Ernüchterung durch die Rechtsprechung des LG Chemnitz.
Das Urteil folgt in vielen Punkten nicht der Lebenswirklichkeit.
Zitat aus dem Urteil:
Diese Monopolstellung eröffnet jedoch noch nicht die Möglichkeit einer entsprechenden Anwendung von § 315 111 BGB in Bezug auf den \"Sockeltarifl, der Beklagten. Eine solche wäre - nach der insoweit gefestigten Rechtsprechung - erst und nur dann gegeben, wenn die Beklagte nicht nur in Bezug auf die Gasversorgung, sondern vielmehr in Bezug auf die Wärmeversorgung in ihrem Versorgungsgebiet eine Monopolstellung besitzt. Dass in Bezug auf die Wärmeversorgung in den streitgegenständlichen Zeiträumen im Versorgungsgebiet der Beklagten auch andere Energieträger (u.a. Heizöl, Kohle, regenerative Energie) zur Verfügung standen und auch genutzt wurden, ist offenkundig und gerichtsbekannt. Die Beklagte stand und steht daher grundsätzlich auf dem Wärmemarkt in einem Sensibilationswettbewerb. Die von den Klägern vorgenommene Einengung des Marktbegriffes auf dem Gasversorgungsmarkt überzeugt vorliegend nicht.
Dem steht ferner nicht die Tatsache entgegen, dass für den einzelnen Kunden der Beklagten aufgrund der mit dem Wechsel zu einer anderen Energieart verbundenen Kosten andere Energieträger unter Umständen keine Alternative darstellen.
Gleichwohl steht die Beklagte grundsätzlich mit Anbietern anderer Energieträger in Kokurrenz was einen Wettbewerb-sdruck) zur Folge hat, der letztlich allen Kunden zugute kommt (BGH a.a.O.).


Es ist leider auch festzustellen, dass viele der 379 Kläger nicht die Möglichkeiten dieses
Forums nutzen und deshalb durch das Urteil stark verunsichert waren.
Weiterhin darf unterstellt werden, dass viele Kläger keine Rechtsschutzversicherung haben
und der finanzielle Hintergrund fehlte, um ein Prozessrisiko, welches zweifellos bestand
und auch weiterhin besteht, einzugehen.
An dieser Stelle möchte ich allen Forenteilnehmern mit juristischem Hintergrund für die
vielen Anregungen danken, auch wenn es dem Teilnehmer ohne diesen Hintergrund mitunter
schwer fällt, dem zu folgen. Mich und sicherlich auch andere Forenteilnehmer wurden darin
bestätigt, das Verfahren durchzustehen und nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben.

Dass das OLG Dresden für die Kläger entschieden hat, ist das große Verdienst des
RA Herrn Grundmann, dessen Betätigungsfeld nicht das Energierecht ist.
Ein „Einzelkämpfer“ tritt gegen einen übermächtigen Gegner an, mit finanziellen Ressourcen
und uneingeschränkten Möglichkeiten externen Sachverstand einzubeziehen.
Man sollte auch nicht unterschätzen, dass die Euphorie unter den Klägern nach den ersten Urteilen sehr hoch war, umso größer die Enttäuschung nach dem nicht nachvollziehbaren
Urteil durch das LG Chemnitz.
Diese Verfahren haben ein sehr hohes öffentliches Interesse, und damit entsteht ein sehr
hoher Erfolgsdruck für den Rechtsanwalt.
4 ½ jähriger Rechtsstreit mit dem zugehörigen Umfang an Schriftgut geht an die Substanz
des Rechtsanwaltes . Unabhängig vom Honorar ist diese Arbeit erst einmal zu leisten.
Dieser Prozess war alles andere als ein Selbstläufer.
Die Richter am OLG Dresden haben zu keiner Zeit des Verfahrens erkennen lassen,
in welche Richtung sie tendieren, deshalb war der Ausgang bis zuletzt völlig offen.

Resümee:

Ohne Rechtsschutzversicherung und mit einer zusätzlichen Zahlungsklage am Hals ist dieser
Rechtsstreit zurzeit ein Nullsummenspiel für mich.
Die Energieversorger werden die Verträge auf den neuesten Stand bringen, neue Strukturen
schaffen und die Gewinne zu den Vorlieferanten  verlagern.
Die Billigkeit der Preiserhöhungen kann der Verbraucher auch in Zukunft nicht, ohne den
Rechtsweg einzuschlagen, prüfen.
Ohne einen funktionierenden Wettbewerb wird sich für den Verbraucher nichts ändern.
Die Politik ist gefragt!!!

Prozess (vorläufig) gewonnen – wie weiter? – neues Thema


Viele Grüße aus dem winterlichen Vogtland

Zasche

Offline Clubauto

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Aktuelle Entscheidung beim OLG in Dresden über Erdgas Südsachsen?
« Antwort #13 am: 01. Februar 2010, 21:21:27 »
das Urteil vom LG Chemnitz, wurde von der Website der EGS entfernt.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #14 am: 01. Februar 2010, 21:32:05 »
Hat man es durch die Entscheidung des OLG Dresden vom 26.01.10 ersetzt?

Die Berufungskläger erhalten sicher von ihrem Prozessbevollmächtigen Hinweise dazu, wie sie sich am besten weiter verhalten.

 

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