Urteil OLG Dresden – Ein Erfolg des RA Herr Grundmann !
Kampfzwerg :
GLÜCKWUNSCH an die 21 Standhaften!
Na, ich wär`vielleicht sauer, wenn ich zu den 379 Anderen gehören würde.
379 Umfaller?
- in diesem Falle \"Dumm gelaufen\".
Oder auch \"Dummheit muss bestraft werden\".
Diese Anmerkung möchte ich als Kläger doch nicht unkommentiert stehen lassen.
Erinnert sei daran, dass die Verbraucherzentrale Sachsen diese Klage auf Anregung von RA Herrn Grundmann initiiert und auch die Kosten übernommen hat.
Der Euphorie folgte die Ernüchterung durch die Rechtsprechung des LG Chemnitz.
Das Urteil folgt in vielen Punkten nicht der Lebenswirklichkeit.
Zitat aus dem Urteil:
Diese Monopolstellung eröffnet jedoch noch nicht die Möglichkeit einer entsprechenden Anwendung von § 315 111 BGB in Bezug auf den \"Sockeltarifl, der Beklagten. Eine solche wäre - nach der insoweit gefestigten Rechtsprechung - erst und nur dann gegeben, wenn die Beklagte nicht nur in Bezug auf die Gasversorgung, sondern vielmehr in Bezug auf die Wärmeversorgung in ihrem Versorgungsgebiet eine Monopolstellung besitzt. Dass in Bezug auf die Wärmeversorgung in den streitgegenständlichen Zeiträumen im Versorgungsgebiet der Beklagten auch andere Energieträger (u.a. Heizöl, Kohle, regenerative Energie) zur Verfügung standen und auch genutzt wurden, ist offenkundig und gerichtsbekannt. Die Beklagte stand und steht daher grundsätzlich auf dem Wärmemarkt in einem Sensibilationswettbewerb. Die von den Klägern vorgenommene Einengung des Marktbegriffes auf dem Gasversorgungsmarkt überzeugt vorliegend nicht.
Dem steht ferner nicht die Tatsache entgegen, dass für den einzelnen Kunden der Beklagten aufgrund der mit dem Wechsel zu einer anderen Energieart verbundenen Kosten andere Energieträger unter Umständen keine Alternative darstellen.
Gleichwohl steht die Beklagte grundsätzlich mit Anbietern anderer Energieträger in Kokurrenz was einen Wettbewerb-sdruck) zur Folge hat, der letztlich allen Kunden zugute kommt (BGH a.a.O.).
Es ist leider auch festzustellen, dass viele der 379 Kläger nicht die Möglichkeiten dieses
Forums nutzen und deshalb durch das Urteil stark verunsichert waren.
Weiterhin darf unterstellt werden, dass viele Kläger keine Rechtsschutzversicherung haben
und der finanzielle Hintergrund fehlte, um ein Prozessrisiko, welches zweifellos bestand
und auch weiterhin besteht, einzugehen.
An dieser Stelle möchte ich allen Forenteilnehmern mit juristischem Hintergrund für die
vielen Anregungen danken, auch wenn es dem Teilnehmer ohne diesen Hintergrund mitunter
schwer fällt, dem zu folgen. Mich und sicherlich auch andere Forenteilnehmer wurden darin
bestätigt, das Verfahren durchzustehen und nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben.
Dass das OLG Dresden für die Kläger entschieden hat, ist das große Verdienst des
RA Herrn Grundmann, dessen Betätigungsfeld nicht das Energierecht ist.
Ein „Einzelkämpfer“ tritt gegen einen übermächtigen Gegner an, mit finanziellen Ressourcen
und uneingeschränkten Möglichkeiten externen Sachverstand einzubeziehen.
Man sollte auch nicht unterschätzen, dass die Euphorie unter den Klägern nach den ersten Urteilen sehr hoch war, umso größer die Enttäuschung nach dem nicht nachvollziehbaren
Urteil durch das LG Chemnitz.
Diese Verfahren haben ein sehr hohes öffentliches Interesse, und damit entsteht ein sehr
hoher Erfolgsdruck für den Rechtsanwalt.
4 ½ jähriger Rechtsstreit mit dem zugehörigen Umfang an Schriftgut geht an die Substanz
des Rechtsanwaltes . Unabhängig vom Honorar ist diese Arbeit erst einmal zu leisten.
Dieser Prozess war alles andere als ein Selbstläufer.
Die Richter am OLG Dresden haben zu keiner Zeit des Verfahrens erkennen lassen,
in welche Richtung sie tendieren, deshalb war der Ausgang bis zuletzt völlig offen.
Resümee:
Ohne Rechtsschutzversicherung und mit einer zusätzlichen Zahlungsklage am Hals ist dieser
Rechtsstreit zurzeit ein Nullsummenspiel für mich.
Die Energieversorger werden die Verträge auf den neuesten Stand bringen, neue Strukturen
schaffen und die Gewinne zu den Vorlieferanten verlagern.
Die Billigkeit der Preiserhöhungen kann der Verbraucher auch in Zukunft nicht, ohne den
Rechtsweg einzuschlagen, prüfen.
Ohne einen funktionierenden Wettbewerb wird sich für den Verbraucher nichts ändern.
Die Politik ist gefragt!!!
Prozess (vorläufig) gewonnen – wie weiter? – neues Thema
Viele Grüße aus dem winterlichen Vogtland
Zasche