Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Unmöglicher Zählerstand
Cremer:
@StefanS,
Tip:
mit dem Versorger schriftlich kommunizieren, also um die Richtigstellung der Rechnung mit Verweis auf § 17 abs. 1 Nr,. 1 bitten.
Auf Telefonate können sich im ernstfall kein Sachbearbeiter des Versorgers mehr erinnern.
StefanS:
--- Zitat ---Original von Cremer
@StefanS,
Tip:
mit dem Versorger schriftlich kommunizieren, also um die Richtigstellung der Rechnung mit Verweis auf § 17 abs. 1 Nr,. 1 bitten.
Auf Telefonate können sich im ernstfall kein Sachbearbeiter des Versorgers mehr erinnern.
--- Ende Zitat ---
Wird gemacht :).
darkstar:
--- Zitat ---Original von StefanS
Nun kam aber eine Endabrechnung über fast 1500€ für über 8000 -angeblich verbrauchte- kwh.
--- Ende Zitat ---
Der Energieanbieter hat vergessen bei Ihrem Auszug abzulesen und will Ihnen den Verbrauch des Nachmieters mit aufdrücken?
--- Zitat ---Original von Cremer
Genau, schiebe auch dem neuen Vermieter die zwischen Auszug und Einzug verbrauchten kWh\'s dem neuen Mieter zu. :D :D :D
ein kräftiges \"Alleh hopp\"
--- Ende Zitat ---
... in den Knast? Das ist eindeutig strafbarer Betrug, werter Herr Vermieter.
Finden wir Mieter überhaupt nicht witzig X(
RR-E-ft:
Wenn man dem Versorger nichts darüber mitteilt, weiß der gar nichts von einem Auszug. Es kommt darauf an, einen Grundversorgungsvertrag gem. § 20 StromGVV bei einem Auszug unter Angabe des Endzählerstandes ordnungsgemäß zu kündigen, ohne eine solche ordnungsgemäße Kündigung haftet man als Kunde sowieso weiter für den von der Messeinrichtung angezeigten Verbrauch.
darkstar:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wenn man dem Versorger nichts darüber mitteilt, weiß der gar nichts von einem Auszug.
--- Ende Zitat ---
Sicher richtig. Gut dass Sie darauf hinweisen.
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