Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Unmöglicher Zählerstand
StefanS:
--- Zitat ---Original von darkstar
Der Energieanbieter hat vergessen bei Ihrem Auszug abzulesen und will Ihnen den Verbrauch des Nachmieters mit aufdrücken?
--- Ende Zitat ---
Nein, nein, so wie sich das jetzt gerade darstellt, wurde bei der Übermittlung der Zählerstände das Komma versetzt, sodass aus 7.800kw/h (A) und 8.600kw/h (E) nun 78.000kw/h (A) und 86.000kw/h (E) gemacht wurden. Folgerichtig ist aus diesem Übertragungsfehler die Differenz nun auch von 800kw/h Verbrauch auf 8000kw/h gestiegen. Ich hoffe nun diesen Fehler mit dem vom Vermieter noch zu übermittelnden Einzugsprotokol, welches den richtigen Anfangsstand von 7.800 kw/h ausweist schnell belegen zu können. Der fragliche Zähler dürfte selbst heute noch lange nicht den Wert von 86.000kw/h erreicht haben. Denn dafür wäre es nötig gewesen 79.000kw/h in 1 1/2 Jahren zu verbrauchen. Das ist ungefär soviel wie 52 Singlehaushalte in einem Jahr verbrauchen, wenn ich mich nicht irre ;).
darkstar:
--- Zitat ---Original von StefanS
Ich hoffe nun diesen Fehler mit dem vom Vermieter noch zu übermittelnden Einzugsprotokol, welches den richtigen Anfangsstand von 7.800 kw/h ausweist schnell belegen zu können.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie sich da sicher sind dann können Sie ihn einfach als Zeugen benennen, das ist sicherer weil er dann verpflichtbar ist auszusagen, es könnte nämlich sein, dass er jetzt Angst bekommt die Sache könnte für ihn selbst negative Rechtsfolgen haben und Sie brauchen eine beglaubigte Kopie. Besser Sie bewahren wichtige Dokumente nächstesmal sorgfältiger auf.
--- Zitat ---Original von StefanS
Der fragliche Zähler dürfte selbst heute noch lange nicht den Wert von 86.000kw/h erreicht haben.
--- Ende Zitat ---
Darauf können Sie sich nicht verlassen, der könnte bereits ausgetauscht worden sein, oder stimmt die Zählernummer auf der Rechnung noch?
RR-E-ft:
@darkstar
Logorrhoe?
Die Abrechnung beruht allein auf den vom Kunden für seinen Vertragszeitraum (Anmeldung/ Abmeldung) mitgeteilten Zählerdaten (Zählernummer/ Zählerstände), ohne dass es darauf ankommt, was später mit dem Zähler passierte. Sehr wahrscheinlich ist der Zähler noch an der Abnahmestelle vorhanden und es wurden nach Vertragsbeendigung weitere Ablesungen des Zählers durchgeführt, bei denen die genannten Fehler bei der An- und Abmeldung für den Netzbetreiber offenbar geworden sein sollten.
darkstar:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Logorrhoe?
--- Ende Zitat ---
Ich kann als Technowissenschaftler keine toten Sprachen. Dem übrigen stimme ich zu.
*Dankbar dazugelernt*
StefanS:
--- Zitat ---Original von darkstar
Wenn Sie sich da sicher sind dann können Sie ihn einfach als Zeugen benennen, das ist sicherer weil er dann verpflichtbar ist auszusagen, es könnte nämlich sein, dass er jetzt Angst bekommt die Sache könnte für ihn selbst negative Rechtsfolgen haben und Sie brauchen eine beglaubigte Kopie. Besser Sie bewahren wichtige Dokumente nächstesmal sorgfältiger auf.
--- Ende Zitat ---
Meine Freundin hat die besagten Dokumente erst Anfang diesen Monats weggeschmießen, da sie meine Aufforderung auszumisten leider etwas zu pragmatisch sah... Aber der Tipp ihren ehemaligen Vermieter u.U. als Zeugen zu benennen klingt vernünftig. Ich warte aber erstmal auf erhalt des Dokuments. Wenn die nächsten Schritte vorüber sind, gebe ich nochmal bescheid, wie es gelaufen ist.
--- Zitat ---Original von darkstar
Darauf können Sie sich nicht verlassen, der könnte bereits ausgetauscht worden sein, oder stimmt die Zählernummer auf der Rechnung noch?
--- Ende Zitat ---
Lässt sich nicht ohne weiteres sagen, da meine Freundin besagte Wohnung ja seit fast 1 1/2 Jahren nicht mehr bewohnt und natürlich auch keinen Zugang mehr zu ihr hat. Alles was wir bislang erwarten können ist ein Dokument, welches belegt, dass der Zählerstand zum Einzug um Faktor 10 zu hoch war (Kommafehler). Die Daten zum Auszug scheinen verloren gegangen zu sein. Aber unter der Annahme, dass der gleiche Fehler auch beim Auszug begangen wurde, würde der plausible Verbrauch von 800kw/h entstehen.
Sollte innerhalb der letzten 1 1/2 Jahren kein neuer Zähler eingebaut worden sein, könnte sich jetzt auch theoretisch die Situation ergeben, dass der falsch übermittelte Anfangszählerstand von 78.000kw/h viel höher liegt, als der aktuell angzeigte und sich somit rein rechnerisch Strom produziert statt verbraucht wurde.
Und zwar, wenn man von dem Durschnittsverbrauch (Singlehaushalt) von 1500kw/h p.a., einem von meiner Freundin hinterlassenen Zählerendstand von 8.600kw/h und einer Zeitspanne von 1 1/2 Jahren ausgehen 78.000kw/h - 10.850kw/h = 67.150kw/h...
Würde ich für diesen \"produzierten\" Strom nun eine Rechnung unter gleichen Konditionen an meinen Versorger stellen, zu welchen ich meinen Strom beziehe, dann hätte ich mehr als mein bescheidenes Jahresgehalt wieder raus. ;)
Na ja, ich bin aber erstmal guter Dinge, dass sich alles klären wird :).
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