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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?

<< < (3/11) > >>

RR-E-ft:
Dass ein Nichtanwalt weniger telefonische Auskunft erhält zu der Frage, ob ein Widerspruch auf einen Mahnbescheid eingegangen ist, erhält, kann ich nicht nachvollziehen.

Wer etwa von den Genossen Mielke/ Wolf eine professionelle Mitschnittanlage geerbt hat, kann jetzt natürlich fragen, wie es mit einem Mitschnitt aussieht. Der Mittschnitt muss zu Beginn des Telefonats vom anderen genehmigt werden, damit man sich nicht in den Bereich der Strafbarkeit begibt.

Übrigends kann mein telefonischer Gesprächspartner bei irgendeinem der zentralen Mahngerichte auch nicht erkennen, ob es sich bei mir tatsächlich um einen Rechtsanwalt handelt. Nie kam deshalb von dort die Frage, ob man das Gespräch mitschneiden dürfe.

darkstar:
Na gut, meine (kostenlose Open-Source-) Anlage kann das, ich schneide die Zustimmungserklärung immer mit.
Allerdings gibts dann womöglich ein Problem eine GSM-kodierte WAV-Datei bei Gericht vorzulegen, auf deren Windows Media Player dürfte sich das Playback wie ein Todesschrei anhören  :D
Da muss ich wohl das Laptop mitnehmen, Hi-Tech - Low Fun.

RR-E-ft:
Bei allen zentralen Mahngerichten sind Telefonnummern für Nachfragen der am Verfahren Beteiligten eingerichtet. Schließlich wurden die zentralen Mahngerichte jeweils für mehrere Bundesländer eingerichtet und sind für den Bürger anders als telefonisch schwer zu erreichen.

Zudem richtet sich die Zuständigkeit des zentralen Mahngerichts nach dem Sitz des Antragstellers, so dass es vorkommen kann, dass ein Brandenburger einen Mahnbescheid vom zentralen Mahngericht beim Amtsgericht Coburg in Bayern zugestellt bekommt und dort anders als telefonisch schwer vorsprechen/ vorstellig werden kann.

Kunden in Brandenburg des in Oldenburg sitzenden Gasversorgers EWE haben zum Beispiel Mahnbescheide des zentralen Mahngerichts Uelzen erhalten und können dort schwer persönlich vorstellig werden, unabhängig davon, ob sie nun etwa berufstätig oder aber Rentner mit bevorstehender Hüft- OP sind.

darkstar:
Achso. Ich wusste nicht, dass Mahngerichte Callcenter betreiben.
Ich bekomm ja nicht jeden Tag nen Mahnbescheid.

Aber trotzdem bleibt das Restrisiko falscher Information.
Ich bleib daher beim Einwurfeinschreiben.

RR-E-ft:
Ein Einwurfeinschreiben besagt auch nur, dass ein Briefumschlag beim Empfänger zugegangen ist, nicht jedoch, ob jener Umschlag überhaupt einen Inhalt hatte und ggf. welchen. Es könnte ja auch nur ein Zettel enthalten gewesen sein, auf dem nur ein einziges Wort stand: \"Test\". Bei Gericht wüsste niemand, was es mit diesem Zettel auf sich hat und wie er zuzuordnen sein könnte, sicher.

Da lohnt es sich allemal, (nochmals) telefonisch nachzufragen, ob zu dem Geschäftszeichen beim Mahngericht ein Widerspruch vorliegt. Die Formulare für den Widerspruch sind extra so verfasst, dass sie elektronisch erfasst werden können. Beim Anruf läuft deshalb wohl auch kein Gerichtsbediensteter über lange Flure, um in eine bestimmte papierne Akte zu suchen, in diese Einblick zu nehmen und dann erst die erbetene telefonische Auskunft zu erteilen.

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