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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?
bolli:
--- Zitat ---Original von darkstar
Welcher Gläubiger der einen MB immer nur dann beantragt wenn er von ausreichender Erfolgsaussicht ausgeht wirft 20€ für einen Mahnbescheid zum Fenster raus indem er den Antrag nicht ankreuzt oder zurücknimmt?
--- Ende Zitat ---
Na, dann sollten Sie sich aber mal im Forum genauer umschauen, da gibt\'s reichlich Fälle, in denen der Mahnbescheid mittlerweile \"verfallen\" ist. Aber wenn die EVU 10 Mahnbescheide verschicken und 2 Verbraucher bezahlen, weil sie eingeschüchtert sind (und auch das sind immer noch viele), hat sich der Aufwnad für den Versorger mehr als gerechnet.
Vor allem mehr, als vor Gericht möglicherweise eine \"offizielle\" Niederlage zu erleiden, die dann flugs andere Kunden auf den Plan ruft, ebenfalls zu widersprechen.
Deshalb gehen Sie ruhig davon aus, dass das Vorgehen der EVU in diesem Punkt durchaus nicht immer von der Erfolgsaussicht einer möglichen Klage geprägt ist und in einer solchen Klage mündet, aber natürlich muss man sich darauf einstellen, dass es bei einem selbst durchaus dazu kommen kann.
--- Zitat ---Original von darkstar
Wo steht das? Und jedes ITU-konforme Faxsystem meldet das wenns nicht, nicht vollständig oder mit zu vielen Fehlern ankommt, wozu brauch ich dann den Sendebeleg? Ich hab noch nie erlebt dass ein Gericht ein Fax verschlampert hat, mit Papier allerdings schon 2x.
Mein Faxserver schickt die Sendebelege per Mail an den Sende-PC zurück (Linux), inhaltlich Dokumentenname aus der Textverarbeitung, das gilt auch, technische Aufzeichnung.
Und die Zugangsfiktion gibts auch noch.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie sich so sicher sind, dass alle ihre Maßnahmen zum Ziel führen, wenden Sie sie ruhig an. Aber als jemand, der IT-Sachverstand hat, kann ich Ihnen ne Menge Konstellationen mitteilen, die zu einer o.k. Meldung in Ihrem System führen und trotzdem nicht den Ausdruck des Faxes auf der Gegenseite bewirken. Inwiewiet dieses Fax dann als zugegangen angesehen wird, würde im Zweifelsfall im Prozess geklärt müssen. Ebenso verhält es sich mit der Zugangsfiktion, die ich für diesen Fall juristisch eher in Frage stellen würde.
Wenn ich einen Rückschein zu einem Schreiben habe, das bei Gericht nicht mehr auffindbar ist, bin ich mir ziemlich sicher, dass MIR daraus kein Strick gedreht werden könnte.
Und bei Forderungen von teilweise mehreren hundert bis tausend EUR fange ich nicht an, an 5,- EUR zu sparen und mir dabei den (juristischen) Hals zu brechen. Da ist bei mir Geiz nicht geil.
Deshalb empfehle ich im Zweifelsfall auch eher die förmliche Zustellung mittels E/R.
RR-E-ft:
Wer Widerspruch per Fax einlegt, sollte etwas später beim Gericht anrufen und nachfragen, ob und wann sein Widerspruch dort eingegangen ist. So geht man auf Nummer sicher. Der (fristgerechte) Zugang von Prozesserklärungen per Fax und deren Nachweis beschäftigt bis hoch zum BGH immer wieder die Gerichte.
Datum, Kreuzchen, Unterschrift und ab damit.
Mehr als die fristgerechte Einlegung des Widerspruchs ist regelmäßig zunächst nicht angezeigt, weil man gar nicht weiß, ob es je eine Anspruchsbegründung geben wird und was deren Inhalt sein wird.
darkstar:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
So geht man auf Nummer sicher. Der (fristgerechte) Zugang von Prozesserklärungen per Fax und deren Nachweis beschäftigt bis hoch zum BGH immer wieder die Gerichte.
--- Ende Zitat ---
Ich habs nochmal überschlafen. Also bei solchen formalisierten Verfahren lieber 100% im vorgegeben Verfahren bleiben und Papier schicken weil die ja ein Papier-Formular zurückerwarten.
Ein Fax würde im Verarbeitungsprozess bei Gericht zusätzliche, unübliche Arbeitsschritte erfordern, die zu Fehlern wie Verlust des Telefaxes führen können und dann hat man ein Riesentheater.
Ich machs per Einwurfeinschreiben, kost ~2€.
EDV-Zustellnachweis gibts auf der Trackingsite der Post zum Ausdrucken, sollte genügen.
--- Zitat ---Original von bolli
Wenn Sie sich so sicher sind, dass alle ihre Maßnahmen zum Ziel führen, wenden Sie sie ruhig an. Aber als jemand, der IT-Sachverstand hat, kann ich Ihnen ne Menge Konstellationen mitteilen, die zu einer o.k. Meldung in Ihrem System führen und trotzdem nicht den Ausdruck des Faxes auf der Gegenseite bewirken.
--- Ende Zitat ---
Welche? Die State-Machine fängt alle. Jedes T.30- Terminierungsgerät hat sie implementiert.
Die Faxtechnik ist ausentwickelt und mature.
Hunderte EDV-Telefaxe mit sämtlichen Behörden TX/RX, seit Jahren über ITU-T.38 / FoIP.
RR-E-ft:
Beim Gericht eingegangene Faxe werden dort ausgedruckt und liegen dann in Papierform vor und gehen so in den Geschäftsgang. Es ist nicht so, dass Gerichte erst seit gestern ihre Telefaxgeräte auf Empfang gestellt hätten.
Ich lege als Prozessbevollmächtigter regelmäßig Widerspruch per Fax ein und frage dann telefonisch beim Mahngericht nach, ob der Widerspruch zu dem Geschäftszeichen eingegangen ist. Dabei gab es noch nie Probleme.
darkstar:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
und frage dann telefonisch beim Mahngericht nach
--- Ende Zitat ---
Das mag auf Rechtsanwälte zutreffen aber bei Normalbürgern ist das Gerichtspersonal nach meiner Erfahrung unmotivierter, ich würde da bitten, das Gespräch mit meiner Anlage mitschneiden zu dürfen.
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