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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?

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07010714:
Hallo,
ich habe heute bereits an anderer Stelle im Forum berichtet, dass wir nun einen Mahnbescheid der Stadtwerke Delmenhorst erhalten haben. Da ich mích für den Fall einer Klageschrift vorbereiten möchte, suchte ich in der Liste einen Anwalt und fand auch einen, in Bremen. Nur wurde mir dort mitgeteilt, dass man zur Zeit keine Mandate übernehmen könnte, da völlig ausgelastet. Wer kann hier weiterhelfen, wer kennt Anwälte, die sich auskennen im Großraum Bremen/Oldenburg?
Gruß
Andrea

07010714:
Hallo,
entschuldigt meine Ungeduld, aber ich stelle meine Frage noch einmal an dieser Stelle ein:
Die ersten Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst sind bereits seit Dezember unterwegs. Heute erhielten wir ebenfalls einen, oder besser 2, für dieselbe Forderung, eine an meinen Mann und eine an mich.
Nun die Frage an die Experten. Kann man den Widerspruch per Fax an das Gericht senden? Oder muss es per Post sein. Und wenn per Post muss es dann per Einschreiben sein?
Ab wann sollte man einen Anwalt einschalten? Erst wenn eine Klageschrift kommt?
Wer von den Delmenhorstern ist noch betroffen?
Grüße aus Delmenhorst
Andrea
P.S.: Wer kann mir erfahrene Anwälte auf dem Gebiet nennen im Großraum Bremen/Oldenburg. Habe einen in Bremen kontaktiert, der z. Zt. keine Mandate annimmt wegen Überforderung

BerndA:
Hallo Andrea,

man muss in jedem Fall den dem Mahnbescheid beigefügten Widerspruch einlegen, da sonst automatisch ein Vollstreckungsbescheid und dannach ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen werden.

Dann ist es jedoch schon zu spät, sich noch entsprechend zu wehren.

Für das Ausfüllen und die Absendung des Widerspruches benötigt man auch keinen Rechtsanwalt, das kann man alles auch ohne besondere Kenntnisse noch gut selbst erledigen. Einen Anwalt benötigt man erst, wenn eine Klage zugestellt wird.

Eine Klage ist aber nicht zwingend die Folge eines Widerspruches gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid. Ich kenne auch sehr viel Fälle, in denen danach nichts weiter passiert ist. Allerdings unterbricht (hemmt) ein gerichtlicher Mahnbescheid die Verjährung für eine gewisse Zeit.

Wenn Ihr zwei Mahnbescheide bekommen habt, muss auch jeder Ehepartner mit dem eignenen Formular getrennt widersprechen und den Widerspruch jeweils persönlich unterschreiben.

Man setzt dazu ganz oben links neben dem Aktenzeichen das Datum des Widerspruches (Tagesdatum) ein. Dann macht man ein Kreuz in das Feld \"ich widerspreche dem Anspruch insgesamt\". Anschließend muss man nur noch unten rechts unterschreiben und in dem Feld daneben nochmal seine Adresse angeben.

Das war`s.

Absenden kann man die Widerprüche per Einschreiben mit Rückschein (auch in einem Umschlag) oder per Fax. Einschreiben mit Rückschein hat den Vorteil, dass man nachweisen kann, dass der Widerpsruch auch angekommen ist. Beim Fax gillt dies nur, wenn ich einen Sendebericht auf einer Kopie des Faxes habe.

Bei weiteren Fragen kannst Du mir auch gerne eine PN schicken.

Mit freundlichen Grüßen

B. Ahlers
Regionavertretung des BdEv für das Münsterland

P.S.: Wenn Ihr einen spezialisierten Anwalt benötigt, fragt doch mal einen anderen aus der Liste des BdEv, es muss ja niemand direkt aus Eurer Umgebung sein. Manche Anwälte sind auch überregional tätig, da die Energieversorger fast überall ähnlich vorgehen.

07010714:
Hallo Bernd,
herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort und den Tipp bzgl. der Rechtsanwaltssuche. Bei weiteren Fragen werde ich gerne auf Dein Angebot zurückkommen
LG
Andrea

darkstar:

--- Zitat ---Original von BerndA
man muss in jedem Fall den dem Mahnbescheid beigefügten Widerspruch einlegen, da sonst automatisch [...] ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen werden.

--- Ende Zitat ---
Wohl kaum ohne meine Bankdaten und ich hab jetzt nicht nachgesehen, aber den muss er extra zur Zwangsvollstreckung beantragen, der erfolgreiche Mahnbescheid ergibt nur einen Vollstreckungstitel.
Von automatisierter Kontenpfändung in Deutschland weiss ich nix.


--- Zitat ---Original von BerndA
Eine Klage ist aber nicht zwingend die Folge eines Widerspruches gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid.

--- Ende Zitat ---
Welcher Gläubiger der einen MB immer nur dann beantragt wenn er von ausreichender Erfolgsaussicht ausgeht wirft 20€ für einen Mahnbescheid zum Fenster raus indem er den Antrag nicht ankreuzt oder zurücknimmt?

Und immer gleich das mündliche Verfahren beantragen, sonst geht der MB womöglich im schriftlichen Schnellverfahren vorm Einzelrichter gegen Euch ungehört durch.


--- Zitat ---Original von BerndA
Absenden kann man die Widerprüche per Einschreiben mit Rückschein (auch in einem Umschlag) oder per Fax.

--- Ende Zitat ---
Einschreiben sind teuer und nicht üblich.
Fax gilt nach 130(6)ZPO wenn die für jeden Schriftsatz eigenhändige Unterschrift drin ist, ich verwende immer die gleiche mittels Textverarbeitung als Scannerbild reinkopierte, dann kann ich nen Schriftsatz notfalls für ungültig erklären lassen, bisher hat das noch kein Urkundsbeamter gemerkt  :D Na gut dann Anscheinbeweis etc.


--- Zitat ---Original von BerndA
Einschreiben mit Rückschein hat den Vorteil, dass man nachweisen kann, dass der Widerpsruch auch angekommen ist. Beim Fax gillt dies nur, wenn ich einen Sendebericht auf einer Kopie des Faxes habe.

--- Ende Zitat ---
Wo steht das? Und jedes ITU-konforme Faxsystem meldet das wenns nicht, nicht vollständig oder mit zu vielen Fehlern ankommt, wozu brauch ich dann den Sendebeleg? Ich hab noch nie erlebt dass ein Gericht ein Fax verschlampert hat, mit Papier allerdings schon 2x.
Mein Faxserver schickt die Sendebelege per Mail an den Sende-PC zurück (Linux), inhaltlich Dokumentenname aus der Textverarbeitung, das gilt auch, technische Aufzeichnung.
Und die Zugangsfiktion gibts auch noch.

Ach und weil viele auf die Idee kommen: Internet Mail geht noch nicht, auch nicht mit SigG-Signatur.

--- Zitat ---Original von BerndA
Wenn Ihr einen spezialisierten Anwalt benötigt, fragt doch mal einen anderen aus der Liste des BdEv, es muss ja niemand direkt aus Eurer Umgebung sein. Manche Anwälte sind auch überregional tätig, da die Energieversorger fast überall ähnlich vorgehen.
--- Ende Zitat ---
Bei Beratungshilfe und PKH muss aber der leider im Gerichtsbezirk sein oder auf Reisekosten verzichten.

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