Original von darkstar
Welcher Gläubiger der einen MB immer nur dann beantragt wenn er von ausreichender Erfolgsaussicht ausgeht wirft 20€ für einen Mahnbescheid zum Fenster raus indem er den Antrag nicht ankreuzt oder zurücknimmt?
Na, dann sollten Sie sich aber mal im Forum genauer umschauen, da gibt\'s reichlich Fälle, in denen der Mahnbescheid mittlerweile \"verfallen\" ist. Aber wenn die EVU 10 Mahnbescheide verschicken und 2 Verbraucher bezahlen, weil sie eingeschüchtert sind (und auch das sind immer noch viele), hat sich der Aufwnad für den Versorger mehr als gerechnet.
Vor allem mehr, als vor Gericht möglicherweise eine \"offizielle\" Niederlage zu erleiden, die dann flugs andere Kunden auf den Plan ruft, ebenfalls zu widersprechen.
Deshalb gehen Sie ruhig davon aus, dass das Vorgehen der EVU in diesem Punkt durchaus nicht immer von der Erfolgsaussicht einer möglichen Klage geprägt ist und in einer solchen Klage mündet, aber natürlich muss man sich darauf einstellen, dass es bei einem selbst durchaus dazu kommen kann.
Original von darkstar
Wo steht das? Und jedes ITU-konforme Faxsystem meldet das wenns nicht, nicht vollständig oder mit zu vielen Fehlern ankommt, wozu brauch ich dann den Sendebeleg? Ich hab noch nie erlebt dass ein Gericht ein Fax verschlampert hat, mit Papier allerdings schon 2x.
Mein Faxserver schickt die Sendebelege per Mail an den Sende-PC zurück (Linux), inhaltlich Dokumentenname aus der Textverarbeitung, das gilt auch, technische Aufzeichnung.
Und die Zugangsfiktion gibts auch noch.
Wenn Sie sich so sicher sind, dass alle ihre Maßnahmen zum Ziel führen, wenden Sie sie ruhig an. Aber als jemand, der IT-Sachverstand hat, kann ich Ihnen ne Menge Konstellationen mitteilen, die zu einer o.k. Meldung in Ihrem System führen und trotzdem nicht den Ausdruck des Faxes auf der Gegenseite bewirken. Inwiewiet dieses Fax dann als zugegangen angesehen wird, würde im Zweifelsfall im Prozess geklärt müssen. Ebenso verhält es sich mit der Zugangsfiktion, die ich für diesen Fall juristisch eher in Frage stellen würde.
Wenn ich einen Rückschein zu einem Schreiben habe, das bei Gericht nicht mehr auffindbar ist, bin ich mir ziemlich sicher, dass MIR daraus kein Strick gedreht werden könnte.
Und bei Forderungen von teilweise mehreren hundert bis tausend EUR fange ich nicht an, an 5,- EUR zu sparen und mir dabei den (juristischen) Hals zu brechen. Da ist bei mir Geiz nicht geil.
Deshalb empfehle ich im Zweifelsfall auch eher die förmliche Zustellung mittels E/R.