Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?  (Gelesen 31409 mal)

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Offline 07010714

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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?
« am: 07. Januar 2010, 17:07:39 »
Hallo,
ich habe heute bereits an anderer Stelle im Forum berichtet, dass wir nun einen Mahnbescheid der Stadtwerke Delmenhorst erhalten haben. Da ich mích für den Fall einer Klageschrift vorbereiten möchte, suchte ich in der Liste einen Anwalt und fand auch einen, in Bremen. Nur wurde mir dort mitgeteilt, dass man zur Zeit keine Mandate übernehmen könnte, da völlig ausgelastet. Wer kann hier weiterhelfen, wer kennt Anwälte, die sich auskennen im Großraum Bremen/Oldenburg?
Gruß
Andrea

Offline 07010714

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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?
« Antwort #1 am: 07. Januar 2010, 17:15:58 »
Hallo,
entschuldigt meine Ungeduld, aber ich stelle meine Frage noch einmal an dieser Stelle ein:
Die ersten Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst sind bereits seit Dezember unterwegs. Heute erhielten wir ebenfalls einen, oder besser 2, für dieselbe Forderung, eine an meinen Mann und eine an mich.
Nun die Frage an die Experten. Kann man den Widerspruch per Fax an das Gericht senden? Oder muss es per Post sein. Und wenn per Post muss es dann per Einschreiben sein?
Ab wann sollte man einen Anwalt einschalten? Erst wenn eine Klageschrift kommt?
Wer von den Delmenhorstern ist noch betroffen?
Grüße aus Delmenhorst
Andrea
P.S.: Wer kann mir erfahrene Anwälte auf dem Gebiet nennen im Großraum Bremen/Oldenburg. Habe einen in Bremen kontaktiert, der z. Zt. keine Mandate annimmt wegen Überforderung

Offline BerndA

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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?
« Antwort #2 am: 07. Januar 2010, 21:40:32 »
Hallo Andrea,

man muss in jedem Fall den dem Mahnbescheid beigefügten Widerspruch einlegen, da sonst automatisch ein Vollstreckungsbescheid und dannach ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen werden.

Dann ist es jedoch schon zu spät, sich noch entsprechend zu wehren.

Für das Ausfüllen und die Absendung des Widerspruches benötigt man auch keinen Rechtsanwalt, das kann man alles auch ohne besondere Kenntnisse noch gut selbst erledigen. Einen Anwalt benötigt man erst, wenn eine Klage zugestellt wird.

Eine Klage ist aber nicht zwingend die Folge eines Widerspruches gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid. Ich kenne auch sehr viel Fälle, in denen danach nichts weiter passiert ist. Allerdings unterbricht (hemmt) ein gerichtlicher Mahnbescheid die Verjährung für eine gewisse Zeit.

Wenn Ihr zwei Mahnbescheide bekommen habt, muss auch jeder Ehepartner mit dem eignenen Formular getrennt widersprechen und den Widerspruch jeweils persönlich unterschreiben.

Man setzt dazu ganz oben links neben dem Aktenzeichen das Datum des Widerspruches (Tagesdatum) ein. Dann macht man ein Kreuz in das Feld \"ich widerspreche dem Anspruch insgesamt\". Anschließend muss man nur noch unten rechts unterschreiben und in dem Feld daneben nochmal seine Adresse angeben.

Das war`s.

Absenden kann man die Widerprüche per Einschreiben mit Rückschein (auch in einem Umschlag) oder per Fax. Einschreiben mit Rückschein hat den Vorteil, dass man nachweisen kann, dass der Widerpsruch auch angekommen ist. Beim Fax gillt dies nur, wenn ich einen Sendebericht auf einer Kopie des Faxes habe.

Bei weiteren Fragen kannst Du mir auch gerne eine PN schicken.

Mit freundlichen Grüßen

B. Ahlers
Regionavertretung des BdEv für das Münsterland

P.S.: Wenn Ihr einen spezialisierten Anwalt benötigt, fragt doch mal einen anderen aus der Liste des BdEv, es muss ja niemand direkt aus Eurer Umgebung sein. Manche Anwälte sind auch überregional tätig, da die Energieversorger fast überall ähnlich vorgehen.

Offline 07010714

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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?
« Antwort #3 am: 07. Januar 2010, 22:04:44 »
Hallo Bernd,
herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort und den Tipp bzgl. der Rechtsanwaltssuche. Bei weiteren Fragen werde ich gerne auf Dein Angebot zurückkommen
LG
Andrea

Offline darkstar

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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?
« Antwort #4 am: 08. Januar 2010, 00:35:04 »
Zitat
Original von BerndA
man muss in jedem Fall den dem Mahnbescheid beigefügten Widerspruch einlegen, da sonst automatisch [...] ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen werden.
Wohl kaum ohne meine Bankdaten und ich hab jetzt nicht nachgesehen, aber den muss er extra zur Zwangsvollstreckung beantragen, der erfolgreiche Mahnbescheid ergibt nur einen Vollstreckungstitel.
Von automatisierter Kontenpfändung in Deutschland weiss ich nix.

Zitat
Original von BerndA
Eine Klage ist aber nicht zwingend die Folge eines Widerspruches gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Welcher Gläubiger der einen MB immer nur dann beantragt wenn er von ausreichender Erfolgsaussicht ausgeht wirft 20€ für einen Mahnbescheid zum Fenster raus indem er den Antrag nicht ankreuzt oder zurücknimmt?

Und immer gleich das mündliche Verfahren beantragen, sonst geht der MB womöglich im schriftlichen Schnellverfahren vorm Einzelrichter gegen Euch ungehört durch.

Zitat
Original von BerndA
Absenden kann man die Widerprüche per Einschreiben mit Rückschein (auch in einem Umschlag) oder per Fax.
Einschreiben sind teuer und nicht üblich.
Fax gilt nach 130(6)ZPO wenn die für jeden Schriftsatz eigenhändige Unterschrift drin ist, ich verwende immer die gleiche mittels Textverarbeitung als Scannerbild reinkopierte, dann kann ich nen Schriftsatz notfalls für ungültig erklären lassen, bisher hat das noch kein Urkundsbeamter gemerkt  :D Na gut dann Anscheinbeweis etc.

Zitat
Original von BerndA
Einschreiben mit Rückschein hat den Vorteil, dass man nachweisen kann, dass der Widerpsruch auch angekommen ist. Beim Fax gillt dies nur, wenn ich einen Sendebericht auf einer Kopie des Faxes habe.
Wo steht das? Und jedes ITU-konforme Faxsystem meldet das wenns nicht, nicht vollständig oder mit zu vielen Fehlern ankommt, wozu brauch ich dann den Sendebeleg? Ich hab noch nie erlebt dass ein Gericht ein Fax verschlampert hat, mit Papier allerdings schon 2x.
Mein Faxserver schickt die Sendebelege per Mail an den Sende-PC zurück (Linux), inhaltlich Dokumentenname aus der Textverarbeitung, das gilt auch, technische Aufzeichnung.
Und die Zugangsfiktion gibts auch noch.

Ach und weil viele auf die Idee kommen: Internet Mail geht noch nicht, auch nicht mit SigG-Signatur.
Zitat
Original von BerndA
Wenn Ihr einen spezialisierten Anwalt benötigt, fragt doch mal einen anderen aus der Liste des BdEv, es muss ja niemand direkt aus Eurer Umgebung sein. Manche Anwälte sind auch überregional tätig, da die Energieversorger fast überall ähnlich vorgehen.
Bei Beratungshilfe und PKH muss aber der leider im Gerichtsbezirk sein oder auf Reisekosten verzichten.
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline bolli

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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?
« Antwort #5 am: 08. Januar 2010, 07:56:59 »
Zitat
Original von darkstar
Welcher Gläubiger der einen MB immer nur dann beantragt wenn er von ausreichender Erfolgsaussicht ausgeht wirft 20€ für einen Mahnbescheid zum Fenster raus indem er den Antrag nicht ankreuzt oder zurücknimmt?
Na, dann sollten Sie sich aber mal im Forum genauer umschauen, da gibt\'s reichlich Fälle, in denen der Mahnbescheid mittlerweile \"verfallen\" ist. Aber wenn die EVU 10 Mahnbescheide verschicken und 2 Verbraucher bezahlen, weil sie eingeschüchtert sind (und auch das sind immer noch viele), hat sich der Aufwnad für den Versorger mehr als gerechnet.
Vor allem mehr, als vor Gericht möglicherweise eine \"offizielle\" Niederlage zu erleiden, die dann flugs andere Kunden auf den Plan ruft, ebenfalls zu widersprechen.

Deshalb gehen Sie ruhig davon aus, dass das Vorgehen der EVU in diesem Punkt durchaus nicht immer von der Erfolgsaussicht einer möglichen Klage geprägt ist und in einer solchen Klage mündet, aber natürlich muss man sich darauf einstellen, dass es bei einem selbst durchaus dazu kommen kann.

Zitat
Original von darkstar
Wo steht das? Und jedes ITU-konforme Faxsystem meldet das wenns nicht, nicht vollständig oder mit zu vielen Fehlern ankommt, wozu brauch ich dann den Sendebeleg? Ich hab noch nie erlebt dass ein Gericht ein Fax verschlampert hat, mit Papier allerdings schon 2x.
Mein Faxserver schickt die Sendebelege per Mail an den Sende-PC zurück (Linux), inhaltlich Dokumentenname aus der Textverarbeitung, das gilt auch, technische Aufzeichnung.
Und die Zugangsfiktion gibts auch noch.
Wenn Sie sich so sicher sind, dass alle ihre Maßnahmen zum Ziel führen, wenden Sie sie ruhig an. Aber als jemand, der IT-Sachverstand hat, kann ich Ihnen ne Menge Konstellationen mitteilen, die zu einer o.k. Meldung in Ihrem System führen und trotzdem nicht den Ausdruck des Faxes auf der Gegenseite bewirken. Inwiewiet dieses Fax dann als zugegangen angesehen wird, würde im Zweifelsfall im Prozess geklärt müssen. Ebenso verhält es sich mit der Zugangsfiktion, die ich für diesen Fall juristisch eher in Frage stellen würde.
Wenn ich einen Rückschein zu einem Schreiben habe, das bei Gericht nicht mehr auffindbar ist, bin ich mir ziemlich sicher, dass MIR daraus kein Strick gedreht werden könnte.
Und bei Forderungen von teilweise mehreren hundert bis tausend EUR fange ich nicht an, an 5,- EUR zu sparen und mir dabei den (juristischen) Hals zu brechen. Da ist bei mir Geiz nicht geil.
Deshalb empfehle ich im Zweifelsfall auch eher die förmliche Zustellung mittels E/R.

Offline RR-E-ft

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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?
« Antwort #6 am: 08. Januar 2010, 11:34:56 »
Wer Widerspruch per Fax einlegt, sollte etwas später beim Gericht anrufen und nachfragen, ob und wann sein Widerspruch dort eingegangen ist. So geht man auf Nummer sicher. Der (fristgerechte) Zugang von Prozesserklärungen per Fax und deren Nachweis beschäftigt bis hoch zum BGH immer wieder die Gerichte.

Datum, Kreuzchen, Unterschrift und ab damit.

Mehr als die fristgerechte Einlegung des Widerspruchs ist regelmäßig zunächst nicht angezeigt, weil man gar nicht weiß, ob es je eine Anspruchsbegründung geben wird und was deren Inhalt sein wird.

Offline darkstar

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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?
« Antwort #7 am: 08. Januar 2010, 22:32:45 »
Zitat
Original von RR-E-ft
So geht man auf Nummer sicher. Der (fristgerechte) Zugang von Prozesserklärungen per Fax und deren Nachweis beschäftigt bis hoch zum BGH immer wieder die Gerichte.

Ich habs nochmal überschlafen. Also bei solchen formalisierten Verfahren lieber 100% im vorgegeben Verfahren bleiben und Papier schicken weil die ja ein Papier-Formular zurückerwarten.

Ein Fax würde im Verarbeitungsprozess bei Gericht zusätzliche, unübliche Arbeitsschritte erfordern, die zu Fehlern wie Verlust des Telefaxes führen können und dann hat man ein Riesentheater.

Ich machs per Einwurfeinschreiben, kost ~2€.
EDV-Zustellnachweis gibts auf der Trackingsite der Post zum Ausdrucken, sollte genügen.

Zitat
Original von bolli
Wenn Sie sich so sicher sind, dass alle ihre Maßnahmen zum Ziel führen, wenden Sie sie ruhig an. Aber als jemand, der IT-Sachverstand hat, kann ich Ihnen ne Menge Konstellationen mitteilen, die zu einer o.k. Meldung in Ihrem System führen und trotzdem nicht den Ausdruck des Faxes auf der Gegenseite bewirken.

Welche? Die State-Machine fängt alle. Jedes T.30- Terminierungsgerät hat sie implementiert.
Die Faxtechnik ist ausentwickelt und mature.

Hunderte EDV-Telefaxe mit sämtlichen Behörden TX/RX, seit Jahren über ITU-T.38 / FoIP.
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Offline RR-E-ft

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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?
« Antwort #8 am: 08. Januar 2010, 22:37:10 »
Beim Gericht eingegangene Faxe werden dort ausgedruckt und liegen dann in Papierform vor und gehen so in den Geschäftsgang. Es ist nicht so, dass Gerichte erst seit gestern ihre Telefaxgeräte auf Empfang gestellt hätten.

Ich lege als Prozessbevollmächtigter regelmäßig Widerspruch per Fax ein und frage dann telefonisch beim Mahngericht nach, ob der Widerspruch zu dem Geschäftszeichen  eingegangen ist. Dabei gab es noch nie Probleme.

Offline darkstar

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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?
« Antwort #9 am: 08. Januar 2010, 23:02:54 »
Zitat
Original von RR-E-ft
und frage dann telefonisch beim Mahngericht nach

Das mag auf Rechtsanwälte zutreffen aber bei Normalbürgern ist das Gerichtspersonal nach meiner Erfahrung unmotivierter, ich würde da bitten, das Gespräch mit meiner Anlage mitschneiden zu dürfen.
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline RR-E-ft

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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?
« Antwort #10 am: 08. Januar 2010, 23:13:11 »
Dass ein Nichtanwalt weniger telefonische Auskunft erhält zu der Frage, ob ein Widerspruch auf einen Mahnbescheid eingegangen ist, erhält, kann ich nicht nachvollziehen.

Wer etwa von den Genossen Mielke/ Wolf eine professionelle Mitschnittanlage geerbt hat, kann jetzt natürlich fragen, wie es mit einem Mitschnitt aussieht. Der Mittschnitt muss zu Beginn des Telefonats vom anderen genehmigt werden, damit man sich nicht in den Bereich der Strafbarkeit begibt.

Übrigends kann mein telefonischer Gesprächspartner bei irgendeinem der zentralen Mahngerichte auch nicht erkennen, ob es sich bei mir tatsächlich um einen Rechtsanwalt handelt. Nie kam deshalb von dort die Frage, ob man das Gespräch mitschneiden dürfe.

Offline darkstar

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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?
« Antwort #11 am: 08. Januar 2010, 23:24:38 »
Na gut, meine (kostenlose Open-Source-) Anlage kann das, ich schneide die Zustimmungserklärung immer mit.
Allerdings gibts dann womöglich ein Problem eine GSM-kodierte WAV-Datei bei Gericht vorzulegen, auf deren Windows Media Player dürfte sich das Playback wie ein Todesschrei anhören  :D
Da muss ich wohl das Laptop mitnehmen, Hi-Tech - Low Fun.
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Offline RR-E-ft

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« Antwort #12 am: 08. Januar 2010, 23:30:12 »
Bei allen zentralen Mahngerichten sind Telefonnummern für Nachfragen der am Verfahren Beteiligten eingerichtet. Schließlich wurden die zentralen Mahngerichte jeweils für mehrere Bundesländer eingerichtet und sind für den Bürger anders als telefonisch schwer zu erreichen.

Zudem richtet sich die Zuständigkeit des zentralen Mahngerichts nach dem Sitz des Antragstellers, so dass es vorkommen kann, dass ein Brandenburger einen Mahnbescheid vom zentralen Mahngericht beim Amtsgericht Coburg in Bayern zugestellt bekommt und dort anders als telefonisch schwer vorsprechen/ vorstellig werden kann.

Kunden in Brandenburg des in Oldenburg sitzenden Gasversorgers EWE haben zum Beispiel Mahnbescheide des zentralen Mahngerichts Uelzen erhalten und können dort schwer persönlich vorstellig werden, unabhängig davon, ob sie nun etwa berufstätig oder aber Rentner mit bevorstehender Hüft- OP sind.

Offline darkstar

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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?
« Antwort #13 am: 08. Januar 2010, 23:33:27 »
Achso. Ich wusste nicht, dass Mahngerichte Callcenter betreiben.
Ich bekomm ja nicht jeden Tag nen Mahnbescheid.

Aber trotzdem bleibt das Restrisiko falscher Information.
Ich bleib daher beim Einwurfeinschreiben.
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Offline RR-E-ft

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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?
« Antwort #14 am: 08. Januar 2010, 23:38:17 »
Ein Einwurfeinschreiben besagt auch nur, dass ein Briefumschlag beim Empfänger zugegangen ist, nicht jedoch, ob jener Umschlag überhaupt einen Inhalt hatte und ggf. welchen. Es könnte ja auch nur ein Zettel enthalten gewesen sein, auf dem nur ein einziges Wort stand: \"Test\". Bei Gericht wüsste niemand, was es mit diesem Zettel auf sich hat und wie er zuzuordnen sein könnte, sicher.

Da lohnt es sich allemal, (nochmals) telefonisch nachzufragen, ob zu dem Geschäftszeichen beim Mahngericht ein Widerspruch vorliegt. Die Formulare für den Widerspruch sind extra so verfasst, dass sie elektronisch erfasst werden können. Beim Anruf läuft deshalb wohl auch kein Gerichtsbediensteter über lange Flure, um in eine bestimmte papierne Akte zu suchen, in diese Einblick zu nehmen und dann erst die erbetene telefonische Auskunft zu erteilen.

 

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