Original von darkstar
Original von bolli
Wenn Sie sich so sicher sind, dass alle ihre Maßnahmen zum Ziel führen, wenden Sie sie ruhig an. Aber als jemand, der IT-Sachverstand hat, kann ich Ihnen ne Menge Konstellationen mitteilen, die zu einer o.k. Meldung in Ihrem System führen und trotzdem nicht den Ausdruck des Faxes auf der Gegenseite bewirken.
Welche? Die State-Machine fängt alle. Jedes T.30- Terminierungsgerät hat sie implementiert.
Die Faxtechnik ist ausentwickelt und mature.
Hunderte EDV-Telefaxe mit sämtlichen Behörden TX/RX, seit Jahren über ITU-T.38 / FoIP.
Also, bei uns im Büro gibt\'s ein Faxgerät mit Speicherempfang. Dort gehen regelmäßig Faxe ein. Wenn kein Papier im Gerät ist, wird das Fax gespeichert. Der Sender bekommt aber trotzdem eine OK-Meldung, da das Gerät das Fax angenommen hat (und auch speichert). Nun \'raucht\' das Fax aber leider durch einen technischen Defekt ab, bevor es das Fax ausspucken konnte. Der Empfänger weiss garnicht, das er von Ihnen ein Fax bekommen hat.
Sie werden sagen: Pech. Ich hab aber mein Protokoll. Mal sehen, was der Richter sagt. Ich wäre mir da bei unseren Dammen und Herren nicht so sicher. Auch wenn SIE mit der Technik sicher umgehen, tun es diese Herrschaften noch lange nicht und urteilen oft nach IHRER Meinung (natürlich NUR nach dem Buchstaben des Gesetzes).
Will damit nur sagen: Technik ist schön und gut, aber manchmal sollte man sich einfach auf die Gegenseite einlassen, das erspart unnötige Kompliziertheiten, vor allem bei so banalen Sachen.
Original von RR-E-ft
Ein Einwurfeinschreiben besagt auch nur, dass ein Briefumschlag beim Empfänger zugegangen ist, nicht jedoch, ob jener Umschlag überhaupt einen Inhalt hatte und ggf. welchen. Es könnte ja auch nur ein Zettel enthalten gewesen sein, auf dem nur ein einziges Wort stand: \"Test\". Bei Gericht wüsste niemand, was es mit diesem Zettel auf sich hat und wie er zuzuordnen sein könnte, sicher.
Da lohnt es sich allemal, (nochmals) telefonisch nachzufragen, ob zu dem Geschäftszeichen beim Mahngericht ein Widerspruch vorliegt.
Hm, wollen Sie damit sagen, dass man auch bei jedem Einschreiben (egal ob Einwurf oder mit Rückschein) hinterher telefonieren soll (muss), um den Zugang des Widerspruchschreibens (halbwegs) zu beweisen ?
Kennen Sie einen Fall, in dem ein Rückscheineinschreiben, wo das zugehörige Schriftstück nicht mehr auffindbar war, als nicht ordnungsgemäß zugestellt behandelt wurde ?
Übrigens, den Anruf sollte man aber auch nur mit Zeugen und Lautsprecheinrichtung machen, da sich der Bedienstete später, wenn das Schreiben weg ist, sicher nicht mehr an seine Aussage, es sei eingegangen, erinnern kann. Da nützt mir mein Anruf und selbst notierter Anruf auch nicht viel.