Original von RR-E-ft
Egal, von wo der Nachmieter Strom bezogen hat. Der Netzbetreiber muss die Zählerstände zur Messstelle durchgängig von allen Netznutzern haben.
Das erklärt aber nicht die Bemerkung bzw. Nachfrage von
corsair. Dieser stellt auf den VERSORGER ab, nicht den Netzbetreiber. Wenn Versorger 1 mit einem Zählerstand von 86.000 aufgehört hat (fraglich wäre höchstens, warum der Beginnstand von 78.000 nicht schon vom Netzbetreiber oder Versorger bemängelt wurde, da der Endstand des vorherigen Mieters mit ungefähr 7.800 und fast gleichem Datum ja doch zu denken geben sollte.
Ein Hoch auf die Logiküberprüfungen der EDV oder die Reaktionen der Männer und Frauen vor diesen Maschinen, wenn eine solche Meldung kommt) und nun Versorger 2 bei einem Nachmieter den richtigen Stand von 8.600 mitgeteilt bekommt, tritt bei keinem Versorger ein zu berechnender Verbrauch auf und der Fehler \'geht unter\', oder auch nicht, wie hier zu sehen.
Original von RR-E-ft
Sehr wahrscheinlich ist der Zähler noch an der Abnahmestelle vorhanden und es wurden nach Vertragsbeendigung weitere Ablesungen des Zählers durchgeführt, bei denen die genannten Fehler bei der An- und Abmeldung für den Netzbetreiber offenbar geworden sein sollten.
Da die Bewohnerin ja erst 1 1/2 Jahre nach Auszug ihre Rechnung mit den erhöhten Werten bekam, scheint dieses aber bei DIESEM Netzbetreiber eben nicht aufgefallen zu sein, sonst hätte sie ja nicht JETZT noch diese Rechnung erhalten.
Original von StefanS
Nun kam aber eine Endabrechnung über fast 1500€ für über 8000 -angeblich verbrauchte- kwh. Wohlgemerkt kommt diese Rechnung fast 1 1/2 Jahre nach ihrem Auszug aus eben jener Wohnung.