Energiepreis-Protest > Stadtwerke Delmenhorst
Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
RR-E-ft:
@Cremer
Herr Canis liest hier womöglich alle Beiträge mit.
Es könnte auch sein, dass mit den Mahnbscheiden nur vermeintliche Ansprüche geltend gemacht wurden.
Solche verjähren nicht, weil sie nie bestanden.
Mahnbescheide verfallen auch nicht. Kommt es erst später - in fünf Jahren - zur Abgabe an das Streitgericht, weil der Antragsteller zwischenzeitlich das Verfahren nicht weiterbetrieben hat - und dort zu einem streitigen Verfahren, geht die Klage für den Kunden wohl verloren, wenn er die Absicht der Verteidigung nicht fristgerecht anzeigt, die Klageerwiderungsfrist versäumt, möglicherweise auch nur deshalb, weil er in dem Streitverfahren die Einrede der Verjährung nicht erhebt.
Cremer:
@H. Fricke,
zunächst waren ja nur Mahnbescheide ergangen, welche alle widersprochen wurden.
Der Ball ist zurückgeworfen, die SW KH sind am Zuge ;)
Von Verteidigung ist zunächst nicht die Rede
07010714:
Ich korrigiere: Inzwischen meldeten 40 Haushalte den Eingang von Mahnbescheiden.
userD0010:
@07010714
Fleißig fleißig diese Stadtwerke.
Aber gesetzt den Fall, all die vierzig Betroffenen tun sich zusammen und beauftragen EINEN Anwalt mit ihren Interessen für den Fall, dass es zum Verfahren kommt.
Das wird für den Richter dann spannend, weil er vierzig gleichlautende Schriftsätze, nur mit dem Unterschied der streitigen Beträge, lesen kann oder darf.
Allerdings sind diese MB vermutlich nur wegen der Verjährungsfrist beantragt worden.
Das ändert aber nichts daran, dass ein Zusammenschluss der 40 Betroffenen baldmöglichst, d.h. nach dem erfolgten Widerspruch gegen die MB erfolgen sollte, um sich entsprechend abzustimmen.
07010714:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
@07010714
Fleißig fleißig diese Stadtwerke.
Aber gesetzt den Fall, all die vierzig Betroffenen tun sich zusammen und beauftragen EINEN Anwalt mit ihren Interessen für den Fall, dass es zum Verfahren kommt.
Das wird für den Richter dann spannend, weil er vierzig gleichlautende Schriftsätze, nur mit dem Unterschied der streitigen Beträge, lesen kann oder darf.
Allerdings sind diese MB vermutlich nur wegen der Verjährungsfrist beantragt worden.
Das ändert aber nichts daran, dass ein Zusammenschluss der 40 Betroffenen baldmöglichst, d.h. nach dem erfolgten Widerspruch gegen die MB erfolgen sollte, um sich entsprechend abzustimmen.
--- Ende Zitat ---
Ja, so soll es auch geschehen. Morgen versammelt sich das Gaspreisforum hier und sammelt alle Mahnbescheide ein. Diese sollen dann zusammen an das Mahngericht gesandt werden, nachdem diese von einigen bereits vorab per Fax an das Gericht gesandt wurden. Außerdem wird eine Prozeßkostenhilfekasse eingerichtet. Der Anwalt, der mit dem Gaspreiswiderstand hier vertraut ist, wird auch erscheinen. Und dann schauen wir mal.....
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