Energiepreis-Protest > Stadtwerke Delmenhorst
Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
07010714:
Die ersten Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst sind bereits seit Dezember unterwegs. Heute erhielten wir ebenfalls einen, oder besser 2, für dieselbe Forderung, eine an meinen Mann und eine an mich.
Nun die Frage an die Experten. Kann man den Widerspruch per Fax an das Gericht senden? Oder muss es per Post sein. Und wenn per Post muss es dann per Einschreiben sein?
Ab wann sollte man einen Anwalt einschalten? Erst wenn eine Klageschrift kommt?
Wer von den Delmenhorstern ist noch betroffen?
Grüße aus Delmenhorst
chilihead:
Ich würde unbedingt den dem Mahnbescheid beifügten Vordruck verwenden, es geht aber auch persönlich bei Gericht.
Das Antwortformular abtrennen, richtig ausfüllen, UNTERSCHREIBEN und per Einschreiben mit RS zurück zum zuständigen Gericht.
Bis auf die Portokosten kein weiterer Aufwand. Einen Anwalt ist dafür nicht zwingend erforderlich da keinerlei Begründung eines Widerspruches angegeben werden muß.
Gruß
Chilihead
RR-E-ft:
Man kann seinen Widerspruch - unter Verwendung des Formulars - auch an das Mahngericht faxen, Argument § 130 Nr. 6 ZPO.
07010714:
Herzlichen Dank!!!!
Cremer:
@07010714,
es ist doch keine Eile angesagt oder?
dann als original zurück ans Gericht. da passiert ja auch weiter zunächst nichts. Es obliegt nun dem Versorger, ob er Klage erhebt oder nicht.
Welches Datum trägt der Mahnbescheid? Noch das alte Jahr? Dann könnte es sich noch um Forderungen aus 2006 handeln.
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