Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Neue Taktik beim ErdgasClassic

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Fidel:
Moin, zusammen:

Es gibt mindestens eine weitere abgewiesene Klage der EON Avacon gegen einen ihrer Kunden. Der Glückliche bin ich selbst.

Mal schauen, ob EON Avacon in Berufung geht.

Ich möchte hiermit diesem Forum für die in den letzten Jahren erfahrene direkte und indirekte Unterstützung danken. Mein Dank geht insbesondere an die besonders aktiven Mitglieder - stellvertretend für viele sei hier RA Fricke genannt.

Ich habe das Urteil samt Begründung in digitalisierter Form vorliegen und wäre bereit, es hier einzustellen. Mir müsste nur jemand der Verantwortlichen für dieses Forum mitteilen, wohin ich die PDF-Datei hochladen könnte.

Gruß
Fidel

RR-E-ft:
Zu veröffentlichende Urteile bitte als PDF per Mail an info(at)energieverbraucher.de senden.

DieAdmin:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Die erste Classic-Klage von Eon-Avacon gegen einen Kunden hat das AG Lüneburg abgewiesen (Az.: 50 C 310/09). Die Berufung wurde zugelassen.
Das Urteil wird in Kürze hier eingestellt.
--- Ende Zitat ---

Das Urteil ist nun online:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2634/

Harry01:
@Opa Ete

Auch ich habe nun eine Replik auf die Klageerwiderung erhalten, die sich weitestgehend mit Ihrer Schilderung deckt.

Werden Sie auf diese Replik bis zum Verhandlungstermin nochmals antworten ?

Opa Ete:
@Harry01

Ich habe gestern die Triplik der Klägerin bekommen.

(Klageschrift des Klägers
Gegenerwiderungen des Beklagten
Replik des Klägers
Duplik des Beklagten
Triplik des Klägers
Quadruplik des Beklagten)

Sie besteht nur noch aus 2 Sätzen: Es ist weiter davon auszugehen, dass die AVBGasV gilt, weitere Regelungen gibt es nicht und es ist rechtsirrig, davon auszugehen, dass es in Sonderverträgen grundsätzlich kein Preisanpassungsrecht gibt. Im Erdgas Classic werden alle Regelungen der AVBGasV  unverändert übernommen  und das Preisanpassungsrecht ergibt sich unmittelbar aus §4 Abs. 2 AVBGasV.

Diese Argumentation wiederholt sich seit der Klageschrift. Das finde ich schon sehr schwach. Zur Quadruplik wurde ich vom Gericht schon garnicht mehr aufgefordert.

Gruß Opa Ete

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