Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Neue Taktik beim ErdgasClassic
Christian Guhl:
Ja,ja die Verzweifelung bei Eon-Avacon ist groß !In einer Klagebegründung wurde darauf hingewiesen, dass mit Rückzahlungsansprüchen von 270 Mio.€ zu rechnen ist, wenn das Gericht die Preiserhöhungen für unwirksam ansieht und keine ergänzende Vertragsauslegung zuläßt.. Eon-Avacon geht also selber davon aus, dass die Kunden in diesem Fall einen Rückzahlungsanspruch haben !
Ich bin mal gespannt, ob im Jahresabschluß dafür schon Rückstellungen gebildet wurden.
Didakt:
@ Opa Ete
Hatte das Gericht Sie mit der Übersendung der Replik zu Ihrer Klageerwiderung explizit aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen?
In meinem Fall ist mir die Replik \"nur\" zur Kenntnisnahme übersandt worden. Ich habe dazu dennoch Stellung genommen. Ich warte jetzt, ob noch eine Triplik kommt.
MfG
Opa Ete:
@Didakt
ja zur Replik sollte ich Stellung nehmen.
Gruß Opa Ete
Didakt:
@ Opa Ete
O. k., das für mich zuständige Gericht sagte mir, dass es zur Stellungnahme mit Fristsetzung nur auffordert, wenn im vorausgegangenen Schriftsatz \"Anträge\" enthalten sind. Ansonsten eben nur Übersendung zur Kenntnisnahme.
Man interessiert sich halt für die anscheinend unterschiedlichen Verfahrensabläufe.
MfG
Opa Ete:
@Didakt
da haben sie Recht. Mein Gericht hat gar keine Güteverhandlung gemacht.
Andere, bei denen es auch um Classic geht schon. Alles ganz verschieden.
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