Energiepreis-Protest > Stadtwerke Stade

Brauche dringend Hilfe

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RR-E-ft:
Niemand verübelt Ihnen, wenn Sie selbst §§ 936, 920 Abs. 2, 294 ZPO nicht kennen sollten. Möglicherweise hat es deshalb an den Glaubhaftmachungen bezüglich einzelner anspruchsbegründender und somit streitentscheidender Tatsachenbehauptungen in den Antragsschriften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gefehlt. Nicht nur ein Verfügungsanspruch, sondern auch der notwendige  Verfügungsgrund ist glaubhaft zu machen.  Die Gerichte haben entsprechendes bemängelt, möglicherweise zu Recht, weshalb man nicht öffentlich von Rechtsbeugung tönen sollte. Eine vorsätzliche Rechtsbeugung wird man schwer beweisen können. Wenn man diese nicht beweisen kann, kann es sich bei der öffentlichen Tatsachenbehauptung u.a. um eine strafbare Beleidigung handeln. Immerhin ist aus Ihren Beiträgen ersichtlich, welche Personen/ Spruchkörper gemeint sein sollen.

Wenn der Anwalt seiner Aufgabe nicht gewachsen ist oder nicht nachkommt, besteht möglicherweise ein Schadensersatzanspruch gegen diesen. Die Strategie und Taktik des Kollegen wie auch weiteres zu ihm sollten Sie hier nicht auch noch öffentlich zum besten geben. Schließlich kann davon ausgegangen werden, dass nicht nur die Stadtwerke Stade und deren Vertreter hier mitlesen.

schnulli_de1:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Niemand verübelt Ihnen, wenn Sie selbst §§ 936, 920 Abs. 2, 294 ZPO nicht kennen sollten. Möglicherweise hat es deshalb an den Glaubhaftmachungen bezüglich einzelner anspruchsbegründender und somit streitentscheidender Tatsachenbehauptungen in den Antragsschriften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gefehlt. Nicht nur ein Verfügungsanspruch, sondern auch der notwendige  Verfügungsgrund ist glaubhaft zu machen.  Die Gerichte haben entsprechendes bemängelt, möglicherweise zu Recht, weshalb man nicht öffentlich von Rechtsbeugung tönen sollte. Eine vorsätzliche Rechtsbeugung wird man schwer beweisen können. Wenn man diese nicht beweisen kann, kann es sich bei der öffentlichen Tatsachenbehauptung u.a. um eine strafbare Beleidigung handeln. Immerhin ist aus Ihren Beiträgen ersichtlich, welche Personen/ Spruchkörper gemeint sein sollen.

Wenn der Anwalt seiner Aufgabe nicht gewachsen ist oder nicht nachkommt, besteht möglicherweise ein Schadensersatzanspruch gegen diesen. Die Strategie und Taktik des Kollegen wie auch weiteres zu ihm sollten Sie hier nicht auch noch öffentlich zum besten geben. Schließlich kann davon ausgegangen werden, dass nicht nur die Stadtwerke Stade und deren Vertreter hier mitlesen.
--- Ende Zitat ---

Sie haben natürlich recht. Habe eine Teil gelöscht !

könnten Sie mir die beiden Fragen am Ende meines Beitrags beantworten ?

Cremer:
@schnulli_de1,

wie schon im Telefonat besprochen, Restanspruch unter zeugen bar zahlen und die Wiederherstellung abwartten, dann versorger wechseln und auf Schadenersatz klagen.

RR-E-ft:
@Cremer

Gut, dass die Stadtwerke Stade hier lesen können, was man telefonisch besprochen hatte.
Man kann entsprechende Gesprächsnotizen natürlich auch direkt an die Stadtwerke Stade faxen/ mailen. ;)

Cremer:
@H.Fricke,

es wurde von mir im vorgehenden Thread nur das gesagt, was bereits hinlänglich bekannt ist  :evil:

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