Energiepreis-Protest > Stadtwerke Stade
Brauche dringend Hilfe
RR-E-ft:
Woher sollte denn hinlänglich bekannt sein, was wer mit wem telefonisch besprochen hatte?
Ist es schon wieder soweit in Deutschland?
Ich dachte bisher, der Inhalt von Telefonaten sei immer noch vertraulich und die Vertraulichkeit strafrechtlich geschützt. Wenn man seinen telefonischen Gesprächspartner für so vergesslich hält, kann man ihn bitten, sich während des Telefonats Notizen zu machen und diese zum Schluss des Gesprächs noch einmal rekapitulieren lassen. Nicht gut wäre es, aus diesem Grund einen Zettel mit dem wesentlichen Gesprächsinhalt an ein öffentliches Schwarzes Brett zu pinnen. ;)
RR-E-ft:
Die Stadtwerke als Vertragspartner des Energieliefervertrages sind gem. § 242 BGB verpflichtet, auf die Interessen ihres Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, wozu auch dessen Vermögensinteressen gehören.
Die Stadtwerke als Netzbetreiber und Partner des Anschluss-/ Anschlussnutzungsverhältnisses haben das Interesse des Anschlussnehmers an kostengünstigen Lösungen zu berücksichtigen.
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Stadtwerke den Zutritt zum Grundstück und Sperrung ggf. im einstweiligen Verfügungsverfahren innerhalb von drei Tagen hätten gerichtlich durchsetzen müssen, eine Abtrennung der Anschlussleitung vom Gasnetz unzulässig ist, insbesondere als diese dem Netzbetreiber hohe Kosten verursacht.
Die Abtrennung vom Gasnetz könnte sich als verboten eigenmächtig erweisen. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass man sich als Kunde auf verbotene Eigenmacht berufen und eine solche versucht hatte, abzuwehren.
Schließlich wird man wohl feststellen können, dass die Stadtwerke als Netzbetreiber eine solche Netzabtrennung im öffentlichen Raum nicht wegen Außenständen drittbelieferter Gaskunden im Auftrag eines Fremdlieferanten (E wie Einfach, LichtblickGas, Goldgas) durchgeführt hätten. Auch dazu wären sie - wie aufgezeigt - nicht berechtigt gewesen. Zudem wird ein Versorgerwechsel und in dessen Folge eine Belieferung durch einen andern Anbieter verhindert.
Deshalb riecht das ganze sehr nach einem Mißbrauch auch im Sinne des § 30 EnWG.
Der Fall sollte umffasend dokumentiert werden und der Bund der Energieverbraucher, Verbraucherzentrale Bundesverband sollten ggf. unter Beteiligung des Verbraucherschutzministeriums die Sache zum Anlass nehmen, die Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise eines Netzbetreibers generell durch die Bundesnetzagentur klären zu lassen. Dies hätte längstens geschehen können, wenn man die Stellen frühzeitig informiert hätte.
Wildwest- Methoden der Netzbetreiber muss ein Riegel vorgeschoben werden.
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
.........
Deshalb riecht das ganze sehr nach einem Mißbrauch auch im Sinne des § 30 EnWG.
......
Wildwest- Methoden der Netzbetreiber muss ein Riegel vorgeschoben werden.
--- Ende Zitat ---
Ja, das kann man nur unterstützen, die Genannten sollten aktiv werden, am Besten im Konzert.
Zum Glück wird dem einen oder anderen Versorger bei den Sperrgelüsten die Grenze aufgezeigt:
--- Zitat ---Zugleich hat das Amtsgericht dem ZVB für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis 250 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
--- Ende Zitat ---
Siehe hier[/list]
schnulli_de1:
Der Gasversorger verweigert immer noch den Anschluss. Mit heutigem Schreiben fordern die Stadtwerke Stade weitere 600€ zusätzliche Anschlußkosten. Somit belaufen sich die Kosten für den Wiederanschluss 1.480€ fast das doppelte wie die Herstellung eines neuen Hausanschlusses die alleinig 40m Grabung und Zuleitung nebst aller Ventile und weiterm Zubehör in den Kosten implementiert.
Reine Schikane ?
RR-E-ft:
Seien Sie nicht so voreilig mit öffentlichen Bezichtigungen, was einzelne Straftatbestände betrifft.
Es sieht nach einem Missbrauch im Sinne des § 30 EnWG aus.
Man sollte die geforderten Beträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung leisten, um zunächst die Versorgung wieder zu erlangen und dann die Gegenforderungen aufzumachen. Zudem sollte man sich wohl tunlichst von diesem Lieferanten trennen und sich von einem anderen Gasversorger beliefern lassen. Es gibt wohl günstigere Anbieter Verivox
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln