Energiepreis-Protest > Stadtwerke Stade
Brauche dringend Hilfe
schnulli_de1:
Ich brauche dringend anwaltliche Hilfe seit mehr als einem 1/2 Jahr sitzen meine Mieter und ich ohne Gas. Das Ergebnis der Verweigerung der Anerkenntnis von Preiserhöhungen nach § 315 BGB. Ein vermeintlich guter Anwalt hat alles versemmelt. Alle Kosten habe ich bezahlt und trotzdem wird der Versorgungsanschluss verweigert.
Gesamtschaden am Gebäude beläuft sich bereits um die 30.000 € zzgl. schwerer körperlicher Schädigung der bewohner.
Aktuell ist in der 1. Wohnung auch die Wasserversorgung unterborchen (Leitungen eingefroren bei -11 Grad). Der Schaden hierfür ist noch nicht bezifferbar. Raumtemperaturen etwas über dem Gefrierpunkt durch den Einsatz von Campingheizungen.
HILFE suche dringend einen Anwalt der bereit ist zu kämpfen beim BGH
Bitte Info unter schnulli_de1@yahoo.de
schon mal vielen DANK im Vorraus
RR-E-ft:
Beim BGH gibt es besonders (nur dort) zugelassene Rechtsanwälte in Zivilsachen. Anwaltsliste
Dafür, dass deren Dienste in Anspruch genommen werden, ist ein am BGH anhängiges Verfahren Voraussetzung, wenn also nach einem abgeschlossenen Berufungsverfahren in die Revision geht. Voraussetzung ist, dass die Revision gegen die Berufungsentscheidung überhaupt zulässig ist.
Das mit der Versorgungssperre ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Zum einen, weil nach Unbilligkeitseinrede, wenn es nur um widersprochene Erhöhungen geht, eine Sperre unzulässig ist § 17, 19 GVV. Zum nächsten, weil nach Zahlung keine offene Forderung mehr bestehen soll. Zum weiteren, weil man den Gasversorger wechseln kann. Innerhalb eines halben Jahres hätte man dies fast sechs mal machen können.
darkstar:
--- Zitat ---Original von schnulli_de1
Ich brauche dringend anwaltliche Hilfe seit mehr als einem 1/2 Jahr sitzen meine Mieter und ich ohne Gas.
Alle Kosten habe ich bezahlt und trotzdem wird der Versorgungsanschluss verweigert.
Raumtemperaturen etwas über dem Gefrierpunkt durch den Einsatz von Campingheizungen.
Bitte Info unter schnulli_de1@yahoo.xx
--- Ende Zitat ---
-Kein Problem für Mieter, Miete um 100% mindern und mit dem Geld mit Strom heizen.
-Unmöglich. Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Amtsgericht, was will der damit am BGH?
-Verboten kriminell in Häusern, Explosions- und Erstickungsgefahr (COx).
-Da will wohl einer die Mailadressen der Forumsteilnehmer abfischen, alles ziemlich dubios,
ich wette das ist ein Fakeuser aus irgendeinem Versorger-Callcenter :rolleyes:
Wenn er seinen Anwalt genauso gut informiert hat wie uns hier dann isses kein Wunder dass der nur
verliert.
schnulli_de1:
Da Sie der Meinung sind, ich bin ein FAKE , so lade ich Sie Herr DarkStar recht herzlich ein sich hier bei uns mit hinzusetzen. Dann werden Sie nicht mehr von FAKE sprechen.
Für alle, die ebenfalls dieser Meinung sind, ich sei ein FAKE, sind natürlich auch recht herzlich eingeladen.
Mich interessieren mich Ihre Mailadressen herzlich wenig. Das sei hier unmißverständlich mitgeteilt.
Was die Anmerkungen angeht, so habe ich bereits das Amtgericht um eine Einstweilige Anordnung bemüht. Jedoch gibt es bei dem hiesigen Amts- und Landgericht interne Absprachen, die den § 315 ignorieren und sich auf den §320 Abs.1 zurückziehen und somit dem Versorger bei der Versorgungsunterbrechung unterstützen. Der hiesige Anwalt hat zur Zahlung geraten und trotzdem wird das Gas nicht wieder angestellt. Auch hier gibt es keine gerichtliche Zustimmung und Unterstützung, so das hier jetzt nur noch der BGH Abhilfe schaffen kann.
Un was die korriosen Bemerkungen der Strafbarkeit angehen, so sind wir nicht blöd und lassen uns hier auch nicht so hinstellen. Auch wissen meine Mieter auch, was sie für rechte haben. Diesbezgl. werden wir uns auch schon einig, davon können sie ausgehen.
Die Einladung steht
mit freundlichem Gruß
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von schnulli_de1
Die Einladung steht
--- Ende Zitat ---
Wohin sollen denn eigentlich alle recht herzlich Eingeladenen kommen?
Warum wird denn nicht von einem anderen Lieferanten Gas bezogen?
Verfügbare Gasanbieter zur PLZ zB. bei http://www.verivox.de/gas/
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