Energiepreis-Protest > Stadtwerke Stade

Brauche dringend Hilfe

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Zeus:
@schnulli_de1

Hören Sie auf immer wieder nur zu jammern, weil man Ihnen angeblich Unrecht angetan hat, ohne handfeste Beweise zu erbringen. Sie wurden mehrmals aufgefordert die Auszüge aus den Gerichtsurteile, die dies belegen hier ins Internet zu stellen. Sie haben es nicht getan. Bisher hat Ihnen niemand geglaubt : die Gerichte nicht, die Staatsanwaltschaft nicht, die Presse nicht, die Rundfunk- und Fernsehsender nicht. Und auch ich glaube Ihnen nicht, weil Sie sich hier im Thread unglaubwürdig verhalten. Und hören Sie endlich auf immer wieder daher zu labern, man könne sich vom gesamten Vorgang an Ort und Stelle überzeugen, ohne die Adresse zu nennen. Hierzu wurden Sie mehrmals aufgefordert. Ihr Verhalten erinnert mich an einen Spruch von Hugo von Hofmannsthal : \" Der mittelmässige Mensch hält zu knapp nach dem richtigen Gedanken inne; daher die vielen Halbwahrheiten in der Welt \".

@jroettges

Die BI Stade wird sich sicher über Ihre Empfehlung bedanken.  :]

schnulli_de1:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Eine Einstellung der Versorgung zum 03.06.09 hätte mindestens vier Wochen vorher schriftlich angekündigt werden müssen. Nicht ersichtlich ist, warum  dann erst am 02.06.09 ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt worden sein soll, über welchen dann wohl im Beschlusswege am 03.06.09 ohne mündliche Verhandlung entschieden worden sein soll.

Für die Einstellung der Versorgung ist ein Aufgraben und Abtrennen der Leitung unzulässig. Dies stellt einen Verstoß gegen den bestehenden Netzanschluss- / Anschlussnutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber dar.

Die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Kunden verschafft dem Versorger noch kein Zutrittsrecht zum Grundstück.
Ein Hausverbot hätte ihn ggf. gehindert.

Der Versorger hätte - im Falle eines erteilten Hausverbots - allenfalls den Zutritt zum Grundstück und die Duldung der Sperrung/ evtl. Ausbau der Messeinrichtung im Wege einer einstweiligen Verfügung beantragt. Einen weitergehenden Anspruch hätte er jedenfalls auch  nicht zugesprochen bekommen.

Um eine Leitung abzutrennen, ist es erforderlich, diese an einem vorgelagerten Punkt innerhalb der bestehenden Leitung abzuschiebern, weil sonst ja das unter Druck stehende Gas aus der Leitung austritt. Wenn man jedoch durch ein solches Abschiebern die Gaszufuhr unterbrechen konnte, dann folgt daraus wohl denknotwendig, dass es für die Unterbrechung der Gaszufuhr  eben nur eines solchen Abschieberns, keinesfalls jedoch der Abtrennung der Leitung bedurfte.  Zuständig bei solchem so absurden wie gefährlichen Blödsinn der Abtrennung vom Netz wäre wohl die Bundesnetzagentur.

Mir ist ein einziger Fall bekannt geworden, wo ein Energieversorger eine Stromleitung bei Nacht und Nebel im Gehweg vor dem Grundstück ausgegraben und abgeschnitten hatte. Das war am selben Abend Thema in den Landesnachrichten im Fernsehen und Ruckzuck Geschichte. Die Bundesnetzagentur forderte vom Netzbetreiber hinterher eine schriftliche Stellunganhme ab.

Es ist nicht ersichtlich, gegen welche gerichtliche Entscheidung nun ein Rechtsmittel beim BGH eingelegt werden soll, wo alle Rechtsmittelfristen - wenn ein Rechtsmittel zum BGH im konkreten Fall überhaupt zulässig wäre - wohl bereits abgelaufen sind. Nach dem LG kommt wohl erst einmal das OLG, nicht jedoch der BGH.


--- Zitat ---9. Beschwerde Beschluss Landgericht 3T25/09 30.10.2009
10. Ergänzungsbeschluss gleiches AZ am 02.11.2009
11. Seither versuche ich nach Unterstützung für den nächsten Schritt beim BGH
--- Ende Zitat ---

Wo lässt sich der unglaubliche Fall nun vor Ort genau ansehen und wo darf man die Medien dieser Welt zur Berichterstattung in der Weihnachtszeit hinschicken?

Preise der Stadtwerke Stade für Gas- Versorgungsunterbrechung/ Wiederinbetriebnahme (Unterbrechung 26,10 €/ Wiederanschluss 18,45 €)

Der letzte Eintrag zu den Stadtwerken Stade hier im Forum datiert aus 2007.
--- Ende Zitat ---

Wie bereits mehrfach geschrieben, Sie können hierher kommen und alle Unterlagen einsehen. Jedoch meine Personenbezogenen Daten (wie Adresse) werde ich hier nicht veröffentlichen. Über einen geschützten Mailbereich können Sie gerne meine Adresse bekommen.

schnulli_de1:

--- Zitat ---Original von Zeus
@schnulli_de1

Hören Sie auf immer wieder nur zu jammern, weil man Ihnen angeblich Unrecht angetan hat, ohne handfeste Beweise zu erbringen. Sie wurden mehrmals aufgefordert die Auszüge aus den Gerichtsurteile, die dies belegen hier ins Internet zu stellen. Sie haben es nicht getan. Bisher hat Ihnen niemand geglaubt : die Gerichte nicht, die Staatsanwaltschaft nicht, die Presse nicht, die Rundfunk- und Fernsehsender nicht. Und auch ich glaube Ihnen nicht, weil Sie sich hier im Thread unglaubwürdig verhalten. Und hören Sie endlich auf immer wieder daher zu labern, man könne sich vom gesamten Vorgang an Ort und Stelle überzeugen, ohne die Adresse zu nennen. Hierzu wurden Sie mehrmals aufgefordert. Ihr Verhalten erinnert mich an einen Spruch von Hugo von Hofmannsthal : \" Der mittelmässige Mensch hält zu knapp nach dem richtigen Gedanken inne; daher die vielen Halbwahrheiten in der Welt \".

@jroettges

Die BI Stade wird sich sicher über Ihre Empfehlung bedanken.  :]
--- Ende Zitat ---

Ich jammer nicht, nur ist meine Exitenz bedroht. Sagen Sie mir wohin ich Ihnen den Beweis liefern soll.  Ja, und meine Adresse gibt es hier nicht veröffentlicht, die nur per Mail.
Eines noch, ich sitze nicht den ganzen Tag vor meinem Rechner, um hier zu tippseln.

Hier die Urteile und meine Zahlungsbelege

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_03062009.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_12062009.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_17062009_1.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_17062009_2.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_17062009_3.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_17062009_4.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_15092009.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_02112009_1.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_02112009_2.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_02112009_3.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_03112009.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_05112009_1.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_05112009_2.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Belege_Gaszahlung.jpg

berghaus:
@schnulli_de1

Ich nehme meine Vorwürfe (an der Nase herumführen) zurück.

Ich halte das Aufgraben gegenüber einer Klage zur Eintreibung der Rückstände für unverhältnismäßig, insbesondere bei Rückständen von (nur) 2.244,-- EUR.

Die Frage ist, ob der Versorger begründete Zweifel haben musste, nach einem Gewinn der Klage die Rückstände, die Gerichtskosten und Anwaltskosten eintreiben zu können.

Die Auswertung der Urteile und dessen, was da im Vorfeld alles falsch gemacht worden ist, überlasse ich lieber den Rechtsexperten hier im Forum.

berghaus 06.01.09

Zeus:
@schnulli_de1

Niemand hätte Sie aufgefordert Ihre Adresse zu veröffentlichen, wenn Sie nicht dazu aufgefordert hätten die Akten an Ort und Stelle einzusehen.
Aus den jetzt von Ihnen veröffentlichenten Urteile lässt sich leider erkennen - unabhängig von der Vorgenhensweise der Stadwerke Stade, die auch ich nicht gut heißen kann - , dass Ihnen Fehler unterlaufen sind, die eigentlich nicht hätten passieren dürften. Vielleicht damit angefangen, dass Sie möglicherweise zu spät einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben. Eine eingehende Beurteilung aufgrund der nunmehr vorliegenden Dokumente, möchte ich, genau wie berghaus, den Rechtsexperten überlassen.
Bevor noch mehr Porzellan zerschmettert wird, sollten Sie, bevor weitere Schritte in die Öffentlichkeit unternommen werden, diese abwarten.

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