Energiepreis-Protest > Gelsenwasser

Rückwirkender Widerspruch

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BerndA:
@ Kampfzwerk
@ Herr Fricke,

vielen Dank für Ihre Beiträge. Wir werden mal mit unserer Bank sprechen.

Aber nochmal kurz zu der anderen Frage :

Wenn jetzt also möglicherweise das Guthaben verloren ist, so gilt doch auf jeden Fall der rückwirkende Widerspruch auch dahingehend, dass nunmehr die neuen noch zu leistenden Abschläge für 2006 nach den alten Preisen vor der widersprochenen Preiserhöhung zu leisten sind,  oder verstehe ich das falsch ?

Wenn ja, dann hatte der erweiterte rückwirkende Widerspruch ja wenigstens noch insofern Erfolg, und ist nicht ganz umsonst getätigt worden.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland

B. Ahlers

RR-E-ft:
@BerndA

Wer heute der Preiserhöhung nach 09/04 rückwirkend widerspricht, hat hiernach die Abschläge und Rechnungsbetträge zu zahlen, die sich bei Zugrundelegung der Preise 09/04 ergeben.

Ab Eingang der Erklärung beim Versorger kann man entsprechend kürzen, vorher nicht.

Zudem darf man wegen § 31 AVBV nicht mit bereits geleisteten Zahlungen aufrechnen.

So einfach ist das.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Kampfzwerg:
@BerndA

Das Guthaben kann möglicherweise in Einzelfällen doch noch gerettet werden.
Bei mir hat das, zwar irgendwie unbeabsichtigt, aber dennoch geklappt.

siehe Beitrag vom 11.11.:

Nach Erhalt der Jahresendabrechnung v. 24.10. habe ich den Zählerstand am 31.10.05 noch einmal übermittelt.
(War eigentlich als Zwischenstand für die Abrechnungsperiode 2006 gedacht).
Die korrigierte Rg. vom 7.11. beinhaltet jetzt aber einen dementspr. um vier Wochen verlängerten Abrechnungszeitraum ....
Durch den verlängerten Abrechnungszeitraum (6.10.04-31.10.05) hätte ich dann jetzt auch kein Guthaben mehr!! Wäre ja schon mal positiv, da ich keine Rücklastschrift mehr machen muß.

Cremer:
@Kampfzwerg,

Oh, verwunderlich, dass der Versorger daraufhin eine neue Rechnung mit Stand 31.10.05 erstelte.

Könngte ich auch mal probieren.

Bei uns wurden letzte Woche die Zähler für Strom, Gas und Wasser abgelesen. Zum 31.12.2005 erfolgt die Rechnungslegung. Der Zeitraum von der Ablesung bis 31.12.05 wird dann maschinell hochgerehnet.

Was würden die Stadtwerke tun, wenn man denen die Zählerstände zum 31.12.05 melden würde. erkennen Sie das an und erstellen eine neue Jahresrechnung?

Fakt ist, dass die SW einmal im Jahr selber die Zählerstände kontrollieren wollen und nicht auf die vielen Zwischenzählerstandmeldungen vertrauen, die aufgrund der vielen Preiserhöhungen bei Gas erfolgt waren.

Wenn, wenn jeder die aktuellen neuen Zählerstände melden würden?

Kampfzwerg:
@Cremer,

ich glaube kaum, dass dieser \"Nebeneffekt\" vom Versorger beabsichtigt war hihi. Aber ich hatte mächtig Spaß!

Maschinell hochgerechnet hatten sie bei mir ursprünglich ja auch.
Zeitgleich mir meiner Zählerstandsangabe hatte ich dann die Rg-Korrektur hinsichtlich der Preise gefordert.
Und sie haben eben daraufhin den Zählerstand korrigiert. Die Preise natürlich nicht, aber das kann mir egal sein.
Und huibuh: kein Guthaben mehr.
 
Den Tipp mit der monatlichen Zählerstansüberprüfung (ein bisschen Arbeit muß schon sein:O-Ton Herr Cremer) hatte ich übrigens von Ihnen.
 :wink:

Unser Versorger macht sich gar nicht mehr die Arbeit selbst abzulesen, Kostenersparnis eben.

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