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Klageschrift erhalten

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lukas-jakob:
@Flotex

Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Es reicht also aus, wenn ich mir das Musterschreiben von der VZHH ausdrucke und zum AG Grevesmühlen schicke - natürliche Unterschrieben - und dann abwarte?
Brauche mir somit keinen Anwalt suchen und halte somit auch die 2 Wochen Frist ein, die mir das AG gegeben hat.
Muss ich wirklich nicht mehr machen?

Ich war schon wirklich überrascht, als ich heute morgen dieses dicke Bündel an der Haustür entgegengenommen habe.

Vielen Dank für die Hilfe.

Peter

flotex:
@lukas-jakob:
Ich bin kein Anwalt, ich glaube aber, das Musterschreiben der vzhh reicht auf jeden Fall aus, um zumindest dem AG mitzuteilen: Ich werde mich verteidigen.
Die Erklärung dieser Verteidigungsabsicht kann auch direkt im AG erfolgen. Mündlich, zur Niederschrift. D.h. ein Rechtspfleger (o.ä.) nimmt es zu Protokoll. Das spart sogar das Porto. Das muss innerhalb von 14 Tagen geschehen.
Für die eigentliche Klageerwiderung hat man dann weitere 14 Tage Zeit. So hat es zumindest mein Anwalt (aus dem Bekanntenkreis) erklärt. Aber natürlich kann man auch dieses vzhh Musterschreiben als Klageerwiderung nehmen (Steht ja auch so im Kopf des Schreibens). Zur Fristwahrung ist das in jedem Fall ok.
Allerdings würde ich persönlich dieses Schreiben noch modifizieren, d.h. auf meinen persönlichen Fall anpassen und ergänzen. Das habe ich bei allen Schreiben so gemacht. Jeder Fall ist immer ein Individualfall. Es kommt z.B. auf den Wortlaut der Preiserhöhungsklausel an.
Da immer die Gefahr besteht, ein Amtsgericht zu \"erwischen\", das sich nicht \"erwartungsgemäß\" verhält, würde ich nach Möglichkeit immer einen Anwalt nehmen. Allein schon deshalb, um nicht durch irgendeinen Formfehler den EON-Leuten eine Tür zu öffnen.
Offensichtlich geht es EON nur darum alle Amtsgerichte \"auszuprobieren\". Die Arroganz und Selbstherrlichkeit von EON ist wirklich unglaublich. Dieser Laden gehört abgestraft. Und das lasse ich mir persönlich auch etwas kosten. Darum der Anwalt.
Ich finde es aber schade, das die VZHH nicht einige konkretere Hinweise zur \"Selbstverteidigung\" gibt. Schliesslich gibt es genügend Leute, die sich einen Anwalt schlichtweg nicht leisten können.

Gruss von flotex

EON-nervt:
Hallo, auch ich bin kein Anwalt und habe heute das halbe Telefonbuch von EON erhalten.
Ich habe daraufhin einen Anwalt angerufen und folgende Alternativen zur Vorgehensweise erhalten:
1. Selbst verteidigen:
Dazu muß man innerhalb von 14 Tagen eine sogenannte Verteidigungsanzeige ans Amtsgericht schicken, in der man klarstellt, dass man sich gegen die Klage verteidigen will
- oder
ob man den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkennt.
Danach hat man weitere 14 Tage Zeit, um die sog. Klagerwiderung einzureichen, mit den entsprechenden Widersprüchen und eventuell Widersprüchen zu den in der Klage aufgeführten Forderungen und Feststellungen und perönlichen Unterlagen, z.B Widerspruchsschreiben an EON, etc.
2. Einen Anwalt suchen, der einen vor Gericht vertritt. Aufgrund des voraussichtlichen Aufwands von ca. 20 Stunden und der Honorarsätze der Anwälte wird dies leicht zum Minusgeschäft für den Anwalt.
3. Eine Honorarvereinbarung mit einem Anwalt treffen, die über die üblichen Sätze hinausgeht. Aber dann bleibt man auf einem Teil derKosten siten, auch wenn man gewinnt.

So wie es aussieht, reicht diesmal das Formschreiben der Verbraucherzentrale wohl nicht aus, da die Anwälte von EON auch für den Fall, dass die Preisanpassungskausel für unwirksam erklärt ist/wird jede Menge von Gegenargumenten anführen.
Nach meinem Wissen hat EON auch erstmalig Teile der Gewin- und Verlust-rechnung offengelegt, um die vermeintliche Billigkeit der Preiserhöhungen zu rechtfertigen. Die beigefügten Anlagen sind aber weder vollständig noch schlüssig nachvollziehbar. Das tut schon weh, sich das ganze Zeug am Samstag reinzuziehen.

Vieleicht ergibt sich ja eine Möglichkeit, dss wir uns zusammen tun, einen Anwalt suchen, der sich in dem Gbiet auskennt und die Klagerwiderung professionell ausarbeitet, die alle anderen dann mit individuell angepaßten Daten einreichen können.

Aber vielleicht kommt ja in den nächsten Tagen noch mehr von der Verbaucherzentrale.

Mein Entschluss steht jedenfalls fest: nur nicht einknicken, dann haben wir für alle Zeit ausgekichert und sind der Willkür von EON und Konsorten ausgeliefert.

Gruss

EON-nervt

darkstar:

--- Zitat ---Original von flotex
Schliesslich gibt es genügend Leute, die sich einen Anwalt schlichtweg nicht leisten können.

--- Ende Zitat ---

Die bekommen Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

flotex:
PKH (Prozeßkostenhilfe) ersetzt doch nur Kosten nach Brago. Damit sind wir wieder bei dem Problem das sich kaum ein Anwalt findet, der ohne Sonderhonorar arbeiten möchte..
Nimmt man sich irgendeinen Anwalt, oder will man sich selbst verteidigen, wäre genau das was \"EON-nervt\" sagt, das Richtige. Eine Art \"Leitfaden für eine professionelle Klageerwiderung\". Das hilft auch einem \"Wald-und-Wiesen\" Anwalt.
Ich würde in einer Klageerwiderung nur auf die Preiserhöhungsklausel eingehen, belegen das diese bereits \"durchgeklagt\" ist, im Anschluß kurz auf den scheinbaren Billigkeits-Nachweis eingehen und sagen: Wenn das Gericht dann unbedingt möchte, das ich dazu ebenfalls Stellung nehme, würde ich natürlich auch tun, was aber bedeuten würde, das dieses ein ebenfalls \"dickes Buch\" wird.
Mit anderen Worten: In diesem Fall ist der Vortrag des Billigkeits-Beleges obsolet geworden, da alle Preiserhöhungen seit 2004 durch die bereits bewiesene Unzulässigkeit der Preisanpassungklausel ebenso unzulässig sind. Wenn ihr euch das antun wollt, bitte, dann erschlage ich euch ebenfalls mit einem Telefonbuch :D
Aber mal im Ernst, ich würde in jedem Fall zunächst die Verteidigungsabsicht erklären (innerhalb von 14 Tagen), dadurch hat man weitere 14 Tage gewonnen. In diesen 28 Tagen kann man dann auf eine Reaktion der VZ warten. In 28 Tagen passiert in diesem Forum auch ziemlich viel...

Gruss von flotex

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