Energiepreis-Protest > HanseWerk
Klageschrift erhalten
Michael S.:
@bolli:
Im Einzelfall verstehe ich es, dass es sich für einen RA nicht lohnen würde. Hier sind jedoch Massenklagen mit dem selben Inhalt im Umlauf (z.B. über 400 Klagen in Reinbek).
Für mein Verständnis müsste es sich aber doch für einen Anwalt lohnen, wenn er viele Betroffene als Mandanten gewinnen würde, da die Schriftsätze der Klageerwiederung alle gleich sind - Stichwort Serienbrief.
Aber vielleicht war das auch Sinn und Zweck dieser Massenklage von E.ON, dass viele Kunden aufgeben müssen, da nicht ausreichend Anwälte bereit sind, dieses anspruchsvolle Mandat zu normalen Gebührensätzen wahrzunhmen.
Nicht nur Geiz scheint geil zu sein...
Nachtrag: Mein Streitwert liegt übrigens bei ca. 1.700 EUR, also einentlich nicht gerade nur ein Trinkgeld.
Cremer:
@Michael S.
organisieren Sie eine Sammelklage
@flotex
Klageschrift ist \"Anwaltsdeutsch\"
flotex:
Leider greift meine Rechtsschutzversicherung nicht, ich habe sie erst vor 3 Jahren abgeschlossen, die Kürzungen laufen aber bereits sein 2004.X(
Pech gehabt, aber es würde wohl sowieso nichts nützen. Bei diesen Streitwerten ist kaum ein \"bekannter\" RA dazu bereit, die Vertretung bei diesem Mini-Honorar zu übernehmen. In meinem Fall gerade mal 250-300 Honorar bei ca. 20 Stunden Aufwand.
Das ist natürlich zu verstehen. Das einzige was helfen würde, wäre die Vereinbarung eines Pauschalhonorares. Bei, sagen wir mal, 2000 Euro Honorar, werden aber nur (nach \"Gewinn\" des Verfahrens, die besagten 250-300 Euro Honorar von der Gegenseite erstattet.
Damit sitzt man dann auf den Differenzkosten trotz \"Obsiegen\" (Anwaltsdeutsch?), somit würde es letztlich eine \"Spaßveranstaltung\" werden.:P
Bleibt also nur, sich selbst zu verteidigen, oder einen GelbeSeiten-Anwalt zu finden (mit Helfersyndrom, oder notleidend).:D
Das ist zwar ärgerlich, aber die Wahrscheinlichkeit den Prozeß zu verlieren geht sowieso gegen 0. Außerdem (abhängig vom Streitwert) bleibt ja noch der Weg zum LG.
Immerhin ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß bis zum Verfahren bereits andere Amtsgerichte entschieden haben. Auf diese Urteile kann man sich dann ja ebenfalls berufen (neben den schon vorhandenen Urteilen).
Gruss @alle flotex
Michael S.:
@ cremer:
Wieso Sammelklage - ich muss mich verteideigen (Amtsdeutsch: Klagerwiderung).
Viel Zeit habe ich auch nicht, nur noch drei Wochen.
zensus:
Macht Euch mal keinen Kopf, die Amtsgerichte (in Hamburg) haben schon Urteile gegen E.ON gesprochen, das LG hat auch pro Verbraucher geurteilt.
Die VZHH schreibt es wie folgt:
\"Dabei erfährt E.on bei den Amtsgerichten derzeit eine Abfuhr nach der anderen, so in Bergedorf, Blankenese und zuletzt in Reinbek. Das dortige Amtsgericht ist angesichts der 400 vorliegenden Verfahren jetzt dazu übergegangen, die E.on-Anwälte in einem Standardschreiben unmissverständlich auf die Aussichtslosigkeit ihrer Klagen hinzuweisen. Darin heißt es: „geht das Gericht davon aus, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam ist und (E.on Hanse) nur die Tarife zustehen, die bis zum Widerspruch erhoben wurden“.\"
Einen Rechtsanwalt braucht man für diese Klage eher nicht, die Verfahren dürften sich eigentlich ohne mündliche Verhandlung zu Gunsten der Verbraucher entscheiden.
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