Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Hemmung der Verjährung durch gerichtlichen Mahnbescheid
nomos:
--- Zitat ---Original von jeannedarc
@nomos
sehe ich das richtig haben im November (Bescheid vom 16.11.) einen Mahnbescheid erhalten (dem wir widersprochen haben). Die Abrechnung aus 2006 wäre Ende 2009 verjährt. Durch den Mahnbescheid verjährt sie aber erst 6 Monate später also am 16. Mai 2010?
--- Ende Zitat ---
Nicht ganz, die 6 Monate beginnen mit der letzten Verfahrenshandlung, das ist nicht das Datum des Bescheids.
Wenn widersprochen wurde, wird das Mahngericht den Versorger über den Widerspruch unterrichten, das wäre dann die letzte Verfahrenshandlung, wenn der Versorger nichts mehr weiter unternimmt. Also wenn unmittelbar widersprochen wurde und das Mahngericht zeitnah arbeitet, wird die Verjährung vermutlich im Laufe des Juni 2010 eintreten.
Cremer:
@nomos,
Mahnbescheid hemmt m.E. nicht die Verjährung, nur eine Klage
Black:
--- Zitat ---Original von Cremer
@nomos,
Mahnbescheid hemmt m.E. nicht die Verjährung, nur eine Klage
--- Ende Zitat ---
Falsch. Siehe § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB
Cremer:
@black,
ist schon richtig, hatte da etwas mit was anderem verwechselt
marten:
Ich hatte kürzlich meinem Anwalt gefragt, wie lange der gerichtliche
Mahnbescheid die Verjährung hemmt.
Die Antwort: \"zunächst unbegrenzt\".
Weiter: \" Nein es gibt keine zeitliche Begrenzung der Verjährungsunterbrechung, nur eine Verwirkung.\"
Versteht das jemand?
gruss
marten
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln