Energiepreis-Protest > ENTEGA
EEG-Umlage
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von BlackDas Problem der Spitzabrechnung hat sich damit erledigt.
--- Ende Zitat ---
Und alle in der Vergangenheit rechtswidrig (ohne Spitzabrechnung) in Rechnung gestellten EEG/KWKG-Abschläge werden den Kunden selbstverständlich erstattet ? Seit dem Urteil des LG Münster (21 O 221/04) vom 09.02.2005 ist bekannt, dass die Abschläge ohne Spitzabrechnung nicht an die Kunden hätten weitergegeben werden dürfen. Die gesamte Strombranche hat sich jahrelang über ein rechtskräftiges Urteil hinweggesetzt und Milliarden an Zusatzgewinnen eingefahren.
Black:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
--- Zitat ---Original von BlackDas Problem der Spitzabrechnung hat sich damit erledigt.
--- Ende Zitat ---
Und alle in der Vergangenheit rechtswidrig (ohne Spitzabrechnung) in Rechnung gestellten EEG/KWKG-Abschläge werden den Kunden selbstverständlich erstattet ? Seit dem Urteil des LG Münster (21 O 221/04) vom 09.02.2005 ist bekannt, dass die Abschläge ohne Spitzabrechnung nicht an die Kunden hätten weitergegeben werden dürfen. Die gesamte Strombranche hat sich jahrelang über ein rechtskräftiges Urteil hinweggesetzt und Milliarden an Zusatzgewinnen eingefahren.
--- Ende Zitat ---
Wenn ich sagte, das Problem habe sich erledigt war das auf den jetzigen Zeitpunkt bezogen.
Für die Vergangenheit gilt:
In vielen Verträgen war geregelt, dass statt einer Spitzabrechnung eine vorher benannte Pauschale angesetzt wird. Das birgt auch für den Versorger ein Risiko. Denn in Zeiten steigender EEG Kosten hätten Spitzabrechnungen einen noch höheren Umlagewert bedeutet.
EEG Umlagen stellten auch keine \"eingefahrenen Zusatzgewinne\" der Energieversorger dar, sondern wurden 1:1 an die EEG Anlagenbetreiber ausgezahlt. Der Stromversorger hatte davon nichts.
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Black
In vielen Verträgen war geregelt, dass statt einer Spitzabrechnung eine vorher benannte Pauschale angesetzt wird.
--- Ende Zitat ---
Das kann nur in Verträgen mit Großabnehmern gewesen sein. Beim normalen Haushaltskunden waren die Abschläge im Gesamtpreis versteckt. Die Höhe wurde noch nicht einmal auf der Rechnung ausgewiesen.
--- Zitat ---Original von Black Denn in Zeiten steigender EEG Kosten hätten Spitzabrechnungen einen noch höheren Umlagewert bedeutet.
--- Ende Zitat ---
Voraussichtliche Steigerungen der EEG-Kosten wurden stets recht großzügig in die Abschläge einberechnet.
--- Zitat ---Original von BlackDer Stromversorger hatte davon nichts.
--- Ende Zitat ---
Das wage ich zu bezweifeln. Wieso hat man sich denn jahrelang gegen eine Spitzabrechnung gewehrt, bzw. das Urteil des LG Münster einfach ignoriert ?
Bestimmt nicht, weil man im Falle einer Spitzabrechnung höhere Zahlungen erhalten hätte. Der Skandal ist doch, dass jahrelang gegen ein Gerichtsurteil verstoßen wurde. Aber wahrscheinlich wird die Vergangenheit die Energieversorger einholen, wenn Kunden wegen gekürzter Stromrechnungen verklagt werden und diese sich unter anderem auf die Nichtigkeit der EEG/KWKG-Abschläge berufen.
Black:
@ Christian Guhl
Da Sie pauschal für sämtliche Energieversorger sprechen kann ich keine Aussage treffen, ob die Pauschalen konkret vereinbart, versteckt und in welcher Höhe kalkuliert waren.
Spitzabrechnungen hat man deswegen durch Pauschalen ersetzt, weil der Abrechnungsaufwand zu hoch gewesen wäre. Gegen ein Urteil kann man nur \"verstoßen\" wenn man selbst Partei des Rechtsstreites war und entsprechend verurteilt wurde. Ein Urteil ist kein Gesetz.
jan_pb:
da ich bisher 16,8 cent / kwh bezahlt hab, heißt das, daß ich entsprechend meine abschlagzahlung auf 17,647 cent / kWh (ergibt sich aus : 16,8 + (2,047-1,2)) erhöhen muß ? sprich ich die EEG-Umlageerhöhung komplett tragen muß?
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