Energiepreis-Protest > ENTEGA

EEG-Umlage

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superhaase:
@jan:
Nein.
Die Erhöhung der EEG-Umlage ergibt sich zu einem bedeutenden Teil daraus, dass die Großhandelspreise für Strom gesunken sind und auch die Netzkosten durch Herausrechnen der EEG-Anteile gesunken sind. Beides ergibt schon rein rechnerisch eine Erhöhung, ohne die wirklichen (geringeren) Steigerungen der EEG-Vergütungen zu berücksichtigen. Beides müsste also durch Einsparungen an anderer Stelle beim Versorger kompensiert werden: Beim Stromeinkauf und beim Netzentgelt.

Wenn man Widerspruch gegen die Strompreise eingelegt hat, muss man so eine Änderung der Berechnungsgrundlagen überhaupt nicht berücksichtigen. Entweder man hat einen Sondervertrag mit ungültigen Preisänderungsklauseln, oder man ist Tarifkunde und bestreitet die Billigkeit des Strompreises an sich.
In beiden Fällen ist es nicht angezeigt, von sich aus die Zahlungen wegen der EEG-Umlage zu erhöhen. Sie spielt in beiden Fällen keine Rolle.

ciao,
sh

jan_pb:
danke sehr.

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