Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH

Preisänderungsklausel im Vertrag

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reblaus:
@e-non
Was heißt das, man hat versucht Ihnen zu kündigen? Haben Sie eine Kündigung erhalten? Erfolgt die Jahresabrechnung seither zu Grundversorgungsbedinungen? Welche Kündigungsfrist wurde eingehalten? Haben Sie widersprochen? Wie hat der Versorger gegebenenfalls reagiert?

e-non:
- 1. Kündigung 2007
- danach Widerspruch
- 2. Kündigungsschreiben 2008 auf  31.8.08
- Widerspruch
- Jahresabrechnung ab 31.8.08 in der Grundversorgung.
- Kündigungsfristen wurden nicht eingehalten.
 -Widerspruch
- Keine Reaktion des Versorgers

Wer ist jetzt am Zuge?

Cremer:
@e-non,

vermutlich Sie, indem Sie die Abschläge kürzen, eigene Jahresrechnungen erstellen und nur diesen Differenzbetrag zahlen.

e-non:
@Cremer
Das tue ich ja bereits seit mehreren Jahren, Danke für die Antwort.

Mir ist im Moment eher daran gelegen zu erfahren, wieso ich nicht aktiv gegen die Änderungskündigung vorgehen muss.

bolli:
Weil der, der klagt, die Beweislast trägt.
In der Vergangenheit hat sich meist gezeigt, dass der Kläger oft in der defensiveren Position ist, da er quasi immer mit Argumenten \"vorlegen\" muss und der Beklagte mehr oder minder diese \"nur\" parieren muss.

Es gibt zwar auch immer einige Unverdrossene, die es von sich aus probieren, aber die Mehrheit wartet zu, zumal in den letzten Jahren doch einiges an Rechtssprechung dazu gekommen ist, was einem die Einschätzung der eigenen Lage erleichert. Und auch in den kommenden Monaten stehen da wohl noch einige Entscheidngen an.

Nicht verhehlen darf man aber das Risiko, dass man bei wirksamer Kündigung eben doch in der teureren Grundversorgung ist, weshalb man sich irgendwann bei günstiger Preislage (also vielleicht schon gerade nicht mehr jetzt, da Erhöhungen teilweise schon gelaufen sind) einen neuen Versorger suchen sollte, um Gewissheit zu haben, sonst ist der Preisvorteil aus dem alten Vertrag schnell wieder aufgebraucht.

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