Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH

Preisänderungsklausel im Vertrag

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Cremer:
@jonas93,

solche Sachen habe ich bereits auch schon längst durchgemacht.

Die SW KH haben mich nach ihrer Lesart in den Grundversorgungstarif für Gas gesteckt, ich dagegen habe immer mit Sondertarifbeträgen vom September 2004 abgerechnet.

Nun, die SW KH klagen jetzt.

e-non:
Also haben wir doch keinen Sondervertrag mehr und befinden uns in der Grundversorgung.

Von der Erdgas Südwest kann man wohl nicht erwarten, dass sie in der Form die Hosen herunterlässt uns mittzuteilten, dass sie wegen üngültiger Preisanpassungsklausel den Sondertarif gekündigt hat.

Aber 1. haben wird Anspruch auf korrekte Kündigung bzw. korrekte Abrechnung zum jeweils gültigen Termin.

und 2. können doch Rückforderungsansprüche aus dem Vertrag mit üngültiger Klausel geltend gemacht werden

und ? kann ich drittens, in  der Grundversorgung  mich wieder auf §315 berufen und weiterhin kürzen?

oder kürze ich jetzt um meine Rückforderungsansprüche einzutreiben?

Frage an die Leute die sich mit sowas auskennen.

Cremer:
@e-non,

würde, so wie sie es darstellen, alle 3 Fragen mit ja beantworten.

RR-E-ft:
Bitte hier lesen.

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