Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH
Preisänderungsklausel im Vertrag
e-non:
o,k.
ich bin absoluter juristischer Laie.
Aber ich habe eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Kündigungsfristen, diese wurden 2007 sowie im 2. Kündigungsschreiben 2008 definitiv nicht eingehalten.
Dem Versorger wurde mitgeteilt, dass von einem weiterhin bestehenden Sondervertrag ausgegengen wird, hat nicht geantwortet und rechnet
seit Sep. 2008 in der Grundversorgung ab.
Frage, hat der Versorger die Möglichkeit eine wirksame Kündigung auszusprechen ohne dabei die damals vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten???
reblaus:
Haben Sie eine Kündigungsfrist vereinbart, oder woraus schließen Sie, dass die Frist nicht eingehalten wurde?
Grundsätzlich müssen Sie damit rechnen, dass die Kündigung 2008 wirksam war. Auf Ihren Widerspruch kommt es dabei nicht an. Eine Kündigung ist eine einseitige Entscheidung des Kündigenden, und muss von Ihnen nicht akzeptiert werden. Weiterhin müssen Sie damit rechnen, dass die Kündigung falls die Kündigungsfrist fehlerhaft war, zum richtigen Kündigungstermin wirksam wird.
Bei der Beurteilung dieser Frage kommt es aber auf viele Details an. War die Kündigung als ordentliche oder außerordentliche Kündigung zu verstehen, etc.
@Bolli
Wer klagt trägt nicht unbedingt die Beweislast. Wer einen Anspruch geltend macht, trägt die Beweislast. Wer eine Einrede gegen diesen Anspruch geltend macht, trägt hierfür meistens die Beweislast. In der Regel wird derjenige der einen Anspruch geltend macht, die Klage einreichen, und den Anspruch beweisen müssen. Bei einer Feststellungsklage ist das jedoch nicht so.
e-non:
@reblaus
die Kündigungsfrist ist im Vertrag vereinbart und beträgt 6 Monate zum Monatsende.
Die Kündigung im Jahr 2007 war datiert auf den \"\"TT,MM,JJJJ\" genaus so stand das im Kündigungschreiben im Sommer 2007.
Im Sommer 2008 wurde im Juni auf den 31.8. gekündigt und danach
in der Grundversorgung abgerechnet(Das Schreiben kam also also etwa 2 Mon. vom Kündigungstermin)
Selbst wenn die Kündigung trotzdem wirksam geworden ist, habe ich doch den Anspruch auf eine Abrechnung zum Grundversorgungstarif, ab dem tatsächlich gültigen Terim, also deutlich später als Sep. 2008 ?
reblaus:
Sie haben Anspruch darauf, bis zum Kündigungstermin zu den im Sondervertrag genannten Konditionen beliefert zu werden.
Fraglich ist in Ihrem Fall, warum das EVU von der Kündigungsfrist abgewichen ist. Wurden in dem Kündigungsschreiben irgendwelche Gründe für die Kündigung benannt?
Es muss geprüft werden, ob es sich bei der Kündigung im eine ordentliche Kündigung handeln sollte, oder aber ob eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Eine außerordentliche Kündigung wird unwirksam sein, weil die Gründe dafür fehlen dürften.
Allerdings kommt eine Umdeutung einer an sich unwirksamen Kündigung in eine wirksame Kündigung mit einer vereinbarten Kündigungsfrist nach § 140 BGB in Betracht. Sie müssen daher damit rechnen, dass der Sondervertrag zum 31.12.2008 geendet hat.
jonas93:
Hallo, liebe Mitstreiter,
1. Auch mir wurde mein langjähriger Vertrag aus dem Jahr 1994 mit Datum - tt.mmmm.JJJJ - zum zum 30.9.07 mit dem Verweis auf die neuen Bedingungen der GasGVV gekündigt, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten
2. Mein Widerspruch gegen die Kündigung und Forderung auf fortsetzung des alten Vertrages
3. Abrechnung teilweise mit Sondertarif und teilweise mit Grundtarif im Oktober 2007
4. Widerspruch gegen die Rechnung und erneut gegen die Kündigung
5. Erneute Kündigung des Vertrags zum 31.08.2008 - ordentlich unterschrieben - wieder mit der Begründung der Bedingungen der neuen GasGVV
6. Abrechnung vom Oktober 2007 wurde seitens des Versorgers im Juli 2008 \"korrigiert\" mit dem Tarif PG1 abgerechent (also Sondervertragskunden-tarif(
7. Widerspruch gegen diese geänderte Abrechnung und erneuter Widerspruch gegen die Kündigung vom August 2008
8. Übersendung des Preisblattes mit den Sonderpreisen gültig ab Oktober 2008 seitens des Versorgers
9. Jahresabrechnung im Oktober 2008 mit dem Tarif PG1
10.Mein Widerspruch gegen die Jahresrechnung 2008 - wie all die Jahre zuvor - und Kürzung auf Preise von Oktober 2004
11. seitdem immer wieder Zusendung der Preisblätter für die Erdgasversorgung zu Sonderpreisen
12. Abrechnung im Oktober 2009 zu den Tarifen - Heizgastarif (bis 5.11.06 ) und ESW Erdgas GewerbePlus (ab 5.11.08 )
13. Mein immerwährender Widerspruch gegen die jahresrechnung und Kürzung der Zahlungen
-- Bin ich nun Sondervertragskunde - habe ich noch einen Sondervertrag oder ist eine der Kündigungen wirksam?
-- Weiß Erdgas Südwest eigentlich noch, was sie wollen?
-- Ich blicke langsam nicht mehr ganz durch
Beste Grüße aus dem Kraichgau
jonas93
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