Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

BdEV-Informationen zu \"Sofortigem Anerkenntnis\" unrichtig?

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Gas-Rebell:
@ Black

Das war auch nur eine Bemerkung am Rande im Hinblich auf unsere andernorts geführte Diskussion zum Thema \"Ersatzversorgung\".

Aber lassen wir das. Gern hätte ich jedoch eine Stellungnahme zu meiner obigen Fallschilderung.

reblaus:
@Gas-Rebell
Niemand kann Ihnen die Rechtslage zu dem oben geschilderten Sachverhalt mitteilen. Es gibt schlicht keine Rechtsprechung zu dem Thema.

Mehr als eine persönliche Einschätzung werden Sie nicht erhalten.

Ich sehe es nach wie vor kritisch, wenn der Verbraucher vom Versorger Beweise oder interne Dokumente fordert, um sich selbst ein Bild über den Wahrheitsgehalt der Versorgeraussagen machen zu können. Der Verbraucher wird zur Ausräumung seiner Zweifel daher nur präzise Tatsachenbehauptungen des Versorgers einfordern können, die geeignet sind, die Zweifel objektiv auszuräumen. Daneben halte ich es für denkbar, dass er Einblick in Unterlagen erhält, die für Außenstehende anzufertigen sind. Dies wäre die Sparten-GuV.

Soweit die Tatsachenbehauptungen des Versorgers geeignet sind die substantiierten Zweifel des Verbrauchers objektiv auszuräumen, wird sich der Verbraucher damit zufrieden geben müssen. Sollte der Versorger vorsätzlich wahrheitswidrige Behauptungen aufgestellt haben, wäre dies als Betrug oder versuchter Betrug zu werten. Das Vertrauen des Verbrauchers in die Aussagen des Versorger wird damit vom Gesetz geschützt.

Wenn der Verbraucher den wahrheitsgemäßen Aussagen des Versorgers keinen Glauben schenkt und im Prozess die Billigkeit der Preisfestsetzungen festgestellt wird, hat der Verbraucher die durch sein Misstrauen entstandenen Kosten zu tragen. Stellt sich im Prozess die Unwahrheit der Versorgerangaben heraus, so werden die dort verantwortlichen Personen dies mit dem Staatsanwalt zu besprechen haben.

Gas-Rebell:

--- Zitat ---Original von reblaus
@Gas-Rebell
Niemand kann Ihnen die Rechtslage zu dem oben geschilderten Sachverhalt mitteilen. Es gibt schlicht keine Rechtsprechung zu dem Thema.

Mehr als eine persönliche Einschätzung werden Sie nicht erhalten.
--- Ende Zitat ---
Mehr habe ich auch nicht erwartet.


--- Zitat ---Ich sehe es nach wie vor kritisch, wenn der Verbraucher vom Versorger Beweise oder interne Dokumente fordert, um sich selbst ein Bild über den Wahrheitsgehalt der Versorgeraussagen machen zu können.
--- Ende Zitat ---
Was genau spricht dagegen?

reblaus:
Das durch die Gewerbefreiheit verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnis würde dadurch ganz einfach außer Kraft gesetzt. In einem Gerichtsverfahren kann die Geheimhaltung angeordnet werden. Dies ist im vorgerichtlichen Verfahren nicht möglich. Jeder Mitbewerber könnte einen Mitarbeiter als Kunden zur Konkurrenz schicken, und dort unter dem Vorwand des Unbilligkeitseinwands munter Informationen abgreifen.

Es widerspricht auch dem Grundsatz von Treu und Glauben. Würde eine einfache Zusicherung von Tatsachen nicht genügen, stände schließlich der Vorwurf des Betrugs im Raum, der ausgeräumt werden müsse. Soweit der Verbraucher aber keine konkreten Hinweise auf unredliche Machenschaften hat, darf er einen solchen Vorwurf auch nicht erheben.

Sein Vertrauen in den Wahrheitsgehalt wird immerhin vom Gesetz geschützt, das einen Vertrauensmissbrauch hart bestraft.

Anders würde es sich allenfalls dann verhalten, wenn der Versorger bereits in anderen Fällen der Unredlichkeit überführt wäre.

Wer anhaltendes unbegründetes Misstrauen gegen seinen Versorger hegt, muss den Gang vor Gericht wagen. Wenn dieses Misstrauen nicht berechtigt war, hat der Verbraucher zu Recht die entstandenen Kosten zu tragen.

Black:
Es gibt schlichtweg kein außergerichtliches Beweisverfahren indem der Versorger zu irgendeiner Beweiserbringung gegenüber dem Kunden verpflichtet ist. Und damit keinen Anspruch irgendetwas einzusehen.

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