@Gas-Rebell
Niemand kann Ihnen die Rechtslage zu dem oben geschilderten Sachverhalt mitteilen. Es gibt schlicht keine Rechtsprechung zu dem Thema.
Mehr als eine persönliche Einschätzung werden Sie nicht erhalten.
Ich sehe es nach wie vor kritisch, wenn der Verbraucher vom Versorger Beweise oder interne Dokumente fordert, um sich selbst ein Bild über den Wahrheitsgehalt der Versorgeraussagen machen zu können. Der Verbraucher wird zur Ausräumung seiner Zweifel daher nur präzise Tatsachenbehauptungen des Versorgers einfordern können, die geeignet sind, die Zweifel objektiv auszuräumen. Daneben halte ich es für denkbar, dass er Einblick in Unterlagen erhält, die für Außenstehende anzufertigen sind. Dies wäre die Sparten-GuV.
Soweit die Tatsachenbehauptungen des Versorgers geeignet sind die substantiierten Zweifel des Verbrauchers objektiv auszuräumen, wird sich der Verbraucher damit zufrieden geben müssen. Sollte der Versorger vorsätzlich wahrheitswidrige Behauptungen aufgestellt haben, wäre dies als Betrug oder versuchter Betrug zu werten. Das Vertrauen des Verbrauchers in die Aussagen des Versorger wird damit vom Gesetz geschützt.
Wenn der Verbraucher den wahrheitsgemäßen Aussagen des Versorgers keinen Glauben schenkt und im Prozess die Billigkeit der Preisfestsetzungen festgestellt wird, hat der Verbraucher die durch sein Misstrauen entstandenen Kosten zu tragen. Stellt sich im Prozess die Unwahrheit der Versorgerangaben heraus, so werden die dort verantwortlichen Personen dies mit dem Staatsanwalt zu besprechen haben.