Original von reblaus
Sie haben weiter oben schon einen erklecklichen Teil der Fragen formuliert, die dem Versorger unbedingt gestellt werden sollten.
Ich denke, Sie werden mir nachsehen, wenn ich hier hartnäckig bleibe:
a) Inwieweit sind meine Fragen in sich vollständig und richtig gestellt?
b) Welche Fragen sind darüber hinaus tunlich zu stellen?
P.S.
Meines Wissens bestand zwischen uns drei in einer früheren Diskussion bereits das Einvernehmen, dass die schlüssige Darlegung des Anspruchs ausreichend ist.
Ich habe inzwischen die von Ihnen zitierte Diskussion gelesen. Von einem \"Einvernehmen\", noch dazu von Ihnen drei, kann ich dort allerdings nichts erkennen. Im Gegenteil, in Ihrem letzten Beitrag bestreiten Sie sogar noch vehement die von RR-E-ft vertretene sekundäre Darlegungslast:
... kann es eine erweiterte vorgerichtliche Darlegungslast nicht geben. ... Man darf vor allem keine vertragliche Pflicht konstruieren, die keine rechtlichen Konsequenzen haben soll, außer dass sie die Anwendung des § 93 ZPO ermöglicht.
Nun scheinen Sie allerdings umgeschwenkt zu sein und bejahen offensichtlich eine sekundäre Darlegungslast aus § 242 BGB, insoweit der Verbraucher nähere Auskunft verlangt haben sollte.
Das wiederum steht jedoch in Widerspruch zu Ihrer weiter oben stehenden Aussage:
Meine Meinung aus der früheren Darstellungen hat sich ebenso wenig geändert, wie die von Black.
Eine eindeutige Klarstellung wäre hier hilfreich.