Energiepreis-Protest > goldgas
goldgas - AGB
xy78:
ist doch nicht verwirrend, ich habs gleich richtig verstanden ;)
ganz einfach, der goldgas trend-tarif ist ein 12-monatsvertrag, klar das man da nicht kündigen kann (außer bei preisänderungen).
bei der verlängerung fängt das dann wieder von vorne an, wenn man bei trend bleibt.
verstanden???
Zeus:
@xy78
Bedauere. Habe gar nichts verstanden. Mag daran liegen, daß ich versuche genau das zu verstehen was ich auch lese. Sie haben meine beide Fragen nicht beantwortet. Und jetzt kommt eine weitere hinzu :
3) Warum § 5.1 AGB, wenn man sowieso nur Verträge anbietet auf dessen Inhalt alle angebotenen Produkte keine Anwendung finden können ?
crexi:
@xy78 sagt: \"Ganz einfach\".....
So geht es aber nicht, wie sich goldgas und xy78 das gedacht haben.
Wenn sich ein Vertrag mangels Küdigung verlängert, dann gilt wohl erst einmal der ursprüngliche Vertrag. Dazu gehört auch der Preis. Wenn in der generellen AGB steht, dass Preisänderungen textlich mitgeteilt werden, dann faßt jeder Verbraucher diese Bestimmung als normal und gerecht auf. Wenn dann aber in einem Anhang völlig überraschend etwas ganz anders in punkto Preisveränderung \"bestimmt\" wird, wonach sich der Kunde nicht mehr auf eine Mitteilung verlassen kann, dann kann man dieses Geschäftsgebaren nur noch als Bauernfängerei betrachten. Weshalb der AGB-Verfasser diese Bestimmung erfunden hat, kann man sich denken: Der Normalkunde rechnet nicht damit, dass er alle 11 Monate den Tarifrechner von goldgas in Anspruch nehmen muss, um den \"neuen Preis\" zu erfahren usw usw. (! Dieser Neukundenpreis kann übrigens in jeder Sekunde vom Anwender neu auf die Site eingesetzt werden! Eine recht unruhige Zeit wird dem Kunden bevorstehen!)-
Diese Situation kann man nur akzeptieren, wenn klar von einem Vertrag gesprochen wird, der nach einem Jahr endet. Basta! Nichts weiteres in punkto Verlängerung oder ähnlichem!
Fazit: Als Überraschungsklausel ist sie unwirksam. Ganz einfach.....
xy78:
@Zeus
gute frage, keine ahnung, müssen sie dem geschäftsführer (=rechtsanwalt) fragen ;)
@crexi
wieso mangels kündigung??
ich schließe einen vertrag für 12 monate ab. will ich dabei bleiben, kündige ich nicht nach 11 monaten.
wieso kommen sie ständig mit neukundenpreis??? der preis wo auf der homepage unter meine postleitzahl steht, gilt für wechselwillige, sowie für bestehende kunden unter meiner PLZ - bei goldgas trend.
wenn goldgas die preise an meinem wohnort erhöhen will, werde ich sowieso benachrichtigt, und kann kündigen.
Cremer:
Nach ablauf der Festpreisfrist wird sich goldgas hüten, dem Kunden neue preise mitzuteilen.
Goldgas pocht auf die Vergesslichkeit der Kunden rechtzeitig sich nach neuen preiswerten Tarifen auf dem Gasmarkt umzusehen. Sie hoffen, dass der Kunde bei Goldgas bleibt und die neuen, höheren Preise schluckt.
deshalb ist es so kompliziert verklausuliert.
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