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goldgas - AGB

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crexi:
Sorgfalt beim Lesen von AGB´s ist in der Tat angebracht!
Verivox übersandte mir die goldgas-AGB mit Datum vom 01.09.09 (!) und zwar
m i t  dem \" A n h a n g  AGB Produkte/Tarif \" !

Dort werdet ihr u.a. lesen:
 \" goldgastrend
......Der Preis für den goldgastrend-Verlängerungszeitraum richtet sich nach dem Preis, den goldgas SW für Neukunden des Tarifs goldgastrend den ersten des Monats, der dem Beginn des Verlängerungszeitraums vorausgeht, in seinem Tarifrechner für diesen Tarif auf der Internet-Homepage http://www.goldgas.de für den Lieferort veröffentlicht hat.\"

Was ein \" Verlängerungszeitraum \" ist steht auch dort. Er entsteht, wenn man beim Tarif verbleiben will und somit nicht kündigt. Damit verlängert sich das Vertragsverhältnis, und zwar unter Umständen mit der vorgenannten Änderung
( o h n e  briefliche Info !!!).

Verbraucherfeindlicher geht’s nimmer. Oder findet jemand eine bessere goldgas-AGB? Sie muss allerdings verbindlich sein. Das Zitat von @xy78 (Punkt 6.2) betrifft leider einen anderen Fall (Erhöhung während der Vertragslaufzeit). Man muß wirklich genauer hingucken (auch wenn es nur um´s Forum-Briefing geht)........

Cremer:
@crexi,

es wird langsam Zeit dass die Kunden auxch die AGB\'s von Versorgern genau studieren.

xy78:
wo ist das problem???
wenn ich nicht kündige nach 11 monaten, bleibt logischerweise bei goldgas trend der preis vom vormonat bestehen, denn schließlich ist der neukundenpreis immer der aktuelle preis (weil es weder bonus noch vergünstigungen für neukunden gibt) - je nach ort wo man wohnt ist dieser unterschiedlich

Datko:
Ich wechsle seit Jahren zu einem jeweils günstigsten Anbieter bei Strom.
Das funktioniert ohne Probleme.
Wenn ich mich richtig erinnere habe ich folgende Wechsel hinter mir:

lokaler Versorger - > Yello -> lokaler Versorger -> Yello -> E-wie-einfach

Zur Zeit zahle ich 16.3 Cent pro kWh.

Bisher hatte ich keine Probleme durch die AGB\'s.

Zeus:
@xy78

Die \" Allgemeine Gaslieferbedingungen\" und der \" Anhang Produkte/Tarife \" von Goldgas könnten sehr wohl verständlicher und Verbraucherfreundlicher formuliert werden.
Goldgas bietet vier Tarife an. In den AGB\'s heißt es unter § 5.1 : Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.Der Vertrag ist, sollte insoweit innerhalb der vereinbarten tariflichen Sonderbedingungen ( s. nachfolgend : Produkte/Tarife ) nichts abweichendes vereinbart sein, beidseitig mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende, ERSTMALS  DREI MONATE NACH BEGINN DER GASLIEFERUNG, ohne Angabe von Gründen kündbar.
Im Anhang \" AGB Produkte/Tarife \" heißt es unter goldgas trend im ersten Absatz : ... DER VERTRAG KANN VON BEIDEN SEITEN MIT EINER FRIST VON 1 MONAT AUF DAS ENDE EINES KALENDERMONATS GEKÜNDIGT WERDEN. DIESES KÜNDIGUNGSRECHT IST IN DEN ERSTEN 11 MONATEN AB VERTRAGSBEGINN AUSGESCHLOSSEN.
Und im zweiten Absatz lesen wir : NACH ABLAUF DIESER 12 MONATSPERIODE KANN DER KUNDE FREI ZWISCHEN ALLEN VON GOLDGAS SW ANGEBOTENEN TARIFEN WÄHLEN. ÜBT DER KUNDE SEIN WAHLRECHT NICHT AUS, GILT DER TARIF goldgas trend. DAS ORDENTLICHE KÜNDIGUNGSRECHT IST IN DEN 11 MONATE DES VERLÄNGERUNGSZEITRAUMS WIEDERUM AUSGESCHLOSSEN.
Verwirrender geht es wohl nicht mehr, und die Kritik von crexi ist diesbezüglich wohl berechtigt. Oder können Sie mir erklären :
1) Für welchen Tarif von Goldgas nun § 5.1 gilt ?
2) Wie  der zweite Absatz  im Anhang \"Produkte/Tarife\" unter goldgas trend  zu interpretieren ist ?

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