Energiepreis-Protest > goldgas
goldgas - AGB
Zeus:
@xy78
Sehen Sie, genau das wollte ich ihnen aufzeigen. Man unterschreibt einen Vertrag, ohne eine Ahnung zu haben warum einzelne Formulierungen in den beigelegten AGB\'s so gestaltet wurden. Dies nenne ich leichtfertig und eigentlich nicht nachahmenswert.
Sogar Verivox, als Partner von Goldgas, bewertet die AGB\'s des Unternehmens, nur mit \"befriedigend\". Von mir würden sie höchstens \"ausreichend\" erhalten.
xy78:
@Cremer
was für ein festpreis????
der trend-tarif ist kein festpreistarif!! der kann jederzeit hoch oder runtergehen. erst informieren, bevor man sowas schreibt.
@Zeus
nun, könnte auch daran liegen, das ich kein studierter bin (weder anwalt noch sonstiges). heutzutage versteht der normalbürger eh kein amtsdeutsch, weder im steuerrecht, noch in formulierungen in gesetzen usw. ;)
wer sagt, das ich den vertrag unterschrieben habe??? das hat mein vermieter gemacht (=Vater) :P
jetzt betone ich´s zum 3. mal (vielleicht verstehts dann endlich mal einer, oder mehrere *gg*). der neukundenpreis entspricht beim trend-tarif den aktuellen preis!! es gibt schließlich weder einen neukundenbonus, noch vergünstigungen im 1. jahr. d.h. es gibt keinen neukundenpreis
Zeus:
@xy78
Auch die einfache deutsche Sprache scheint Ihnen Schwierigkeiten zu bereiten. Niemand hat behauptet, dass Sie den Vertrag unterschrieben haben. Dass man aber keinen Vertrag unterschreiben sollte, ohne einzelne Formulierungen genaustens überprüft zu haben, gilt auch für den Herrn Papa. :P
Cremer hat offensichtlich die Tarife goldgas12 und goldgas24 angesprochen, die ebenfalls im Anhang beinhaltet sind, und da hat er recht. :P
xy78:
@Zeus
in ihrem letzten beitrag hatten sie mich direkt angesprochen, daher ging ich automatisch davon aus ;)
vorallem die wörter \"nicht nachahmenswert\" besiegeln dies spätestens :P
mir is egal was mein papa unterschreibt, ich hafte dafür ja nit :P
Cremer:
@XY,
ich meine natürlich goldgas 12 und goldgas 24
Hatte mich bereits vor längerer Zeit mit Goldgas beschäftigt.
Ich meine, die AGB\'s sind deutlich genug und zu verstehen.
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