Energiepreis-Protest > E wie Einfach
Rückläufergebühren
Panthau:
--- Zitat ---Original von Cremerwo steht denn das und wenn ja wirklich so wörtlich?
--- Ende Zitat ---
So ist es:
Der Abschlag wird fällig am 03.
Es steht niergends \"kann auch fällig werden am 28. (respektive 29., 30., 31.)\".
Außerdem haben die sogar AGBs. In denen steht (ebenfalls wörtlich) folgendes:
§ 17 Zahlung, Verzug
(1) Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Grundversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zahlungsaufforderung fällig. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber dem Grundversorger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
1. soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht,.......\"
und
\"§ 19 Unterbrchung der Versorgung
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichterfüllung einer Zahlunsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetrtreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen\"
Da § 17 (1) 1. bereits zutrifft und ich keine Mahnung gem. §19 (2) erhalten habe, macht es die Kündigung von Seiten des Anbieters zur Fars.
--- Zitat ---Original von reblausOb und wann die Lastschrift bei E.on wertgestellt wird, ist nicht Ihr Problem, sondern eine Frage die E.on mit ihrer Hausbank zu klären hat. Gutgeschrieben wird die Lastschrift, wenn E.on sie bei der Hausbank einreicht.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie das Gespräch verfolgt haben, was ich weiter oben beschrieben habe, dann scheinen die ja nicht mal ihre eigenen AGBs zu kennen.
Bleibt jetzt wirklich nur der Weg zum Rechtsanwalt wegen 10,20€ und wenn ja, muss E Wie Einfach dann auch die Beratungskosten übernehmen - da ich ja eindeutig im Recht bin?
Cremer:
@Panthau,
ah, dann steht esc doch wörtlich im Vertrag.
Es handelt sich um Monat August. In der Tat ist es die gleiche Konstellation wie im Oktober/November.
Dann ein Schreiben mit Verweis auf den Vertragstext an E wie einfach und dass somit die Rücklaufgebühren nicht fällig sind.
reblaus:
@Panthau
Schicken Sie der E.on Kopien des Vertrages und eine Kopie Ihres Kontoauszugs mit der Belastungsanzeige. Weisen Sie darauf hin, dass die Lastschrift vor Fälligkeit vorgelegt wurde, und Sie erst zum Fälligkeitszeitpunkt verpflichtet waren, für ausreichend Deckung zu sorgen.
Die E.on hat den Schaden somit selbst verursacht, so dass Sie nicht verpflichtet sind, diesen zu ersetzen.
Einen Rechtsanwalt benötigen Sie dafür nicht.
Sollte der Zahlungsrückstand, der zum Auspruch der Kündigung führte ebenfalls durch eine vorzeitige Vorlage der Lastschrift entstanden sein, ist die außerordentliche Kündigung unwirksam gewesen.
§ 19 AGB gilt nur in der Grundversorgung. Es ist unwahrscheinlich, dass es sich bei E wie Einfach um Ihren Grundversorger handelt.
Panthau:
@ reblaus Cremer
Dank euch beiden für die Antworten.
Ich habe vorhin mit meiner Bank gesprochen und es stellte sich herraus, daß der Abschlag um den es geht am 4. abgebucht wurde.
Am 4. fehlte aber bereits ein geringer Betrag und die Deckung des Kontos war somit nicht gewährleistet.
Kann ich nun wegen dem einen Tag \"Erbsenzählerei\" machen, oder wurden von Seiten des Energieanbieters die vertraglichen Bedingungen eingehalten?
Zugegebenermaßen rege ich mich immer noch über die dreiste Kündigung auf, die mich nun 10,20€ kostet. Ich bin nämlich der Meinung daß gem.
--- Zitat ---§ 19 AGB gilt nur in der Grundversorgung.
--- Ende Zitat ---
egal für wen der \"gilt\", nicht der Passus eingehalten wurde mir eine Mahnung zu schicken. Denn laut § 19 wäre das ja die Vorgehensweise gewesen:
Erst Mahnung, dann nicht einhalten der Zahlungsverpflichtung, dann Grundversorgung unterbrechen lassen.........
Ich habe keine MAhnung erhalten.
nomos:
@Panthau, vergessen Sie das mit der Grundversorgung, E wie Einfach ist kein Grundversorger. Sie haben einen Sondervertrag, es gelten die AGB, danach kann bei Verzug gekündigt werden. Wenn bei Fälligkeit nicht bezahlt wurde liegt ein Verzug vor.
Das Verhalten von E wie Einfach ist zwar mehr als kleinlich, aber entspricht wohl dem vereinbarten Vertrag.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln