Energiepreis-Protest > E wie Einfach

Rückläufergebühren

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Panthau:
@ Cremer

Ist das ein Vertragsbruch, wenn - aus welchen Gründen auch immer - zweimal die Beitragshöhe in einem Monat abgebucht wird (z.B. am 1. und wieder am 29.)?
Vertraglich geregelt wäre ja nur eine Beitragshöhe pro Kalendermonat.

Cremer:
@Panthau,

würde ich nicht behaupten.

Panthau:
Was isses dann?
Hinnehmbare Willkür?

Cremer:
@Panthau,

wo steht denn das und wenn ja wirklich so wörtlich?


--- Zitat ---Vertraglich geregelt wäre ja nur eine Beitragshöhe pro Kalendermonat
--- Ende Zitat ---

reblaus:
Wenn Sie vereinbart haben, dass die Lastschrift am 1. des Monats vorgelegt wird, haben Sie am 1. des Monats für ausreichend Deckung zu sorgen. Wenn die Lastschrift bereits zum 31. vorgelegt wird, und mangels Deckung zurückgebucht wird, so ist das das Problem von E.on und nicht von Ihnen.

Zur Zahlung der Rückbelastungskosten sind Sie nur dann verpflichtet, wenn Sie den Schaden verursacht haben, weil Sie zum vereinbarten Zeitpunkt nicht für ausreichende Kontodeckung gesorgt haben.

Fällt der Zahlungszeitpunkt auf einen Sonn- oder Feiertag, so ist die Zahlung am darauffolgenden Werktag zu leisten.

Ob und wann die Lastschrift bei E.on wertgestellt wird, ist nicht Ihr Problem, sondern eine Frage die E.on mit ihrer Hausbank zu klären hat. Gutgeschrieben wird die Lastschrift, wenn E.on sie bei der Hausbank einreicht.

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